Grundsätzlich ist das CoC im Original mitzuführen, allerdings wird eine Kopie selten bemängelt. Wenn doch, ist lediglich ein Bußgeld in Höhe von 10 EUR fällig (und das Original muss evtl. binnen einer Frist von 2 Wochen vorgelegt werden, diese Frist kann aber auch verlängert werden, wenn Du es begründest). Die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle durch die Polizei ist so groß aber ja sowieso nicht.slowcoaster hat geschrieben: ↑Fr 19. Okt 2018, 18:03[...]
Das bringt mich zu meiner nächsten Frage: Weiß jemand von euch, ob ich auch mit einer ausgedruckten Kopie der CoC fahren darf? Ich kann ja im guten Glauben sein, dass ich die Originale noch erhalte und sie steht mir ja zu. Oder dürfte ich sowieso nicht mit den Bikes fahren, weil ich ohne offizielle Papiere gar nicht der rechtmäßige Eigentümer bin? Ich habe zwar eine Rechnung (leider nur eMail), eine Zahlungsbestätigung von meinem Bankkonto und die Scooter stehen ja auch hier. Sollte doch legal sein, oder?
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Wenn Du ein CoC vom Hersteller als PDF zum selbst ausdrucken bekommst, zählt dieses in der Regel allerdings auch als Original.
Kopien vom Original sollten übrigens als solche gekennzeichnet werden, damit man sich gar nicht erst in die Gefahr einer Verdächtigung der Urkundenfälschung begibt.
Mein Tipp: Wenn Du es schaffst die Versicherungskennzeichen zu bekommen, fahre ruhig.

Und: Die "offiziellen Papiere" sind nie als Eigentumsnachweis heranzuziehen.