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Re: Hoverboard

Verfasst: Mi 14. Okt 2020, 12:44
von Evolution
Strafanzeige erstatten und dann in dem Anzeigentext auf die Domain hinweisen. Dein Anwalt kann nach Abschluss der Ermittlungen Einsicht in die Akte nehmen und eine Kopie ziehen. So kommt man an die Adresse.

Re: Hoverboard

Verfasst: Do 15. Okt 2020, 17:35
von dorabri
Hallo Harry--schön mal hier wieder von Dir zu hören. Gerade das man Hoverboard immer und immer wieder abhakt, sollte man nicht so hinnehmen.Würden man sich endlich mal zusammenschließen und z.B. über den Verbraucherschutz mal eine "" Attacke "" starten, würden unserem ""LIEBEN SIGGI "" endlich mal diese Art einen Shop zu " betreiben " stoppen. Ein Beispiel : Hoverboard hat jetzt z. B. das Modell von ROODER --3000-Watt-30 ah zum Preis von 1.999 Euro im Programm---Lieferzeit : wie immer 3-7 Tage--aus Holland-per TNT----totaler Fake. Ich stehe mit ROODER in Kontakt und weiss ganz genau, daß dieses Modell r 804--M 2 -- !!! erst nächstes Jahr gefertigt wird. Dieses Modell ist also in Europa überhaupt nicht lieferbar. Ist unserem ""LIEBEN Siggi" natürlich glasklar. Er verkauft den Roller zum Preis von Euro 1.999 und man erhält dann das Modell XYZ--natürlich ein Versehen. Man sollte das unbedingt stoppen. Wenn ein Anwalt über die Domain die Adresse herausbringt, so werde ich das versuchen---vielleicht mit Eurer Hilfe. Bitte lass uns da dran bleiben!! DANKE!!!

Re: Hoverboard

Verfasst: Do 15. Okt 2020, 17:54
von dorabri
Hallo Konz--nach meinen Erfahrungen Mit " SIGGI " glaube ich trotzdem daran, daß Du einen Roller bekommst, die Frage ist nur--welchen und wann. Was hast Du den überhaupt bei Siggi bestellt. Ich kenne den Lieferanten leider nicht, aber auf der Homepage von Hoverboard sind ja nur 2 Lieferanten aufgeführt. Mein Roller kam von Dogebos. Bezahlt habe ich auch an "" KIESLICH DOGEBOS "" über die MONESE-Bank--Belgien. Wohin hast Du denn überwiesen?? Bin auch sehr froh, daß " HARRY" wieder hier mitspricht--er kennt den Siggi wohl am besten. Wir sollten zusammen dran bleiben. Es muß möglich sein. unseren ""LIEBEN SIGGI "" zu überführen. Unter der ungarischen Tel. Nr. habe ich Ihn ja erreicht. Dann war alles stumm---Whatts App--E-Mail--usw.--das ganze Programm---unfassbar. Evelyn SHen--Kontaktperson von DOGEBOS zu Siggi wollte mir seine Adresse !!!! schreiben---danach war nichts mehr !! Freue mich auf weitere Antworten und Tipps. Danke!!

Re: Hoverboard

Verfasst: So 18. Okt 2020, 10:24
von Konz44
Tja ich habe den thor 5.0 bestellt!
Die Lieferanten von der Seite haben kein Bestelleingang und der Hersteller kennt hoverboard - time nicht! Absoluter fake.... Kontakt wurde von Siggi abgebrochen!
Die letzte Info die ich habe ist das, dass Schiff noch nicht in Rotterdam angekommen sei...... Info ist jetzt mehrere Wochen alt!

Re: Hoverboard

Verfasst: Di 3. Nov 2020, 13:28
von Zonk666
Evolution hat geschrieben:
Mi 14. Okt 2020, 12:44
Strafanzeige erstatten und dann in dem Anzeigentext auf die Domain hinweisen. Dein Anwalt kann nach Abschluss der Ermittlungen Einsicht in die Akte nehmen und eine Kopie ziehen. So kommt man an die Adresse.
Könnte schwer werden.
Die Seite dieses ominösen Herrn ist in Dänemark bei one.com gehostet, der Registrar ist mit Ungarn benannt.
Das war es aber schon was man über eine professionelle Domain Abfrage heraus bekommt.
Seit dem 25.05.2018, dem Inkrafttreten der DSGVO ist es in der EU vorbei mit Inhaber Infos und selbst wenn der Inhaber bekannt werden würde gibt es ein schönes Urteil.

"Der Bundesgerichtshof sieht die Eintragung einer Person als Inhaberin in der WHOIS-Datenbank nur als ein Indiz an, nicht als einen stichhaltigen Beweis für die Inhaberschaft der Domain (BGH, Urteil vom 18.01.2012, I ZR 187/10) und ein Domain-Inhaber ist nicht zwangsläufig der Verantwortliche einer Onlineveröffentlichung."

Und wenn der verantwortliche im Ausland sitzt, selbst wenn es das EU Ausland ist, wird das Ganze noch lustiger.

VG

Re: Hoverboard

Verfasst: Di 3. Nov 2020, 13:35
von Evolution
Die Ermittlungsbehörden haben etwas mehr Möglichkeiten, zu ermitteln als eine Zivilperson. Deswegen sollte man das strafrechtliche Verfahren vorschalten, damit man ggfls. über das Ermittlungsergebnis Verwertbares für die Zivilklage findet. Aber ich gebe Dir Recht, solche Täter nutzen die unterschiedlichen Rechtslagen der Europäischen Länder aus, um sich vor Verfolgung zu schützen.