Elettrico 2.0 / (Ent)Drosseln
Verfasst: Mo 26. Apr 2021, 14:57
Hallo,
meine Tochter wird bald 15 und sie macht den Mofa Schein. Als Gefährt hab ich ihr den Elettrico 2.0 ausgesucht.
mal ne generelle Frage, kennt einer den Roller, evtl. auch den Vorgaenger und hat Erfahrungen ?
Das Ding gibt es als 25 und 45 kmh version. so wie beschrieben geht das ueber eine "steckerbrücke" zu schalten, sprich stecker runter => 45kmh, stecker drauf 25 kmh.
Vom Hersteller gibt es wohl "beide Papiere", also 25er und 45er Version.
Meine Versicherung unterschiedet da nicht , ob 25er oder 45er, also Versicherung beinhaltet "beide".
Jetzt überleg ich, wenn ich mal fahren will, dann könnte ich den ja einfach "per Schalter" auf 45kmh entdrosseln, und fuer meine Tochter wieder zurueck auf 25kmh stellen.
Früher war das ja immer so ne Sache, gedrosselt beim Motorroller hiess ja, meist anderes Ritzel, Krümmer usw... das rueckgaegnig machen war immer erheblicher aufwand. => ab zum TÜV, weil baulich verändert usw...
Aber jetzt: der Roller ist "konfigurierbar", evtl. sogar mit Schluesselschalter. Hat die Zulassung fuer 25 und 45, je nach "schluesselstand". Ich darf 45, meine Tochter 25 fahren. eine BAuliche Veraenderung findet ja "so" nicht statt.
Versichert ist er ja auch.
Ist das zulaessig ?
jetzt koennte man ja sagen, der Schalter ist ne bauliche Veränderung. Aber die könnte ich mir beim TÜV doch auch eintragen lassen. "schaltbare Drossel", je nach Fahrer, oder ?
Das Argumenht "sie koennte aber mit dem schluessel dann schneller fahren" hab ich vom TUEV so bekommen, aber sie kann ja auch meinen autoschluessel nehemn und mit dem Auto fahren, wie soll ich denn dann das verhindern...
Danke !
meine Tochter wird bald 15 und sie macht den Mofa Schein. Als Gefährt hab ich ihr den Elettrico 2.0 ausgesucht.
mal ne generelle Frage, kennt einer den Roller, evtl. auch den Vorgaenger und hat Erfahrungen ?
Das Ding gibt es als 25 und 45 kmh version. so wie beschrieben geht das ueber eine "steckerbrücke" zu schalten, sprich stecker runter => 45kmh, stecker drauf 25 kmh.
Vom Hersteller gibt es wohl "beide Papiere", also 25er und 45er Version.
Meine Versicherung unterschiedet da nicht , ob 25er oder 45er, also Versicherung beinhaltet "beide".
Jetzt überleg ich, wenn ich mal fahren will, dann könnte ich den ja einfach "per Schalter" auf 45kmh entdrosseln, und fuer meine Tochter wieder zurueck auf 25kmh stellen.
Früher war das ja immer so ne Sache, gedrosselt beim Motorroller hiess ja, meist anderes Ritzel, Krümmer usw... das rueckgaegnig machen war immer erheblicher aufwand. => ab zum TÜV, weil baulich verändert usw...
Aber jetzt: der Roller ist "konfigurierbar", evtl. sogar mit Schluesselschalter. Hat die Zulassung fuer 25 und 45, je nach "schluesselstand". Ich darf 45, meine Tochter 25 fahren. eine BAuliche Veraenderung findet ja "so" nicht statt.
Versichert ist er ja auch.
Ist das zulaessig ?
jetzt koennte man ja sagen, der Schalter ist ne bauliche Veränderung. Aber die könnte ich mir beim TÜV doch auch eintragen lassen. "schaltbare Drossel", je nach Fahrer, oder ?
Das Argumenht "sie koennte aber mit dem schluessel dann schneller fahren" hab ich vom TUEV so bekommen, aber sie kann ja auch meinen autoschluessel nehemn und mit dem Auto fahren, wie soll ich denn dann das verhindern...
Danke !