Scherz beiseite, man muß sich halt sehr gut überlegen, was man verantworten kann oder möchte. Konstruieren wir mal den Fall, ich parke meinen Roller nahe an einem Haus (oder auf einer Tankstelle

), der Akkupack entzündet sich in einem unbeobachtetem Augenblick, der Brand greift auf das Haus über und es entsteht ein Personenschaden. Das Pekunäre streckt erst einmal die Versicherung vor, aber man darf mit einem Ermittlungsverfahren rechnen, es geht schließlich um Brandstiftung, Körperverletzung oder Totschlag und die Frage der Fahrlässigkeit:
- Der Roller geht zum Gutachter
- Gutachter stellt den Akku als Brandherd fest:
a) Der Akku wurde selbst eingebaut und konfektioniert, typischerweise fehlt der Nachweis des sachgerechten Einbaus, also ist derjenige dran, der geschraubt hat. Es sei denn, er kann die notwendige Sachkunde nachweisen, dann gibt es vielleicht nur ein blaues Auge.
b) Der Roller wurde genauso gekauft, ohne weitere Modifikationen vom Kunden. Nun greift das Produkthaftungsgesetz gegenüber dem Verkäufer (wir erinnern uns an das vor ein paar Monaten medienwirksam abgebrannte Zweirad mit Personenschaden, bei dem der Hersteller sofort betonte, dass der Eigentümer wider besseren Zuratens selbst am Akku herumgebastelt hat, ebenso an einen Hybridautohersteller, dessen Produkt sich einige Wochen nach einem Crashtest selbst entzündete und der sich dann beeilte, entsprechende Produkthinweise zu verfassen, dass der Akku nach einem Crash abgeklemmt werden muß und der noch zusätzliche Schutzmaßnahmen an seinen Akkus nachgerüstet hat)
Für b) gilt: der Verkäufer kann anhand von Unterlagen
a) nachweisen, dass die Konstruktion den Regeln der Kunst nach aufgebaut war und am besten noch in einem Prüflabor die "üblichen Tests" absolviert hat, ebenso sind die Qualitätssicherungsverfahren schlüssig und als ausreichend darlegbar: Verkäufer ist wahrscheinlich außen vor, mit Glück greift "höhere Gewalt".
b) nichts nachweisen: Produkthaftung. Mit Pech hat er von seinem chinesischem Lieferanten Phantasiezertifikate bekommen, die er hätte nachprüfen müssen.
Wobei in beiden Fällen sicherlich mit eingeschätzt werden muß, inwieweit der Käufer Sachkenntnis beim Kauf besaß, selbst daran gebaut hat, Inspektionen nach Herstellervorgabe in einer Fachwerkstatt durchgeführt hat, ..., also ggf. in der Mithaftung ist.
Gerade für den Selbstschrauber gilt: selbst wenn die einzelnen Zellen geprüft sind, Zertifikate haben usw., gilt das nicht für den Gesamtaufbau. Falsche oder fehlende Isolierungen, unzureichende Kabelquerschnitte oder Sicherungen usw. gehören zu dem gesamten Akkukomplex. Und der Konfektionär hat dafür geradezustehen.
Wer eifrig durch die Foren zur elektrischen Fortbewegung stöbert, findet sicherlich hier und da Händler, die importierte oder selbstentwickelte Lösungen anbieten, z.B. Zellen und BMS-Lösungen usw., manchmal als Komplettpakete. Gerade die Komplettpakete können beim Käufer den Eindruck erwecken, dass man hier eine (sicherheits-)geprüfte Lösung erwirbt. Und oftmals liest man auch, dass die Dinger nicht richtig funktionieren (bislang ist nicht viel passiert, einzelne Zellen wurden ohne weitere Folgen tiefentladen, allerdings gab es auch mal abgebrannte Huckepackboards auf den Zellen ..., irgendwo mal ein abgerauchtes CityEL nur mit Sachschaden an Fahrzeug und Haus) - irgendwann in den nächsten Jahren wird es da mal ein häßliches Gerichtsurteil geben.