Finn-Lukas hat geschrieben: ↑Sa 11. Jan 2025, 21:38
In der ABE steht nichts vom Akkutyp.
Hallo Finn und willkommen im Forum,
wenn im COC-Zulassungspapier nicht direkt der Akku-Typ eingetragen ist, gibt das natürlich mehr Freiraum. Die 45 km/h sind aber wohl eingetragen.
Bei den früheren Blei-Rollern war i. d. R. deren Akku-Spannung maßgeblich für die erreichte Geschwindigkeit, weshalb die Spannung mit LiFePO4-Akku das gleiche Neveau haben sollte, wie der frühere Blei-Akku im Vollladezustand. Auch die Motorleistung kann unter diesen Bedingungen nicht den Zulassungswert überschreiten.
Im Original sind offenbar vier 12 Volt-Blei-Blöcke drin, die vollgeladen jeweils zwischen 13,5 und 13,8 Volt liegen, in Serie also im Bereich 54-55,2 Volt maximal. Das Entspricht relativ genau der Voll-Ladespannung von 16 Zellen LiFePO4, wenn man Diesen, im Anschluss an die vollständige Füllung, durch angelegte 3,65 Volt, eine gewissen Ruhezeit lässt, in der sie auf 3,45 Volt abfallen.
Der Roller erreicht dann also kaum eine andere Höchstgeschwindigkeit, als es vollgeladen mit originalem Blei-Akku wäre. Aber die erreichte Geschindikeit lässt dann mit LiFePO4 langsamer nach, wenn sich der Akku entleert, als im Falle des Blei-Akkus (flachere Entladekurve vom LiFePO4-Akku). Die Frage der Legalität kann man diskutieren. Legale Bezinroller fahren aber auch knappe 50 km/h ohne das die Geschwindigkeit mit sich leerendem Tank abnähme. Und irrgedwann überholen die so einen E-Roller. Behördenvertreter würden dann wohl eher diese in den Fokus nehmen, als ausgerechnet den, der gerade überholt wird. Ein Behörden-Vorwurf: "Manipulation des Leistungs- und/oder Abgasverhaltens des Fahrzeugs" kann da ja wohl nicht erhoben werden. "Fahren, ohne Füherschein für die höhere Klasse" ist es ja auch nicht, wenn der obere Tolleranzwert des Klassenniveaus noch nicht überschitten wird. Beim Gewicht des Fahrzeuges kann es auch erst Probleme geben, wenn das Fahrzeug schwerer ist, als zugelassen. Von "zu leicht" steht nichts im Bußgeld-Katalog.
Auch wenn das umgerüstete Fahrzeug hier formal vom Serienzustand etwas abweicht, erscheint es mir über dieses Formale hinaus, da gar nicht so einfach, ein Verkehrssicherheitsrisiko oder Umweltmehrbelastung geltend zu machen.
Viele Grüße
Didi