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Akkutausch und ABE

Verfasst: Sa 11. Jan 2025, 21:38
von Finn-Lukas
Moin,
ich hoffe, ich bin hier richtig,
Ich habe mir heute günstig ein goE Classic gekauft,
dieser hat aktuell 1,2KW Blei Akkus drin.
Die Bleiakkus würde ich gerne austauschen gegen einen LiFePo4 Akku mit 2,4KWh, vom Platz her passt das.
Aber wie sieht es mit der ABE aus? Erlischt die, wenn ich den Akku tausche? In der ABE steht nichts vom Akkutyp.

Liebe Grüße
Finn

Re: Akkutausch und ABE

Verfasst: Sa 11. Jan 2025, 22:38
von Fasemann
Das Thema gab's schon paarmal, aber wurde nie zuende gebracht. Das Fahrzeug wird leichter , dadurch etwas spritziger und weil der Akku größer ist, sollte man mehr Reichweite haben. Klingt alles nicht sehr illegal :D , solange man unter der Leistung/ Gewicht bleibt und nicht noch den Controller tauscht um schneller zu fahren 8-) .

Re: Akkutausch und ABE

Verfasst: Sa 11. Jan 2025, 23:00
von dominik
Ganz legal ist es definitiv nicht, da in den meisten CoCs auch der Akkutyp genau beschrieben ist.

Was alles in den Papieren welche zur Zulassung in Europa beschrieben ist wollt ihr lieber nicht wissen... Ich schreib nur "Material, Drahtstärke, Wicklungsdurchmesser, Windungszahl , gerade Länge, sowie Gesamtlänge und Kröpfung der Seitenständerhaltefeder"...

Aber ob nun ein etwas leichterer oder ggf größerer Akku sich bei einem Unfall als alleiniger Versursacher ausmachen lässt und daraufhin die Versicherung ggf eine Zahlung verweigert kann hier wohl niemand abschließend beurteilen.

Re: Akkutausch und ABE

Verfasst: Sa 11. Jan 2025, 23:08
von Fasemann
Ich lese gerade GOE, da hatte ich 2 Stück, viel Spaß beim Basteln.

https://www.elektroroller-forum.de/view ... =58&t=5264

https://www.elektroroller-forum.de/viewforum.php?f=58

Achim hat auch ziemlich gebastelt, mit 17 S Lifepo oder 62 Volt, läuft der auch über 60.
In der Verkleidung vom Lenker fehlt links ein Halter, mit Pech hast du Masse auf dem Rahmen , aber ich habe 16 000 km mit dem einen Roller gefahren.

https://c.gmx.net/@334648693581945189/1 ... 9tmC1X9Drg

Da ist der Gerät auch fast nackig zu finden :D :D
https://c.gmx.net/@334648693581945189/s ... JSyQuh24AA

Die Bilder sind von 2017 bis 2024, aus 2 Rollern,hab da wild alles getauscht und probiert.

Re: Akkutausch und ABE

Verfasst: Di 14. Jan 2025, 00:27
von didithekid
Finn-Lukas hat geschrieben:
Sa 11. Jan 2025, 21:38
In der ABE steht nichts vom Akkutyp.
Hallo Finn und willkommen im Forum,

wenn im COC-Zulassungspapier nicht direkt der Akku-Typ eingetragen ist, gibt das natürlich mehr Freiraum. Die 45 km/h sind aber wohl eingetragen.
Bei den früheren Blei-Rollern war i. d. R. deren Akku-Spannung maßgeblich für die erreichte Geschwindigkeit, weshalb die Spannung mit LiFePO4-Akku das gleiche Neveau haben sollte, wie der frühere Blei-Akku im Vollladezustand. Auch die Motorleistung kann unter diesen Bedingungen nicht den Zulassungswert überschreiten.

Im Original sind offenbar vier 12 Volt-Blei-Blöcke drin, die vollgeladen jeweils zwischen 13,5 und 13,8 Volt liegen, in Serie also im Bereich 54-55,2 Volt maximal. Das Entspricht relativ genau der Voll-Ladespannung von 16 Zellen LiFePO4, wenn man Diesen, im Anschluss an die vollständige Füllung, durch angelegte 3,65 Volt, eine gewissen Ruhezeit lässt, in der sie auf 3,45 Volt abfallen.
Der Roller erreicht dann also kaum eine andere Höchstgeschwindigkeit, als es vollgeladen mit originalem Blei-Akku wäre. Aber die erreichte Geschindikeit lässt dann mit LiFePO4 langsamer nach, wenn sich der Akku entleert, als im Falle des Blei-Akkus (flachere Entladekurve vom LiFePO4-Akku). Die Frage der Legalität kann man diskutieren. Legale Bezinroller fahren aber auch knappe 50 km/h ohne das die Geschwindigkeit mit sich leerendem Tank abnähme. Und irrgedwann überholen die so einen E-Roller. Behördenvertreter würden dann wohl eher diese in den Fokus nehmen, als ausgerechnet den, der gerade überholt wird. Ein Behörden-Vorwurf: "Manipulation des Leistungs- und/oder Abgasverhaltens des Fahrzeugs" kann da ja wohl nicht erhoben werden. "Fahren, ohne Füherschein für die höhere Klasse" ist es ja auch nicht, wenn der obere Tolleranzwert des Klassenniveaus noch nicht überschitten wird. Beim Gewicht des Fahrzeuges kann es auch erst Probleme geben, wenn das Fahrzeug schwerer ist, als zugelassen. Von "zu leicht" steht nichts im Bußgeld-Katalog.
Auch wenn das umgerüstete Fahrzeug hier formal vom Serienzustand etwas abweicht, erscheint es mir über dieses Formale hinaus, da gar nicht so einfach, ein Verkehrssicherheitsrisiko oder Umweltmehrbelastung geltend zu machen.

Viele Grüße

Didi

Re: Akkutausch und ABE

Verfasst: Di 14. Jan 2025, 10:22
von conny-r
Hier ein Beispiel zu den Spannungsverläufen.
.
Screenshot_20250112_095626_YouTube.jpg

Re: Akkutausch und ABE

Verfasst: Di 21. Jan 2025, 23:44
von Finn-Lukas
Vielen Dank für die ganzen Informativen Beiträge.
Das scheint also relativ unproblematisch zu sein, wenn auch eher grau Bereich.
Auch vielen Dank an all die Fotos zum Roller, das wird beim Umbau noch sehr hilfreich sein und mir Zeit ersparen.
Danke!

Ich habe auch ein Thread erstellt für den Umbau: https://www.elektroroller-forum.de/view ... 58&t=42944

Finn

Re: Akkutausch und ABE

Verfasst: Mi 22. Jan 2025, 00:54
von freesty
Also Tesla baut im Tausch Akkus mit anderer Kapazität ein, die in Kombination mit dem Fahrzeug gar nicht homologisiert wurden. Sowohl im CoC als auch im Fahrzeugschein steht dann ein anderer Akku drin, als eingebaut ist.

Also kann man bei einem 45kmh Roller ruhig die Kirche im Dorf lassen, wenn 4kW und 45kmh nicht überschritten werden.

Re: Akkutausch und ABE

Verfasst: Mi 22. Jan 2025, 10:23
von rainer*
Tesla hat an anderer Stelle schon mehrfach was auf die Mütze bekommen, nachdem Sie nicht nur Software auf die Autos gespielt hat, die nicht nur nicht zugelassen war, die war nicht mal zulassungsfähig. Tesla ist da wohl noch im Lernprozess (ähnlich wie VW :lol: ).

Und ja, bei den Roller sollte man wirklich die Kirche im Dorf lassen, solange die 4kW+45km/h nicht gerissen werden.