Genau das habe ich mich auch schon gefragt!!! Vielleicht haben die eine Sondererlaubnis oder Behörde hat es gar nicht bemerkt oder es greift eine andere Regel .... keine Ahnung. Das dürfte/müsste versicherungstechnisch auch Auswirkungen haben.
Vor ein paar Wochen hörte ich von einem Fall hier in Berlin, bei dem die Polizei angeblich bei einem Gogoro (von COUP) eine Geschwindigkeit von 62 km/h feststellte und es zum juristischen Zoff gekommen sein soll, weil Fahrer sich darauf beruft ein 45 km/h-Fahrzeug gemietet zu haben und nicht manipuliert haben kann. Leider weiss ich nicht mehr, denn juristisch (und auch technisch) wäre der Fall sehr interessant. Ich weiss nicht einmal, ob's stimmt und nachfragen kann ich nicht (kein Kontakt). Hab sogar Archive gemüht, aber freilich nichts gefunden. (Selbst bergab kann ich mir 62 km/h nicht vorstellen)
Nice day!