kabee hat geschrieben: ↑Mi 31. Okt 2018, 19:29
Aber wenn Du den NIU U dahast könntet Du doch die Einträge der CoC unter 12.1 (Fahrzeuggewicht fahrfertig)
und 14.1 (Max. Gesamtgewicht) hier posten und damit eindeutige Klarheit schaffen?
kabee hat geschrieben: ↑Di 30. Okt 2018, 01:21
NIU U [...] Zuladung von 147kg
Und was soll mir der Smilie jetzt sagen???
Whatever,
bei solchen Sachen bin ich ein Terrier, da lass ich nicht nach.
Und meine konkrete Frage nach den Einträgen in der Coc hast Du nicht beantwortet.
Kannst Du vermutlich auch nicht, siehe weiter unten.
Ich war heute bei dem NIU Vertragshändler meines Wohnortes
(man glaubt es nicht, nur 25 Gehminuten entfernt),
Fa. Moto Mallek in Münster, alteingesessen seit +40 Jahren, um Klarheit zu bekommen.
Er hatte 4 N1s sowie einen M1 im Laden. Auf meine Frage nach dem NIU-U kam folgende Antwort:
Gibt es noch gar nicht in Deutschland, ebenso wie den NIU NGT. Internet Vorbesteller erhalten
die Roller voraussichtlich im Januar, Händler die bestellte Ware erst ab Anfang März.
Auf meinen Einwurf, ein anderer Händler hätte schon Niu-U auf Lager kam die Antwort:
Da weiss ich nicht wo er den herhaben sollte. ?Woher ist dann Deiner?
Und er hat mir bestätigt, dass das maximal zulässige Gesamtgewicht 147 kg betrage,
die Zuladung etwa 80 kg. O-Ton "Das ist ein zierliches Gerät", ich könne das mit meinen
105 kg nicht fahren, ebensowenig wie den robusteren M1 mit 100 Kg Zuladung.
Zumal der U max. 42 km/h schnell ist.
Ich mag es überhaupt nicht, wenn jemand meint mich verarschen zu können.
Das war beim Madass-E der Fall, und bei Dir scheint es leider nicht anders.
Völlig egal, welchen technischen Unsinn Du auf Deiner Homepage verbreitest.
Finde ich entweder uninformiert oder unseriös, kannst Du Dir jetzt aussuchen.
Sorry, aber das musste jetzt sein. Mit mir nicht!