man muss doch wohl ein bisschen differenzieren. Der Gehweg darf natürlich nicht blockiert werden. Also keine behinderung von Passant*innen entstehen. Es gibt aber genug Ecken, wo ein Fahrzeug niemanden stört. Über Fahrräder die irgendwo angeschlossen sind regt sich im normalfall ja auch keine*r auf. Das gleiche gilt doch für Roller. Wie der auf dem Bild hier stand, scheint doch auch kein größeres PRoblem gewesen zu sein, irgendein* ein Trottel* hat ihn halt umgeschmissen.
(evtl. war auch der UNtergrund nicht fest genug und Seitenständer---platsch)
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Re: Neuer Sharing Anbieter felyx
Der Hauptständer ist bei dem umgeschmissenen NIU ausgeklappt, nicht der Seitenständer.
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Re: Neuer Sharing Anbieter felyx
Klar sollte der Roller besser am Straßenrand stehen, aber Sachbeschädigung ist deshalb vollkommen inakzeptabel!Thunder115 hat geschrieben: ↑So 5. Dez 2021, 15:56Immerhin sieht es so aus, als ob das Kraftfahrzeug nicht auf der Straße geparkt war. Keiner trägt es auf den Fußweg, um es dann dort umzuwerfen. Das machen wohl genervte Bürger oder halt die betrunkenen Partypeople.
Das die kleinen E-Scooter die Bürgersteige zustellen ist auf Grund ihrer Größe eventuell noch nachvollziehbar. Aber große E-Roller gehören auf die Straße.
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