Mich würde mal folgendes interessieren.
Problem aktuell beim Händler und deren Rückläufer.
Käufer hat den Roller erworben und wegen Problemen sowie 2 Nachbesserungen zurückgegeben. Währenddessen hat er die THG beantragt aber fraglich ob schon ausbezahlt worden ist.
Es heißt ja der Wagen bzw Roller muss nur für mindestens einen Tag angemeldet sein pro Jahr um die quote zu erhalten. Ist das nicht zusätzlich noch gekoppelt das zum Zeitpunkt der Prüfung das Fahrzeug auch noch zugelassen sein muss?
THG Quote Prüfung beim Umweltbundesamt
- Stivikivi
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Re: THG Quote Prüfung beim Umweltbundesamt
1 Tag angemeldet reicht.
Wie soll das sonst gehen mit 1 Tag, schliesslich weiß niemand, wann genau das Amt doe Zertifizierung macht.
Für den Händler blöd.
Damit ist das Fahrzug ja dann auch aus zweiter Hand beim Weiterverkauf.
Damit hat der Händler die A Karte gezogen. Kann den zumindest für dieses Jahr nicht mehr mit THG bewerben, auch nicht selbst anmelden und kassieren, und beim Verkauf gibts nen deutlichen Abschlag weil zweite Hand./ gebraucht, und eben nicht mehr neu.
Wie soll das sonst gehen mit 1 Tag, schliesslich weiß niemand, wann genau das Amt doe Zertifizierung macht.
Für den Händler blöd.
Damit ist das Fahrzug ja dann auch aus zweiter Hand beim Weiterverkauf.
Damit hat der Händler die A Karte gezogen. Kann den zumindest für dieses Jahr nicht mehr mit THG bewerben, auch nicht selbst anmelden und kassieren, und beim Verkauf gibts nen deutlichen Abschlag weil zweite Hand./ gebraucht, und eben nicht mehr neu.
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Re: THG Quote Prüfung beim Umweltbundesamt
Das stimmt.
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