Wie kommt du darauf?Mr.Eight hat geschrieben: ↑Sa 21. Okt 2023, 12:24Moin an die 125er Fahrer.
Mir war ja bekannt, das die Freiwillige Zulassung nicht mehr THG berechtigt ist. Das aber die "80er" mit Zulassung davon auch betroffen waren, hatte ich nicht herausgelesen. L3e-A1
Ist das richtig, das wir auch durch das Raster gefallen sind, obwohl wir anmeldepflichtig sind?
Hatte gerade eine Ablehnung von einem Anbieter bekommen.
In https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/2 ... onFile&v=2 steht:
und die L3e-A1 sind Zulassungspflichtig, also berechtigt die THG zu beziehen. Und zwar mit dem Berechtungswert für 2000kWhb)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 werden nach den Wörtern „auf die nachweislich ein reines Batterieelektrofahrzeug“ die Wörter „, für das eine Zulassungspflicht nach § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besteht,“ eingefügt.
bb)
In Satz 2 werden die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert worden ist,“ durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung“ ersetzt.
cc)
Nach Satz 4 wird folgender Satz eingefügt:
„Für Fahrzeuge nach § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gilt als Nachweis die Übereinstimmungsbescheinigung im Sinne des § 2 Satz 1 Nummer 7 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung.“
(Der Link ist der offizielle Verordnungstext (ja, sch* zu lesen, da nicht den neue wirksame Text enthalten ist sondern die Aufführung der Änderungen), aber alle anderen Vermutungen, Beschreibungen und Co, die nicht dieses Ergebnis haben, sind ganz einfach Spekulationen.)