Dennis Hydra hat geschrieben: ↑Mo 23. Mai 2022, 12:03
Hallo zusammen,
da es mit anmelden, Versicherung etc recht umständlich und zeitintensiv ist habe ich eine Petition gestartet, damit man den Roller auch mit Versicherungskennzeichen bei der THG-QUOTE eintragen kann.
Der ganze Aufwand hat kaum mehr, als 2 Stunden gedauert, jedenfalls, wenn es problemlos klappt, wie bei mir. Bei der Anmeldung kam noch die Frage auf, ob der Roller vorgeführt werden muss, um die Fahrgestellnummer prüfen zu können. Vermutlich, weil das Fahrzeug noch fast neu war, war es dann doch nicht nötig.
Ich befürchte auch, dass man da besser nicht nachhaken sollte. Anfangs ist es zwar umständlich, aber wenn man das Fahrzeug mehrere Jahre lang fährt, wird es sogar einfacher, weil man nicht jedes Jahr wieder mit dem Abschluss einer neuen Versicherung kämpfen muss, die dann eventuell vergisst, das Kennzeichen rechtzeitig abzuschicken, wie bei mir.
Außerdem kann man auch noch Schadensfreiheitsrabatt mitnehmen, bzw. günstig aufbauen.
Weil ein E-Kennzeichen genau soviel kostet und man gelegentlich Vorteile hat (Parkerlaubnis an Ladesäulen, Nutzungsmöglichkeit eingeschränkter Fahrspuren,...), aber keine Nachteile bekannt sind, außer dass man auf einen Ordnungshüter treffen kann, der noch keine Erfahrung mit HU-Befreiung hat, nimmt man natürlich eines mit E.
Wer gelegentlich als Verkehrsrowdy auffällt, ist evtl. mit einem kleinen Kennzeichen besser bedient. Fahrer der noch relativ teuren E-Roller (vor THG-Quote) fallen vermutlich seltener auf.