Moin,
so sehen die Emmys alle aus und das ist definitiv 255 x 130mm, ich habe es nachgemessen (und das auch geschrieben!).
Wie Peter schreibt (und ich mit Zitat und Link erklärt hatte) ist das ausschliesslich LKR vorbehalten (und LOF).
Damit ist aber nun wohl schluss, der LBV HH will die Regeln nun wohl durchziehen und entsprechend meiner Erklärung
b)
zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
durchsetzen.
Peter, "Größtmaß der Breite 280mm", das bedeutet, es muss nicht so breit sein!
Gruß,
Norbert