THG-Quotenhandel - schon registriert?

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

der niederrheiner hat geschrieben:
Di 8. Feb 2022, 20:13
Hat einer eine Ahnung um welche Summen es hier geht? geld-für-eAuto.de hat mir jetzt was bezüglich der Steuern geschrieben. Ich denke aber nicht das ich mehr als 410€ oder 256€ bekommen werde. . .

Stephan
Moin,

gibt es die Frage auch in der Version Verständlich?
Der Kurs für die Quote ist etwa 420€. Bei elektrovorteil.de werden 15% Provision genommen, macht 358€. Das kann noch etwas schwanken.
geld-für-eAuto.de nimmt einfach mehr Provision und gibt Dir nur 275€.
Was ist jetzt Deine Frage?

Gruß,
Norbert

der niederrheiner
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von der niederrheiner »

Warum fragst nach, wenn du die Frage doch noch gefunden hast.

Ich hätte jetzt gedacht, das ist irgendwie abgestuft. So das ein Unterschied zwischen den diversen Kfz gemacht wird. Die Quote ist nach deiner Aussage also für ePKW und eMotorräder gleich. . .


Stephan

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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

Moin,

hä? Das steht doch auf der Seite, die Du selbst angegeben hast?
Die geben Dir 275€ für Zweirad oder PKW. Steht da. Daß es woanders mehr gibt hättest Du in zwei Minuten auch gefunden.
Daß die Quote selbst höher ist aber eben für Moppeds und PKW gleich, auch.
Ich konnte mir nicht leider vorstellen, daß diese Banalitäten wirklich Deine Frage in diesem Thread sind.
Aber manchmal ist es ja einfacher, im Forum zu fragen als mal kurz zu googeln. Während über die Steuerproblematik diskutiert wird, einfach mal in die Runde fragen, worum es überhaupt geht...

Gruß,
Norbert

der niederrheiner
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von der niederrheiner »

Bisher hab ich nichts gefunden, wie die Summen Ansicht zustande kommen. Offensichtlich wird die Staatlicherseits gewürfelt. Eine Erklärung kannst du ja auch nicht liefern. Und im Netz hab ich bisher nichts gefunden. Und bei dem Ton bin ich raus.


Stephan

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rainer*
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von rainer* »

Keine staatliche Würfelei. Wer Mineralöl verkaufen will, muss eine Quote dafür kaufen. Wer die Quote geschenkt bekommen hat, kann diese anbieten. Ein Preis wird sich bilden, wenn sich Verkäufer und Käufer einig sind. Der Staat und die Marktteilnehmer können jedoch grob voraus berechnen wo sich der Preis letzten Endes einpendeln wird anhand der verfügbaren Papiere.

rainer

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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

Moin,

das wird schon ziemlich lange gehandelt, nur eben rein in der Industrie aber tatsächlich EU-weit. Der Preis bildet sich da nach Angebot und Nachfrage. Wer seine Fabrik modernisiert, kann Quoten verkaufen, wer das nicht tut, muss welche dazukaufen.
Jedes Fahrzeug bekommt eine gewisse Quote zugeteilt, das entspricht einer bestimmten Menge CO2 pro Jahr.
Da hat der Gesetzgeber bzw. das UBA einfach einen Durchschnittswert festgelegt und das irgendwie mit dem Strommix verrechnet, um auf die Quote zu kommen, die wir als E-Fahrer nun übrig haben und verkaufen können. Erfreulicherweise wird da nicht zwischen Zweirad ab 125er und PKW unterschieden.
Das ist momentan am Markt etwa 420€ wert, der Preis wird aber sicher in den nächsten Jahren noch deutlich steigen.
Der Markt ist uns aber verschlossen bzw. kauft die Industrie uns nicht mal eben diese popelige Tonne CO2 pro Jahr ab.
Deswegen die Vermittler.
Das Zertifikat vom UBA ist nur eine Bescheinigung, daß man das E-Fahrzeug hat und somit diese Quote übrig. Gleichzeitig wird das natürlich gespeichert, sodaß man die Quote nicht mehrmals verkaufen kann.

Jetzt klarer?

Das ist übrigens kein Insiderwissen sondern Google-Wissen.
Sorry, das konnte ich mir jetzt leider nicht verkneifen.

Gruß,
Norbert

Elektrobär
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Elektrobär »

Hey,

habe den Thread jetzt verfolgt, bin mir aber noch nicht ganz sicher, weil du auch schreibst AB 125er Roller. Geht es nun mit normalen eRollern (50er) auch, sofern man diese freiwillig zulässt und damit ja ein Fahrzeugschein hat? Hat es schon jemand gemacht und kann berichten?
Ich würde denken ja, da auch bei einigen Plattformen bei der Berechnung der Prämie (die ja bei allen gleich ist), teilweise L1E Roller zu finden waren und die Vorraussetzungen ja nur Elektro Fahrzeug mit Fahrzeugschein sind.

in den FAQs von Anbietern steht dann teilweise sowas:
Die Gesetzgebung ist nicht auf konkrete Fahrzeugklassen beschränkt. Es kann daher jedes Fahrzeug bei uns angemeldet werden, wenn das jeweilige Fahrzeug ein reines Batterieelektrofahrzeug ist, für das es eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt. Diese Fahrzeuge zählen laut Gesetzgebung wie ein PKW und erhalten daher die gleiche Vergütung wie ein eAuto.
Was sagt aber die Praxis?

lg

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rainer*
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von rainer* »

Das bereits freiwillig zugelassene Fahrezuge von den THG-Servicefirmen aktzeptiert wurden, jeoch ist m.W. bisher keine abschließende behördliche Prüfung der einzelnen Anträge erfolgt.

rainer*

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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

Elektrobär hat geschrieben:
Mi 9. Feb 2022, 13:25
Hey,

habe den Thread jetzt verfolgt, bin mir aber noch nicht ganz sicher, weil du auch schreibst AB 125er Roller. Geht es nun mit normalen eRollern (50er) auch, sofern man diese freiwillig zulässt und damit ja ein Fahrzeugschein hat? Hat es schon jemand gemacht und kann berichten?
Ich würde denken ja, da auch bei einigen Plattformen bei der Berechnung der Prämie (die ja bei allen gleich ist), teilweise L1E Roller zu finden waren und die Vorraussetzungen ja nur Elektro Fahrzeug mit Fahrzeugschein sind.

in den FAQs von Anbietern steht dann teilweise sowas:
Die Gesetzgebung ist nicht auf konkrete Fahrzeugklassen beschränkt. Es kann daher jedes Fahrzeug bei uns angemeldet werden, wenn das jeweilige Fahrzeug ein reines Batterieelektrofahrzeug ist, für das es eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt. Diese Fahrzeuge zählen laut Gesetzgebung wie ein PKW und erhalten daher die gleiche Vergütung wie ein eAuto.
Was sagt aber die Praxis?

lg
Moin,

kann man einen L1e Roller zulassen? Warum sollte das gehen? Ich kann mir das nicht ansatzweise vorstellen.
Durch die ABE oder das CoC fällt der doch nicht in die Kategorie, eine Zulassung zu bekommen.

Gruß,
Norbert

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rainer*
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von rainer* »

Norbert hat geschrieben:
Mi 9. Feb 2022, 18:16
Kann man einen L1e Roller zulassen? Warum sollte das gehen? Ich kann mir das nicht ansatzweise vorstellen. Durch die ABE oder das CoC fällt der doch nicht in die Kategorie, eine Zulassung zu bekommen.
Ja, kann man gemäß FZV §3 (3) "Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden." Warum sie das eingeführt haben, musst Du allerdings den Verodnungsgeber fragen (Bundesministerium Digitales und Verkehr).

rainer*

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