Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
Antworten
Benutzeravatar
yakamoto
Beiträge: 1233
Registriert: Do 4. Feb 2021, 20:24
Roller: Yadea G5 (vorher Honda Bali von 1996 mit über 32.000km)
PLZ: 22089
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Afunker hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 22:54

Erkläre dann mal jemandem, der ein E-Fahrzeug sein eigen nennt, dass er damit ohne E-Kennzeichen,
in bestimmten Städten, Gemeinden und vor allem auf den Parkplätzen an Ladesäulen, nicht parken darf....?!
Moin, also erklären muss man da gar nichts :!:

Es kann jeder, der ein eFahrzeug hat und zu den berücksichtigen Fahrzeugklasse gehört auch ein E-Kennzeichen beantragen :!: :!:

Nur eben L1e-B also KKR (Fahrzeuge <= 45 km/h) NICHT :!: :!: :!:

Wer also einen Tesla für mehrere zehntausende Euro kauft, und zu dämlich ist sich ein E-Kennzeichen zu beantragen, der bekommt dann eben ein Knöllchen an der Scheibe...
Unwissenheit (und Dummheit) schützt vor Strafe nicht ;)

Und in den Städten und Kommunen, wo Ladesäulen tatsächlich SchuckoSteckdosen besitzen, da wird es in der Regel toleriert, wenn ein eRoller neben der Ladesäule ( nicht auf dem Parkplatz) steht und läd. Zumindest ist es so hier in Hamburg. :idea:

Das jemand mit L1e-B sein Ladegerät an einer Ladesäule baumelt und läd habe ich in den letzten 2 Jahren noch nicht einmal gesehen :roll:

Also, worüber reden wir hier eigentlich... :?: :roll:

Wir sind doch alle erwachsen und keine bockig Kleinkinder mehr - oder :lol:
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

Ma_Do
Beiträge: 21
Registriert: Sa 30. Jan 2021, 21:27
PLZ: 44229
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Ma_Do »

Mächschen hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 21:55
Sorry, habe Dich verwechselt.
Ma_Do hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 21:14
Kleines Motorradkennzeichen hatten wir einfach mitgebracht, wurde akzeptiert.
Meintest Du ein Leichtkraftradkennzeichen ( bis zu 255 breit, 130 hoch)?
Nein, wir hatten dreist ein 180x200 mitgebracht, es wurde akzeptiert.
Bei dem Niu N1S passen nur so max. 220-230 Breite, bei dem Kuchenblech für LKR hätte ich einen Abstandshalter bauen müssen

Ma_Do
Beiträge: 21
Registriert: Sa 30. Jan 2021, 21:27
PLZ: 44229
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Ma_Do »

Danke dir!

Ja, VIN-Bestätigung wurde verlangt (siehe Bericht weiter oben), gab es aber für 15 Euro bei einer Prüforganisation.

THG-Prämie:
Darf man das hier schreiben?

Also ich habe es bei Elektrovorteil.de gemacht.

Glaube es gibt andere Anbieter, die mehr zahlen, aber ich habe dort schon für einen Roller und ein e-Auto die Quoten vermarktet, dauerte zwar ein paar Wochen, aber der Prozess wurde von denen sehr schön im angelegten Konto visualisiert und ich war sehr zufrieden. Daher mit dem 3. Fahrzeug wieder genommen.
yakamoto hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 21:26
VIN-Bestätigung... :?:

Ich hatte die VIN und das Typenschild fotografiert und als Ausdruck dabei. Wurde aber stumpf von der COC abgestimmt... :lol:


Wo hast du die THG-PRÄMIE beantragt? Kannst du da was empfehlen?

Allzeit gute Fahrt mit dem "Großen Schild" ;)

Benutzeravatar
Afunker
Beiträge: 1976
Registriert: Mi 25. Okt 2017, 13:23
Roller: Wuxi M3 60 Ah LiIon Akku
PLZ: 66955
Wohnort: Pirmasens
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

yakamoto hat geschrieben:
Fr 8. Jul 2022, 06:38
Afunker hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 22:54

Erkläre dann mal jemandem, der ein E-Fahrzeug sein eigen nennt, dass er damit ohne E-Kennzeichen,
in bestimmten Städten, Gemeinden und vor allem auf den Parkplätzen an Ladesäulen, nicht parken darf....?!
Moin, also erklären muss man da gar nichts :!:

Es kann jeder, der ein eFahrzeug hat und zu den berücksichtigen Fahrzeugklasse gehört auch ein E-Kennzeichen beantragen :!: :!:

Nur eben L1e-B also KKR (Fahrzeuge <= 45 km/h) NICHT :!: :!: :!:
Ja und dann fahre ich mit meinem (von mir aus) L1e-B in einer fremden Stadt an die Ladesäule mit Schukosteckdose,
oder gar (mit Adapter!) an die Typ 2 Ladebuchse, lasse meinen Akku dort für die Höchstparkdauer laden.
Dann hängt ein Knöllchen dran....und nun? Ohne Worte.....
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.15000 Km gefahren :mrgreen:
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km

Mächschen
Beiträge: 411
Registriert: Fr 20. Mai 2022, 08:05
Roller: Inoa Sli5 50
PLZ: 3
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Ma_Do hat geschrieben:
So 10. Jul 2022, 19:45
Mächschen hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 21:55
Sorry, habe Dich verwechselt.
Ma_Do hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 21:14
Kleines Motorradkennzeichen hatten wir einfach mitgebracht, wurde akzeptiert.
Meintest Du ein Leichtkraftradkennzeichen ( bis zu 255 breit, 130 hoch)?
Nein, wir hatten dreist ein 180x200 mitgebracht, es wurde akzeptiert.
Bei dem Niu N1S passen nur so max. 220-230 Breite, bei dem Kuchenblech für LKR hätte ich einen Abstandshalter bauen müssen
Passt deine Kombination nicht auf ein 200x130, 220x130, etc. PP?

Warum dreist?
Ein Standardkennzeichen (max. 280 x 200), ein Krafkennzeichen (180-220 x 200) und auch ein Leichtkraftradkennzeichen (max. 255 × 130) sind ohne Ausnahmegenehmigung möglich, sofern die Kombination drauf passt und das Kennzeichen ans Fahrzeug passt.

Mächschen
Beiträge: 411
Registriert: Fr 20. Mai 2022, 08:05
Roller: Inoa Sli5 50
PLZ: 3
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Afunker hat geschrieben:
So 10. Jul 2022, 20:02
yakamoto hat geschrieben:
Fr 8. Jul 2022, 06:38
Afunker hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 22:54

Erkläre dann mal jemandem, der ein E-Fahrzeug sein eigen nennt, dass er damit ohne E-Kennzeichen,
in bestimmten Städten, Gemeinden und vor allem auf den Parkplätzen an Ladesäulen, nicht parken darf....?!
Moin, also erklären muss man da gar nichts :!:

Es kann jeder, der ein eFahrzeug hat und zu den berücksichtigen Fahrzeugklasse gehört auch ein E-Kennzeichen beantragen :!: :!:

Nur eben L1e-B also KKR (Fahrzeuge <= 45 km/h) NICHT :!: :!: :!:
Ja und dann fahre ich mit meinem (von mir aus) L1e-B in einer fremden Stadt an die Ladesäule mit Schukosteckdose,
oder gar (mit Adapter!) an die Typ 2 Ladebuchse, lasse meinen Akku dort für die Höchstparkdauer laden.
Dann hängt ein Knöllchen dran....und nun? Ohne Worte.....
Auch L2e Fahrzeugen steht übrigens kein E-Kennzeichen zu...

Naja, lade ich ein Auto mit E-Kennzeichen in einer bestimmten Stadt, hängt ein Knöllchen dran, weil die grüne Plakette für die Umweltzone fehlt...
Mit einem H-Kennzeichen dagegen wäre es kein Problem gewesen, in die Unweltzone zu fahren...

K10476
Beiträge: 83
Registriert: Mi 3. Jun 2020, 07:57
Roller: YADEA G5 / BMW S1000rr 2020 / AUDI RS4 2018
PLZ: 80xxx
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von K10476 »

Kann man den Roller auch freiwillig zulassen nachdem man diesen bereits 2 Jahre mit kleinem Kennzeichen fährt ?

Benutzeravatar
Kadett 1
Beiträge: 2382
Registriert: Mo 21. Mär 2022, 21:15
Roller: BMW CE 04 15KW
PLZ: 555xx
Wohnort: Rheinhessen
Tätigkeit: Rennfahrer ;)
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Kadett 1 »

Natürlich.

Benutzeravatar
Afunker
Beiträge: 1976
Registriert: Mi 25. Okt 2017, 13:23
Roller: Wuxi M3 60 Ah LiIon Akku
PLZ: 66955
Wohnort: Pirmasens
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

Habe ich auch gemacht.
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.15000 Km gefahren :mrgreen:
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km

Asador
Beiträge: 3
Registriert: Mo 27. Jun 2022, 11:45
Roller: Horwin EK 1
PLZ: 42855
Wohnort: Remscheid
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Asador »

War heute bei meiner Zulassungsstelle.
Hatte alles dabei für meine Horwin EK1.

Die Beamtin hat nicht schlecht gestaunt, ist auch direkt zum Zulassungsleiter gelaufen und kam erst nach einiger Zeit wieder.

Kurzum, die E-Roller mit Antrag auf freiwilliger Zulassung werden wohl nicht zugelassen, da die 45er wohl zwingend ein Versicherungskennzeichen benötigen und somit kein "richtiges" Kennzeichen inkl. Zulassungsbesch. 1 ausgestellt bekommen.

Habe mich an Horninho's Guide gehalten und seinen Text mit den Auszügen vorgelegt. Tut mir leid Horninho, jetzt gibts wohl kein Bier :(

Hat jemand eine Idee, wie ich die lieben Beamten dennoch dazu bekomme?

Antworten

Zurück zu „Förderungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Majestic-12 [Bot] und 14 Gäste