THG-Quotenhandel - schon registriert?

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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patba
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von patba »

Norbert hat geschrieben:
Mi 16. Feb 2022, 00:37
Elektrobär hat geschrieben:
Di 15. Feb 2022, 23:11
Zusammengefasst können demnach alle Arbeitnehmer, die keine sonstigen Einnahmen haben, die 410€ komplett behalten. Wahrscheinlich sogar dann auch für jeden weiteren Roller.
Wenn man das so nimmt wie es da steht, ja, allerdings gilt das natürlich für die Gesamteinnahmen, nicht für jeden Roller 410€.
davidflorian hat geschrieben:
Di 15. Feb 2022, 22:40
Der Abschnitt „So wird die Zahlung versteuert“ wird euch besonders interessieren :idea:

https://www.test.de/THG-Quote-mit-dem-E ... 5848186-0/
Das ist tatsächlich mal eine halbwegs neutrale Quelle, woher sie das nehmen, wird aber nicht ersichtlich.
Das hat schon seine Richtigkeit so. Das ist der sog. "Härteausgleich" (§ 46 EStG i.V.m. § 70 EStDV).
Das hatten viele anfangs bzgl. TGH-Quote nicht auf dem Schirm, weil viele Steuerberater eher firm im Gewerbebereich als im Arbeitnehmer-ESt-Bereich sind, und weil dieser Härteausgleich von allen Steuerprogrammen, auch beim Finanzamt, automatisch vorgenommen wird.
2 Punkte sind hierzu wichtig:
1. Das gilt für alle Nebeneinkünfte zusammen (also auch Einnahmen aus PV, Vermietung, ...). Für Ehegatten gibt's das nur doppelt bei Einzelveranlagung.
2. die 410€ sind keine Freigrenze, sondern die Besteuerung setzt ab 410€ langsam ein und erreicht erst bei 820€ den vollen Steuersatz.
Konsequenz daraus ist, dass es sich für Leute, die keine Nebeneinkünfte außer der THG-Quote haben, immer lohnt, die volle Quote einzustreichen. Auch wenn es um mehrere Fahrzeuge geht.

Ich empfehle weiterhin bzgl. der steuerlichen Aspekte die Lektüre hier, da hat sich viel Kompetenz versammelt:
https://www.goingelectric.de/forum/view ... 68&t=73181
Leider gibt es dort auch zitierte Antworten von Finanzämtern, die das auch als "Sonstige Einnahmen" nach §22 Nr. 3 EStG sehen.
Ich fürchte, ist hier nur auf eine Klarstellung von "ganz oben" zu hoffen, dass hier keine Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen ist. Analog zu dem, was man ja jetzt endlich für PV-Anlagen < 10 kWp geschafft hat.

Patrick
Zuletzt geändert von patba am Fr 18. Feb 2022, 08:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

Moin,

danke für die Recherche! In dem Beitrag steckt mehr verwertbare Erkenntnis als in dem ganzen Rest des Threads zusammen.

Zusammenfassend kann man wohl sagen, daß es erheblich besser aussieht als die pessimistischen "ab 256€ alles versteuern" Hinweise.
Bei 410€ sind schon fast alle raus, mit dem Härteausgleich wird es mit zwei Quoten auch harmlos.

Da aber offensichtlich immer noch komplette Unklarheit zu herrschen scheint, wird da im Laufe des Jahres sicher noch was von offizieller Seite kommen. So oder so wird das frühestens in einem Jahr akut.

Gruß,
Norbert

Frank T
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Frank T »

Da jetzt doch schon fast 2 Monate vergangen sind wollte ich mal bei euch nachfragen, wie eure bisherigen Erfahrungen aussehen?
Habe mich bei elektrovorteil.de registriert und heute die Nachricht erhalten, dass das UBA wohl noch mitten in der Zertifizierung ist und die Auszahlung in den kommenden 2 Wochen erfolgt.

Hat jemand bei einem anderen Anbieter (außer den sofort-Zahlern) bereits seine Prämie erhalten und wenn ja wie hoch viel diese aus?

Evorteil hat vor einigen Tagen folgende Option hinzugefügt, was sagt ihr dazu, jemand schon Erfahrungen damit gemacht?

Bin gespannt auf euer Feedback!

Schöne Grüße
Frank
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Der mit dem Strom fährt
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

Ich hatte mich schon registriert und warte noch auf die Auszahlung. Aber während dessen wollte ich meine Frau werben und die 25 Euro einheimsen, da sie auch einen E Roller hat. Leider darf der Geworbene nicht im gleichen Haushalt wohnen. Egal, wir sind immernoch gespannt ob wir tatsächlich jeweils 255 Euro bekommen. Und da die Anmeldung so extrem einfach und schnell geht, können die gerne alles über 255 Euro behalten. Denn bis auf 5 Minuten hatte ich keinen Aufwand.

Ich bin allerdings gespannt, wie lange die Quote bezahlt wird. Wenn die 10 Jahre lang gezahlt werden würde, würde das ja heißen, dass der Dohaan meiner Frau zu 71% von der Quote bezahlt wurde.
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Aber ich denke nicht, dass es die Quote in der Höhe so lange geben wird.
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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

Moin,

warum verschenkt man alles über 255€ wenn es doch danach aussieht, daß man bis 410€ steuerfrei hat? Oder trifft das bei Dir sicher nicht zu?

Gruß,
Norbert

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Der mit dem Strom fährt
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

Norbert hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 19:12

...wenn es doch danach aussieht...
Du hast es selbst geschrieben. Ganz sicher ist das noch nicht. Und als ich es beantragt hatte, war es noch unsicherer.
Und wenn Du alles in meinem Thread lesen würdest, hättest Du auch gelesen, dass ich froh bin, wenn ich 255 Euro bekomme und der Rest gerne von Elektrovorteil einbehalten werden darf.
Abgesehen davon glaube ich nicht, dass wir 410 Euro für einen Roller bekommen werden.
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

Moin,

natürlich gibt es keine 410€, das ist die Freigrenze für Arbeitnehmer und darüber wird es erstmal nur anteilig besteuert. Steht alles im Thread.
Der Erlös ist etwa 420€ für die Quote und Elekrovorteil.de kassiert davon z.B. 15%, macht 358€.
Du hast gut 100€ jeweils an den Anbieter verschenkt, weil er Dir diesen Bären mit den 255€ aufgebunden hat.
Bei elektrovorteil.de steht übrigens bei diesem Haken "auf 155€ begrenzen", daß man das wieder rückgängig machen kann.

Gruß,
Norbert

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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

Ich habe den Thread gelesen. Ich glaube dennoch nicht, dass wir 420 Euro für einen E Roller bekommen werden.
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von rainer* »

Ich denke doch. Ganz einfach, weil bei der Erstellung der Verordnung bzw. beim Schätzwert geschlampt wurde. Es wird unterschieden in Elektrofahrzeuge (mit 2.000kWh/Jahr), Nutzfahrzeuge (3.000kWh/Jahr) und Busse (72.000kWh/a).
Ich denke, das in 2023 bei der Ermittlung des Schätzwertes drei neue Fahrzeugtypen auftauchen werden (Moped/Motorrad/richtiges Motorrad). Vor allem, wenn auffällt, das Leute die Quote richtig ausmosten und Haufenweise Mopeds freiwillig zulassen um an die Quote zu kommen und damit krass überfördert werden.

Die angesetzten 2.000kWh/Jahr werde ich voraussichtlich auch nicht schaffen, das wäre dann zweimal täglich die Batterie leer fahren. :lol:
Ich peile eher die 600kWh im Jahr an. Hab aber kein schlechtes Gewissen das Geld zu nehmen, die 600kWh ersetzen bei mir schließlich rund 600l Diesel, die ich auf dem Weg zur Arbeit sonst mit dem Auto durchgeblasen hätte.

rainer*

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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

Moin,

Du hast ja nichtmal meinen Beitrag gelesen, wir bekommen ja auch keine 420€. Also virtuell schon, kannste nur nix mit anfangen.
Die Vermittler ziehen ihre Provision ab!
Das Zertifikat beläuft sich über gut 800kg CO2, ausgestellt vom UBA, für jedes Fahrzeug mit Anmeldung gleich. Dieses Zertifikat erzielt auf dem Markt etwa 420€, abzüglich Provision von z.B. 15% gibt es z.B. 358€.
Was daran genau glaubst Du nicht?

Gruß,
Norbert

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