Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Hallo zusammen,
ich hab mal eine kurze Frage. Ich habe bei Instadrive die THG Prämie für drei Roller beantragt. Seitdem stehen 165 € zur Auszahlung bereit. Ich hatte damals damit noch gewartet, da ich gehofft habe, dass der Kurs wieder etwas besser wird. Nun, inzwischen muss ich mich fragen, ob ich die 165 € × 3 überhaupt noch bekommen werde, wenn ich jetzt auf auszahlen drücke? Oder ist das quasi dadurch, dass es schon beantragt und beim UBA genehmigt wurde sicher?
Lg
ich hab mal eine kurze Frage. Ich habe bei Instadrive die THG Prämie für drei Roller beantragt. Seitdem stehen 165 € zur Auszahlung bereit. Ich hatte damals damit noch gewartet, da ich gehofft habe, dass der Kurs wieder etwas besser wird. Nun, inzwischen muss ich mich fragen, ob ich die 165 € × 3 überhaupt noch bekommen werde, wenn ich jetzt auf auszahlen drücke? Oder ist das quasi dadurch, dass es schon beantragt und beim UBA genehmigt wurde sicher?
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- Stivikivi
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Insta wäre da die bessere Anlaufstelle zum Fragen. Keiner weiß wann du was gemacht hast.
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Info vom ADAC:
Sehr geehrte(r) Damen und Herren,
am 29.7.2023 sind Änderungen der 38. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Ab diesem Stichtag sind zulassungsfreie Kleinkrafträder (wie z.B. E-Roller) auch mit freiwilliger Zulassung - wie in Ihrem Fall - nicht mehr quotenberechtigt. Leider ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens gesetzlicher Änderungen, wie im aktuellen Fall, für den ADAC nicht vorhersehbar.
Eine Quotenberechtigung für zulassungsfreie Kleinkrafträder kann es nach der Neuregelung der Verordnung nur noch dann geben, wenn für diese Elektrofahrzeuge ein eigener Schätzwert im Sinne des § 7 Absatz 3 der 38. BImSchV durch das BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) bekanntgegeben wurde. Bislang wurde kein Schätzwert für zulassungsfreie Kleinkrafträder bekannt gegeben. Die Bekanntmachungen des BMUV zu den Schätzwerten und den THG-quotenberechtigten Fahrzeugklassen verfolgen wir sehr genau und passen – wenn rechtlich möglich - das THG-Angebot des ADAC umgehend an.
Wir möchten Sie daher bereits jetzt darüber informieren, dass das Umweltbundesamt aufgrund der jüngsten Gesetzesänderung Ihre eingereichte THG-Quote für betroffene zulassungsfreie Kleinkrafträder voraussichtlich nicht bestätigen wird und wir in Kürze einen ablehnenden Bescheid erhalten werden. Nach Ziffer 3. (8) der ADAC THG-Bonus AGB kann eine Auszahlung des ADAC THG-Bonus nicht erfolgen, wenn die THG-Quote nicht vom Umweltbundesamt bestätigt wird. Dies bedauern wir sehr.
Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber umsichtiger und frühzeitiger Änderungen kommuniziert.
Über die aktuellen Regelungen informieren wir in den FAQs auf www.adac.de/thg-bonus.
Sehr geehrte(r) Damen und Herren,
am 29.7.2023 sind Änderungen der 38. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Ab diesem Stichtag sind zulassungsfreie Kleinkrafträder (wie z.B. E-Roller) auch mit freiwilliger Zulassung - wie in Ihrem Fall - nicht mehr quotenberechtigt. Leider ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens gesetzlicher Änderungen, wie im aktuellen Fall, für den ADAC nicht vorhersehbar.
Eine Quotenberechtigung für zulassungsfreie Kleinkrafträder kann es nach der Neuregelung der Verordnung nur noch dann geben, wenn für diese Elektrofahrzeuge ein eigener Schätzwert im Sinne des § 7 Absatz 3 der 38. BImSchV durch das BMUV (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) bekanntgegeben wurde. Bislang wurde kein Schätzwert für zulassungsfreie Kleinkrafträder bekannt gegeben. Die Bekanntmachungen des BMUV zu den Schätzwerten und den THG-quotenberechtigten Fahrzeugklassen verfolgen wir sehr genau und passen – wenn rechtlich möglich - das THG-Angebot des ADAC umgehend an.
Wir möchten Sie daher bereits jetzt darüber informieren, dass das Umweltbundesamt aufgrund der jüngsten Gesetzesänderung Ihre eingereichte THG-Quote für betroffene zulassungsfreie Kleinkrafträder voraussichtlich nicht bestätigen wird und wir in Kürze einen ablehnenden Bescheid erhalten werden. Nach Ziffer 3. (8) der ADAC THG-Bonus AGB kann eine Auszahlung des ADAC THG-Bonus nicht erfolgen, wenn die THG-Quote nicht vom Umweltbundesamt bestätigt wird. Dies bedauern wir sehr.
Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber umsichtiger und frühzeitiger Änderungen kommuniziert.
Über die aktuellen Regelungen informieren wir in den FAQs auf www.adac.de/thg-bonus.
- Stivikivi
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Das wäre minus!
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Die Schätzwerte wurden letzte Woche veröffentlicht. www.bundesanzeiger.de -> 'Bundesministerium für Umwelt' suchen, 1. Treffer:
D.h. definitiv keine THG-Prämie für Kleinkrafträder und Leichtkrafträder dieses und nächstes Jahr.Als Schätzwert im Sinne des § 7 Absatz 3 der 38. BImSchV werden 2 000 kWh bekannt gegeben.
Davon abweichend werdenfür Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge) 3 000 kWh,
für Fahrzeuge der Klasse N2 (schwere Nutzfahrzeuge) 20 600 kWh,
für Fahrzeuge der Klasse N3 (schwere Nutzfahrzeuge) 33 400 kWh
sowie für Fahrzeuge der Klasse M3 (Busse) 72 000 kWhbekannt gegeben.
- Stivikivi
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Dann dürfte M1 also PKW ja auch nichts mehr bekommen da ist kein Schätzwert für M1 rauszulesen nur für M3 und das sind Busse.Yuri000 hat geschrieben: ↑Mo 4. Sep 2023, 14:09Die Schätzwerte wurden letzte Woche veröffentlicht. www.bundesanzeiger.de -> 'Bundesministerium für Umwelt' suchen, 1. Treffer:D.h. definitiv keine THG-Prämie für Kleinkrafträder und Leichtkrafträder dieses und nächstes Jahr.Als Schätzwert im Sinne des § 7 Absatz 3 der 38. BImSchV werden 2 000 kWh bekannt gegeben.
Davon abweichend werdenfür Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge) 3 000 kWh,
für Fahrzeuge der Klasse N2 (schwere Nutzfahrzeuge) 20 600 kWh,
für Fahrzeuge der Klasse N3 (schwere Nutzfahrzeuge) 33 400 kWh
sowie für Fahrzeuge der Klasse M3 (Busse) 72 000 kWhbekannt gegeben.
Sollten die 2000kwh für M1 gelten so wäre das allgemein gehalten also auch weiterhin gehabt für Leichtkrafträder
- error
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Aus dem Bundesanzeiger die aktuellen Schätzwerte.
Um die Zusammenhänge zu verstehen muss man folgendes PDF komplett lesen.
Das heißt wohl Schätzwert, weil es nix oder kaum was mit der Praxis zu tun hat?
Meiner Meinung nach könnte man/frau das genauso für "unsere" Fahrzeuge machen, wenn es denn gewünscht wäre.
Um die Zusammenhänge zu verstehen muss man folgendes PDF komplett lesen.
Das heißt wohl Schätzwert, weil es nix oder kaum was mit der Praxis zu tun hat?
Meiner Meinung nach könnte man/frau das genauso für "unsere" Fahrzeuge machen, wenn es denn gewünscht wäre.
Zuletzt geändert von error am Mo 4. Sep 2023, 16:09, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Wir bräuchten Leute die extra dafür eingestellt werden mit dem entsprechenden Fahrzeug rum zufahren. Das wäre eine sinnvolle Ausgabe von Steuergeld.
- error
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Das lässt sich von uns logisch aus den Beiträgen und Erfahrungen des Forums "zusammenstoppeln".
Da kaum jemand an öffentlichen Ladesäulen lädt, ist das Ergebnis recht eindeutig.
Letztendlich ist das mit den bereits geschätzten Fahrzeugen auch nicht anders gelaufen.
Da kaum jemand an öffentlichen Ladesäulen lädt, ist das Ergebnis recht eindeutig.
Letztendlich ist das mit den bereits geschätzten Fahrzeugen auch nicht anders gelaufen.
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Re: Novelle der THG-Quote; Entfall für Zweiräder
Läuft denn der M1 über die 2000kwh? Weil eine eigene Schätzklasse besitzt er somit auch nicht. Genauso wenig wie L3e-A2 etc.error hat geschrieben: ↑Mo 4. Sep 2023, 15:58Das lässt sich von uns logisch aus den Beiträgen und Erfahrungen des Forums "zusammenstoppeln".
Da kaum jemand an öffentlichen Ladesäulen lädt, ist das Ergebnis recht eindeutig.
Letztendlich ist das mit den bereits geschätzten Fahrzeugen auch nicht anders gelaufen.
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