Letzteres nicht, aber:
§ 22 III EStG ist die THG-Prämie für Privatleute steuerfrei und das EstG ist ein Bundesgesetz, welches dann geändert werden müsste...
und noch ein Zitat (Online unter https://www.autobild.de/artikel/thg-pra ... 74369.html )
"Wer die von der Bundesregierung festgelegte Treibhausgasminderungsquote für sein elektrisch..."
Also von der Exekutive festgelegt und wenn dann daran was geändert werden sollte, muss es von der Legislative "genehmigt" werden....
Bitte auch den Artikel bei AutoBild zur THG-Prämie für E-Roller mit 45 Km/h lesen:
https://www.autobild.de/artikel/thg-quo ... 11263.html
Das sind meine Schlussworte zu diesem Thema. Alles weitere per PN oder Mail.