Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Macht es denn Sinn, evtl. mal bei der zuständigen Zulassungsstelle anzurufen, wie der momentane Sachverhalt ist, oder wird man da (erfahrungsgemäs) sowieso abgewimmelt?
Ich will mir vermutlich am Samstag einen E-Roller kaufen und dann die kommende Woche zulassen. Wenn es dann auf einmal nicht mehr geht, würde mich das ziemlich ankäsen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Es gibt nicht mal einen Gesetzentwurf dazu und die Bundesregierung ist mit dem 3. Entlastungspaket beschäftigt, das kommt nicht von heute auf morgen.
Je nach Zulassungsstelle ist es sinnvoll, vorher kontakt aufzunehmen, ich empfehle per Mail, weil sonst evtl. 3 Mitarbeiter 4 Meinungen haben könnten...
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Ich habe einen Termin mit der Sachgebietsleitung in Leipzig gehabt. Folgendes kam dabei heraus:derdude hat geschrieben: ↑Di 6. Sep 2022, 09:14Macht es denn Sinn, evtl. mal bei der zuständigen Zulassungsstelle anzurufen, wie der momentane Sachverhalt ist, oder wird man da (erfahrungsgemäs) sowieso abgewimmelt?
Ich will mir vermutlich am Samstag einen E-Roller kaufen und dann die kommende Woche zulassen. Wenn es dann auf einmal nicht mehr geht, würde mich das ziemlich ankäsen
1. Die Zulassungsstelle ist angehalten keine freiwilligen Zulassungen mehr durchzuführen (auf welcher Grundlage?)
2. daher wird mit vorliegen aller Voraussetzungen (CoC, Kaufvertrag, etc.) weiterhin freiw. zugelassen
3. es ist nichts zum neuen Gesetz bekannt - was sicher ist, dass die City-Scooter explizit als nicht zulassungsfähig benannt werden
4. Wer die Zulassung hat, wird sich voraussichtlich auf Bestandsschutz berufen können
5. ggf. ist eine Einzelbewertung am Objekt erfolgen, ob ein Motorrad- oder "Baby"-Kennzeichen passt.
Siehe auch hier: https://sparmanufaktur.de/index.php/fre ... -e-mopeds/
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Die WGV war schon gestählt - in meinem Fall war klar, dass ich einfach mit bestehenden Kennzeichen hinfahre und nach der Zulassung den ganzen Summs zur Versicherung schicke und rückwirkend die Versicherung beendet wird. Deine Beschreibung würde ich am liebsten auch auf meinem Blog abbilden... Die ist ja noch grausamer als meine Erfahrung?!turold hat geschrieben: ↑Mo 5. Sep 2022, 11:47Über meinen ersten erfolglosen Termin bei der Zulassungsstelle hatte ich ja schon mal berichtet. Nachdem meine Odyssee nun beendet ist hier nochmal die Chronologie:
- bisherige Versicherung (WGV) angefragt. Antwort: machen wir nicht, frag jemand anders!
- HUK24 angefragt: Kommt in unserem Katalog nicht vor, geht nicht. Frag bei HUK nach!
- HUK angefragt: alles kein Problem, Jahresbeitrag unter 30€. EVB bekommen.
- 1. Termin Zulassungsstelle: Oh je, oh nein, schon wieder so einer, immer ich..... aber kriegen wir schon hin. Die gute Frau hat sich dann bemüht, aber die FIN war schon im System vorhanden beim KBA. "Es geht nicht, Doppelversicherung!" Das sei bei der Zulassungsstelle interne Vorgabe, die Versicherung müsse vorher beendet werden. Keine Möglichkeit auch nach Rückfrage mit Vorgesetzten.
- WGV angerufen, wie beende ich die Versicherung? Antwort: "Kein Problem, einfach Kennzeichen und Versicherungsschein zurückschicken"
2 Wochen später
- Bei bestem Wetter Kennzeichen und Versicherungsschein zurückgeschickt, jetzt also erst mal Bus fahren...
Henne-Ei-Problem!
- Schreiben von der WGV erhalten. "Ihre Mitteilung über die freiwillige Zulassung haben wir erhalten. Bitte reichen Sie uns für die Vertragsaufhebung eine Kopie des Fahrzeugscheins ein."
- 2. Termin Zulassungsstelle: Klares nein, so können wir nicht zulassen! Die Versicherung muss per "VU" (was auch immer das ist) beendet werden!
Für 2 Tage später wieder einen Termin bei der Zulassungsstelle bekommen.
- WGV angerufen und die Sachlage geschildert. "Ja, das muss ich mit meinem Kollegen besprechen, bitte bleiben Sie dran." Nach etwa einer Viertelstunde war das Gedudel vorbei und ich bekam die Aussage: "Die Versicherung ist beendet, ist bereits ans KBA gemeldet. Zulassung ab sofort möglich."
ein Tag später
- 3. Termin Zulassungsstelle: "Tut mir leid, die Versicherung ist immernoch im System vermerkt bis Ende Februar 2023. Zulassung nicht möglich!" Dass die Meldung ans KBA raus ist sei plausibel, die Systeme des KBA wären halt etwas träge. Offenbar tat ich der Sachbearbeiterin leid, sie notierte meine FIN und gab mir ihre Durchwahl, ich solle doch vor dem nächsten Termin anrufen damit ich nicht unnötig verbeikommen muss.
ein Tag später
- Anruf Zulassungsstelle: "Nein, die Versicherung ist laut System immer noch nicht beendet."
über das Wochenende einen neuen Termin gleich für montags gemacht.
- erneuter Anruf: "Die Versicherung ist beendet!!!!!"
Nun ja. Ich habe meine Zulassung. Wenn auch nach einmonatiger Odyssee und mit großen statt kleinen Kennzeichen. Eine FIN-Bestätigung oder irgendwas wegen Beleuchtung wollte niemand haben. Ich stelle fest, überall läuft es anders, vielleicht ist diese abstimmende Konferenz wirklich nötig.
- 4. Termin Zulassungsstelle: "Oh je, oh nein, schon wieder so einer, immer ich... grummel grummel" Sie zog dann einen ganzen Packen interne Rundschreiben und Muster raus zu dem Thema und fing an zu tippen. Nach 10 Minuten teilte sie mir mein künftiges Kennzeichen mit. Ich solle mir beim Schilderdienst ein großes Quad-Kennzeichen mit großen Buchstaben besorgen. Das große Kuchenblech!!!!! Sie zeigte mir daraufhin ein Rundschreiben, laut dem im September eine Bund-Länder-Konferenz zu diesem Thema mit Neuregelungen geplant sei. Das Regierungspräsidium hat daraufhin die Vorgabe erteilt, dass im Vorgriff auf diese Konferenz explizit nur noch diese großen Schilder ausgegeben werden dürfen, nicht mehr die kleinen Leichtkraftschilder. Sie meinte noch, wäre ich vor zwei Wochen gekommen dann hätte ich das kleine gekriegt.
Als Frage bleibt bei mir nur: Soll ich das riesige Schild einfach an den viel zu kleinen Halter schrauben? Oder muss da eine zugelassene Kennzeichenhalterung her, die dann wiederum an den alten Halter geschraubt wird?
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Naja, normal entzieht die Zulassungsstelle das Versicherungskennzeichen und die Versicherung erstattet dann den Beitrag...Bibl23 hat geschrieben: ↑Di 6. Sep 2022, 15:22Die WGV war schon gestählt - in meinem Fall war klar, dass ich einfach mit bestehenden Kennzeichen hinfahre und nach der Zulassung den ganzen Summs zur Versicherung schicke und rückwirkend die Versicherung beendet wird. Deine Beschreibung würde ich am liebsten auch auf meinem Blog abbilden... Die ist ja noch grausamer als meine Erfahrung?!
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Normal sicherlich nicht. Habe auch zugelassen und danach das Versicherungskennzeichen retourniert.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Doch. Sie lassen wie gesagt einfach zu, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Genau. Deshalb bleibe ich beim Versicherungskennzeichen.turold hat geschrieben: ...sieht völlig bescheuert aus.
Gruß
Alfons.
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