Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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nordmordnord
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von nordmordnord »

Bei der zulassung wird kontrolliert, ob der Roller bereits versichert ist.
Hat der ein aktuelles Versicherungskennzeichen, bekommt der keine zulassung.
Das muss dann erst zurückgegeben und gekündigt sein.

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Kann ich so nicht bestätigen.
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nordmordnord
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von nordmordnord »

Doppelversicherungen von KFZ sind nicht statthaft.

Solltenn "versehentlich " 2 Versicherungen bestehen, wird die jüngere automatisch vom Versicherer gekündigt.

Es gibt keine legale Möglichkeit mit doppelt versichertem Fahrzeig.

also gibts auch nicht Zulassung + Versicherungskennzeichen gleichzeitig.

Zulassen mit Versichertem Kennzeichen geht sowieso nicht, die fragen das bei der Zulassungsstelle ab.

Hinterher Versicherungskennzeichen holen geht zwar, erlischt aber sofort wieder, wenn die bemerken, dass das Moped bereits versichert ist.

Und weil alle Versicherungen bei zentraler Stelle erfasst werden, fällt das auch auf.

Also, es geht nicht. Punkt.

Wer mit kleinem Kennzeichen fahrne will, hat eine andere Möglichkeit.

Der kauft einfach 2 oder 3 Roller, meldet einen via Versicherungskennzeichen an, und den Rest freiwilllig zulassen, und in den Keller stellen.

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Wie gesagt es geht. Habe ich so mehrfach gemacht. Mit Versicherungskennzeichen hingefahren. Freiwillig zugelassen. Danach das Versicherungskennzeichen abgegeben. Keine Sau kräht danach. Jedenfalls bei uns. Die sind eher Geil auf das Schreiben vom TÜV wegen der Kennzeichen Beleuchtung. Alles andere interessiert die nicht.
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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Eben nicht, die Versicherung kündigt das Versicherungskennzeichen automatisch.

Wie gibtst du ein Kennzeichen ab, das die Zulassungsstelle entzogen hat?
nordmordnord hat geschrieben:
Fr 9. Sep 2022, 12:27
...
Das macht die Zulassungsstelle für einen, also das Kennzeichen einziehen und Versicherungsende meldet das KBA der Versicherung.


Es ging um den umgekehrten Fall, also Versicherungskennzeichen für freiwillig zugelassenes Fahrzeug beantragen lehnt das KBA ab.

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Die Zulassungsstelle hat bei mir kein Kennzeichen entzogen.
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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Dann hat eben jemand einen Fehler gemacht...

Ralf Roller
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Ralf Roller »

nordmordnord hat geschrieben:
Fr 9. Sep 2022, 12:27
Doppelversicherungen von KFZ sind nicht statthaft.

Solltenn "versehentlich " 2 Versicherungen bestehen, wird die jüngere automatisch vom Versicherer gekündigt.

Es gibt keine legale Möglichkeit mit doppelt versichertem Fahrzeig.

also gibts auch nicht Zulassung + Versicherungskennzeichen gleichzeitig.

Zulassen mit Versichertem Kennzeichen geht sowieso nicht, die fragen das bei der Zulassungsstelle ab.

Hinterher Versicherungskennzeichen holen geht zwar, erlischt aber sofort wieder, wenn die bemerken, dass das Moped bereits versichert ist.

Und weil alle Versicherungen bei zentraler Stelle erfasst werden, fällt das auch auf.

Also, es geht nicht. Punkt.

Wer mit kleinem Kennzeichen fahrne will, hat eine andere Möglichkeit.

Der kauft einfach 2 oder 3 Roller, meldet einen via Versicherungskennzeichen an, und den Rest freiwilllig zulassen, und in den Keller stellen.
Hallo

also zwei Versicherungen kommen nicht in Frage.
Mir hat jemand folgendes vorgeschlagen . Und ich habe jetzt auch mit einer Versicherung gesprochen.

1.Ich bekomme die EVB Nummer (von der Versicherung) ohne weitere Kosten (das ist erstmal nur die Absichtserklärung)
2. Die Zulassungsstelle meiner Wahl macht das jede Woche öfters , mit den neuen E Rollern und der freiwilligen Zulassung
3. Die Zulassungstelle zeigt die Zulassung der Versicherung elektronisch an.

So und jetzt wurde mir geraten, für mich speziell geeignet , auf lange Sicht macht das große Kennzeichen Sinn (Groß im Sinne von Motorrad,nicht das kleine Farbige).

Weil der Preis wenn ich es richtig anfange, wohl mit der Zeit sinkt und es nicht soviel Unterschied macht.Wobei ich bisher 55 Euro inkl.Teilkasko hatte.
Ich muss das Kennzeichen dann nicht wechseln,hat auch was.
Mein Problem war, das ich sehr viel neben ein Kraftradstraße fahren muss und dort Kleinkrafträder erlaubt sind, zwischen den Radfahrer und Fußgängern, den escootern und Inliner und wer noch alles da fährt.Da wirkt ein großes Kennzeichen völlig falsch und Tüv Stemepl hat das dann ja auch nicht.Hier wurde mir geraten ein 45 km/h Aufkleber hinten beim Schild,drüber,Topcase oder so anzubringen (auch freiwillig :)

Das entspannt alle, die aufs große Schild achten, inklusive die Herren von der Streife

Aber um nochmal zum Thema zurück zu kommen,wenn ich mit dem Versicherungsvertreter dann aber aushandeln würde, :!: hm eigentlich will ich die Versicherung mit der Zulassung nicht, ich will ein kleines Kennzeichen.Warum sollte er mir das verweigern? Dafür muss er nicht die Zulassung beachten
Fürs kleine Kennzeichen braucht er es nicht. Das kennzeichen mit der Plakete lege ich in die Schublade,die Zulassung bekommt nur der Anbieter der THG Quote. Mein Fahrzeug ist versichert und klar muss versichert sein.
Aber wenn ich es richtig verstehe ein Fahrzeug das zugelassen ist, muss auch versichert sein,aber das moped 45 km h ja auch.Aber nur die Absichterklärung ist noch nicht die Versicherung.
Wenn die Versicherung sagt, mir egal ob sie hier bezahlen oder da bezahlen und als was sie den Roller versichern, ob mit Zulassung oder ohne.
Dann müsste das eigentlich gehen.Den es bleibt ein 45 km/h Moped- Roller ohne Tüv ,der ja nur zu einem Zweck zugelassen wird.

Denke bisher hat jeder die EVB Nummer und Absichtserklärung auch durchgezogen und ein großes Kennezeichen pflichtbewußt vorgezeigt.
Aber bei der Kontrolle muss ich ja nur die Papiere 45 km/ und Versicherungsschein zeigen,was ja auch alles rechtens wäre.
Die Zulassung muss ich zeigen, wenn ich ein großes Kennzeichen habe, bzw. da wäre, dann ist da auch die Plakette drauf und dann muss auch die Versicherung passen.
Denke der Händler der mir das mal erklärte, meinte genau dass, warum ein großes Kennzeichen wenn auch ein kleines geht :)
Der würde beim Kauf wohl alles regeln inklusive den Antrag THG und Kennzeichen.Hat vielleicht ein kompetenten Versicherer an der Hand.

Vielleicht bin ich auf dem Holzweg,aber so wie ich das verstehe scheint es mir plausibel.
Ausser das ich den Stress vielleicht nicht mache und den Standartweg einschlage, mit den 45 Km/Aufkleber :D

gruß Ralf

P.s. kennt eigentlich jemand die KRAVAG Versicherung der hat da eine Versicherung ?

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Mächschen hat geschrieben:
Fr 9. Sep 2022, 14:28
Dann hat eben jemand einen Fehler gemacht...
3x hintereinander? 😂 Okay sind auch nur Menschen.
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Ralf Roller
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Ralf Roller »

Stivikivi hat geschrieben:
Fr 9. Sep 2022, 15:13
Mächschen hat geschrieben:
Fr 9. Sep 2022, 14:28
Dann hat eben jemand einen Fehler gemacht...
3x hintereinander? 😂 Okay sind auch nur Menschen.
Hallo

das bedeutet bei dir du hast den Roller zugelassen ,aber fährst wie ich vermute mit kleinem Kennzeichen ?


gruß Ralf

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