THG-Quotenhandel - schon registriert?

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Norbert
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Norbert »

Moin,

@yakamoto:
Es geht nicht um Anspruchsdenken sondern darum, das Beste aus der Situation zu machen und sich nicht verarschen zu lassen.
Der Betrag X wird am Markt für Deine Quote erzielt. Du bekommst davon Z ausbezahlt, nämlich X - Y.
Dieses Y schraubt sich ein Anderer rein und hier oft, weil er den Leuten Schwachsinn erzählt - sie verarscht.
Wenn Dir das egal ist, dann passt Deine Einstellung.

Gruß,
Norbert

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Kadett 1
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Kadett 1 »

Alles schön und gut aber wer will das wie prüfen :?:

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Stivikivi
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Stivikivi »

Kann man alles anfordern an wen und wie viel deine Quote verkauft worden ist
Fahrzeuge

NIU N PRO 06/2019 [Alltagsmaschine]
ZERO SR/S ZF15.6 06/2020 [Pendlermaschine Sommer]

Bild Zero S ZF14.4 old love sold

Bild Zero SR/S ZF15.6

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Norbert
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Norbert »

Jeder Anbieter schraubt sich da was ein. Man nimmt den Anbieter, der da am bescheidensten ist und fertig.

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yakamoto
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von yakamoto »

Stivikivi hat geschrieben:
So 6. Nov 2022, 16:14
Yakamoto = Mr. Miyagi :mrgreen:
🙏 netter Vergleich 🙏


Und @Norbert 👉 man wird heute überall verarscht, selbst bei Aldi an der Kasse klappt der RICHTIGE Preis nicht immer...
Soll man sich tatsächlich immer und überall darüber aufregen und kämpfen... ne! :)
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

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Horninho
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Horninho »

Soweit ich verstanden habe kann man ja die THG quote "einmal Pro Jahr" beantragen. Doch wie ist der Fälligkeitszeitraum genau zu verstehen ?

- Gilt das immer vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 , und dann vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 (usw.) , Sprich: man kann also immer ein Mal pro Kalenderjahr (egal wann in dem Jahr) die Quote beantragen? ....In diesem Beispiel könnte man also schon Anfang Januar wieder für 2023 eine neue THG beantragen.

- oder gilt für jedes Fahrzeug sein "individuelles" Jahr was dann abhängig sein würde von der ersten Einreichung beim UBA (oder der ersten Genehmigungsdatum des UBA) hinsichtlich Beginn des Jahreszeitraums?
Beispiel: THG quote habe ich Ende Mai 2022 beim Quotenhändler beantragt, dieser hat ihn 2 Wochen später beim UBA "offiziell" eingereicht und nach der Erfolgreichen UBA Bescheinigung (ende September) dann schließlich mir die THG quote Anhang Oktober ausgezahlt). Bedeutet das in dem Falle, dass ich erst Ende Mai 2023 meine zweite THG Förderung beantragen kann ?
Meine Rollerhistorie: 2009 PIAGGIO ZIP II (4-Takter) 2.200km >> 2010 PIAGGIO TPH 50 (2-Takter) 30.000km >> 1/2020 Pre-Order UNU Scooter mit 16 Monaten Wartezeit bis 4/2021 (und dann Storno) 0 km >> ab 5/2021 HORWIN EK1 (2,8kW 72V, Extended Range 40Ah) 9.100km

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yakamoto
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von yakamoto »

Es gilt das Kalenderjahr und nur ein Mal per Fahrgestellnummer pro Kalenderjahr :!:

Theoretisch kannst du auch jetzt schon für 2023 den Antrag abgeben. Solltest du im Sommer dann dein eFahrzeug verkaufen, kann der Käufer für 2023 KEINEN Antrag mehr stellen.
Auch wenn du jetzt für 2023 beantragt und im Februar 2023 das eFahrzeug abmeldest, wird dein Antrag noch weiter bearbeitet und ggf. das Geld ausgezahlt.

Das eFahrzeug muss bei Beantragung und für die UBA-Prüfung im entsprechenden Kalenderjahr angemeldet gewesen sein :idea:
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Gausi
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Gausi »

Hat jemand schon mal bei einem verunfalltem Elektroroller ( CoC Vorhanden, Kaufvertrag vorhanden ) der L1e Klasse eine "unendliche" freiwillige Zulassung mit Saisonkennzeichen ( minimum 2 Monate -> zwecks Gewinnoptimierung ) durchgezogen? Auf der "Verlustseite" steht die gesamte einmalige Zulassung + einem Nummernschild + die 2 monatige Mindesthaftpflichtversicherung-> Auf der Gewinnseite die im bereffenden Jahr ausbezahlte THG-Quote. Der Gesetzgeber hat vorerst die THG-Quote bis 2030 beschlossen. Bitte keine moralischen Einwände. In der Vergangenheit hat es auch Zulassungen von 125er ( steuerfrei ) gegeben um Schadensfreiheitsjahre für die "teueren" Fahrzeuge anzusparen. Die standen nach 2 Jahre ohne HU im Keller und verstaubten solange, bis man den Versicherungsvertrag für ein anderes Fahrzeug brauchte. Vorteil L1e bei freiwilliger Zulassung .... die Dinger sind TÜV-Befreit. Natürlich habe ich auch schon freiwillige Zulassungen bei L1e Elektrofahrzeugen durchführen lassen, die ich 365Tage im Jahr auch fahre. Aber "elektrische Ersatzteilager" werden eben nur mit gültiger CoC gekauft.

mfg

Gausi

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rainer*
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von rainer* »

Tja, und genau wegen solcher Ansinnen werden wir m.E. nicht mehr lange Freude an der THG-Quote haben, da der Gesetzgeber eingreifen muss und dann alle drunter leiden müssen, z.B. durch eine verpflichtende jährliche und kostenpflichtigen Vorführung oder ähnliche lustige Einfälle zur Minderung des Missbrauchs.

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Stivikivi
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?

Beitrag von Stivikivi »

Also wegen Saison oder Ganzjahr sind das nur ein paar Pfennig. Nur so am Rande. Zum anderen muss es jeder selbst wissen.

Der Gesetzgeber sollte sich meiner Meinung nach aber raus halten hat selbst genug Dreck am stecken und THG Quote zahlen die Unternehmen. Von daher.
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