Braucht man denn eine Bescheinigung vom TÜV? Ich dachte Kennzeichenhalter wären grundsätzlich TÜV und zulassungsfrei?jungthomas1971 hat geschrieben: ↑Mi 14. Dez 2022, 17:18Was meinst Du?conny-r hat geschrieben: ↑Mi 14. Dez 2022, 13:41.
Wie weit bist Du gekommen.
viewtopic.php?f=99&t=30771&p=291611#p291611
Das hier - Ich habe eine Beleuchtung für das Kennzeichen nachgerüstet (siehe Bild), gab es von iron optics in der Bucht. Danke UNU Classic Reparaturanleitung machbar, aber das Gebastele muss man mögen. Habe dann die Bescheinigung für 15 EUR vom TÜV bekommen.
Bildschirmfoto 2022-12-14 um 17.14.56.png
Freiwillige Zulassung in München
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Re: Freiwillige Zulassung in München
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Da hatte ich wohl Glück.
Vielleicht waren sie im Frühjahr 2022 auch noch nicht so drin in dem Thema.- conny-r
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Gruß Conny
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Uii, da bin ich ja gespannt ob ich auch Post bekomme..
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Re: Freiwillige Zulassung in München
In München (und anderen Städten - siehe Forum) wird eine TÜV Bestätigung verlangt, dass der Roller über eine Kennzeichenbeleuchtung verfügt. Hat beim TÜV Unterhaching 15 EUR gekostet - gibt‘s woanders wohl auch deutlich teurer.Samy hat geschrieben: ↑Mi 28. Dez 2022, 11:51Braucht man denn eine Bescheinigung vom TÜV? Ich dachte Kennzeichenhalter wären grundsätzlich TÜV und zulassungsfrei?jungthomas1971 hat geschrieben: ↑Mi 14. Dez 2022, 17:18Was meinst Du?conny-r hat geschrieben: ↑Mi 14. Dez 2022, 13:41.
Wie weit bist Du gekommen.
viewtopic.php?f=99&t=30771&p=291611#p291611
Das hier - Ich habe eine Beleuchtung für das Kennzeichen nachgerüstet (siehe Bild), gab es von iron optics in der Bucht. Danke UNU Classic Reparaturanleitung machbar, aber das Gebastele muss man mögen. Habe dann die Bescheinigung für 15 EUR vom TÜV bekommen.
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Siehe im Forum weiter vorne - seit die e-(Trett-)Roller (Scooter) Flotten kommen, sind sie restriktiv geworden. Statt ein schlampiges Gesetz nachzubessern oder nur die zu gängeln, die gegängelt werden sollen, gängelt man alle.
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Das ist nicht das Neueste, das ist schon IMMER so, seit E-Roller freiwillig angemeldet werden. Das hat schon unser ehemaliges Mitglied Alf vor Jahren erfahren müssen, als er seinen E-Roller freiwillig zugelassen hatte, zuerst MIT E. Dann hat aber die Zulassungstelle genauer recherchiert und herausgefunden, dass L1e Fahrzeuge nicht dazu berechtigt sind, gemäß EMoG das E zu führen. Und ihm das E aberkannt haben, so dass er sich ein zweites Schild ohne E machen lassen musste. Er war damals (zurecht) "not amused"...conny-r hat geschrieben: ↑Mi 28. Dez 2022, 13:34Da haben sie wohl geschlafen. Hier das Neueste. Ohne " E "
https://youtu.be/fJk_3SM09VI?t=10
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Gibt es eigentlich auch eine Vorschrift, dass Kennzeichen rechts und links von der Kennzeichenhalterung nicht rausragen dürfen? Weil meine Zulassungsstelle wollte mir nur eins mit 280x200 zuweisen. Werde es aber mal mit TÜV Gutachten versuchen ein kleineres zu kriegen.
Weil maximal 265x200 würde perfekt auf meine Halterung vom Horwin EK1 passen. Und das Kennzeichen mit 280x200 steht hakt rechts und links jeweils ca. 2cm über.
Gibt es dafür auch ne Vorschrift, einen Paragraphen? Dass das Kennzeichen nicht über die Halterung raus stehen darf?
Weil maximal 265x200 würde perfekt auf meine Halterung vom Horwin EK1 passen. Und das Kennzeichen mit 280x200 steht hakt rechts und links jeweils ca. 2cm über.
Gibt es dafür auch ne Vorschrift, einen Paragraphen? Dass das Kennzeichen nicht über die Halterung raus stehen darf?
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Re: Freiwillige Zulassung in München
Die Sicht der Münchner Zulassungsstelle:Beks hat geschrieben: ↑Mi 28. Dez 2022, 18:27Gibt es eigentlich auch eine Vorschrift, dass Kennzeichen rechts und links von der Kennzeichenhalterung nicht rausragen dürfen? Weil meine Zulassungsstelle wollte mir nur eins mit 280x200 zuweisen. Werde es aber mal mit TÜV Gutachten versuchen ein kleineres zu kriegen.
Weil maximal 265x200 würde perfekt auf meine Halterung vom Horwin EK1 passen. Und das Kennzeichen mit 280x200 steht hakt rechts und links jeweils ca. 2cm über.
Gibt es dafür auch ne Vorschrift, einen Paragraphen? Dass das Kennzeichen nicht über die Halterung raus stehen darf?
Sehr geehrter Herr Dr. Jung,
die Entscheidung, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, trifft die Zulassungsbehörde in eigener Zuständigkeit.
Die Gründe, warum aus unserer Sicht eine Ausnahmegenehmigung nicht in Frage kommt, haben ich Ihnen bereits mitgeteilt.
Ich bitte um Verständnis, dass interne Weisungen und Empfehlungen, die im Zulassungsrecht vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Referat 65) kommen, nicht an die Kund*innen herausgegeben werden. Sie können sich jedoch gerne an die Aufsichtsbehörde, die Regierung von Oberbayern (wenden.
Alternativ möchte ich Ihnen auch noch den Weg der Klage aufzeigen, der selbstverständlich möglich ist. Zur Erstellung eines gebührenpflichtigen Bescheides, gegen den Sie beim Bayerischen Verwaltungsgericht München klagen können, benötigen wir zunächst einen formalen Antrag mit entsprechender Begründung. Zudem müssten Sie ein Gutachten einer Prüforganisation einreichen, welche das technische Erfordernis eines verkleinerten Kennzeichens zum Ausdruck bringt. Der Sachverständige müsste darin begründen, warum ein Kennzeichen in der Ihnen zugeteilten Größe von 280 mm x 200 mm nicht angebracht werden kann und warum eine Umrüstung auf einen dafür notwendigen Platz nicht zumutbar bzw. technisch nicht möglich ist. Ich bitte jedoch zu bedenken, dass sich aus einem Ausnahmegutachten gem. § 47 für § 10 FZV unserer Auffassung nach kein Anspruch ableiten lässt, da ein Kleinkraftrad mit einem Versicherungskennzeichen betrieben werden kann.
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Re: Freiwillige Zulassung in München
… klar, man könnte argumentieren, man fährt regelmäßig im Ausland. Das ist alles nur noch lächerlich. Die Behörden müssen ausführen, was andere verbockt haben.
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