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eRetro Star freiwillig zugelassen

Verfasst: Do 7. Jul 2022, 09:35
von berni51
Dank Horninhos vorzüglicher Beschreibung hab ich vorgestern meinen eRetro Star freiwillig zugelassen und bei eauto-cash.de für den Quotenhandel angemeldet.
Auf der Behörde gab es einen fachkundigen Sachbearbeiter, sodass die gesamte Aktion in 30 Minuten erledigt war. Die Nummer meiner alten Harley war sogar noch frei.
Am Abend dann flott bei eauto-cash.de angemeldet, auch das lief reibungslos.

Mein eRetro Star ist ja aus der 999 € Aktion von Lidl, und da hätte ich wohl besser gleich drei Stück von gekauft. Nach drei Jahren ist der Kaufpreis raus und dann verdient der Roller sein eigenes Geld - goil!

Bild

Ein Prost auf Horninho und seine Dokumentation.

Berni

Re: eRetro Star freiwillig zugelassen

Verfasst: Do 7. Jul 2022, 11:32
von Mächschen
Hast da ja ein sehr breites Kennzeichen ;)

Was die THG Quote in Zukunft noch bringt?

Vielleicht weniger Geld, weil die Wirtschaft eingebrochen ist?
Vielleicht weniger Geld, weil man die L Fahrzeuge nicht mehr mit M1 Fahrzeugen zusammenfasst?

...

Wenn man Roller kauft, um die THG Quote zu kassieren, könnte das evtl. auch ein Gewerbebetrieb werden...

Re: eRetro Star freiwillig zugelassen

Verfasst: Do 7. Jul 2022, 14:27
von Fasemann
Ich finde die Größe je nach Kombination vom Ort/ Landkreis ganz hübsch.

Re: eRetro Star freiwillig zugelassen

Verfasst: Do 7. Jul 2022, 16:52
von berni51
Mächschen hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 11:32
Hast da ja ein sehr breites Kennzeichen ;)
Jo, ist wegen der gefrästen Alu-Unterlage. Die war das Maß der Dinge. 8-)

Re: eRetro Star freiwillig zugelassen

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 18:35
von DH5HAI
Moin
Ich komme aus CUX und bin heute gescheitert!wollen eine Bestätigung vom Herstellerdas keine Papiere erstellt worden sind
Zulassungsbescheinigung 1und 2 !wie ist das in stade? Ach ja meine Zilli ist verreckt.Habe mir ein Yadea SXT Z3 zugelegt § Jahre alt für einen guten Preis!
mfg

Re: eRetro Star freiwillig zugelassen

Verfasst: Mo 26. Sep 2022, 23:32
von Mächschen
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen und das Amt darauf hinweisen, dass die das anhand der FIN ermitteln müssen und nicht der Bürger.