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Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?

Verfasst: Sa 13. Aug 2022, 20:44
von Tebo
Im Netz bei einer recht seriösen Quelle gefunden.
Geheime Förderung für 45-km/h-Roller: Jetzt ist die Prämie in Gefahr

Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?

Verfasst: Sa 13. Aug 2022, 21:09
von HerbyK
Da braucht es keinen extra thread, die diskussion wird hier (schon) geführt
viewtopic.php?f=99&t=29002&start=550

Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?

Verfasst: Sa 13. Aug 2022, 21:32
von Tebo
Da hatte ich nicht geschaut.
@Admin: Bitte Löschen falls mein gesonderter Thread unerwünscht.

Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?

Verfasst: Sa 13. Aug 2022, 23:09
von Andy_T
Macht meiner Meinung nach schon Sinn, denn der ursprüngliche Diskussionsthread ist ellenlang und nur sehr schwer überschaubar.

Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?

Verfasst: So 14. Aug 2022, 00:07
von The Rob
Also entweder haben die in dem Artikel "nur" den Begriff nicht drauf, oder sie schreiben völligen Quatsch.
https://efahrer.chip.de/news/geheime-foerderung-fuer-45-kmh-roller-jetzt-ist-die-praemie-in-gefahr_109043 hat geschrieben:In einem Schreiben des Verkehrsministeriums Rheinland-Pfalz, das EFAHRER.com vorliegt, fordert das Ministerium die Zulassungsstellen ausdrücklich dazu auf, die "freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen abzulehnen".

Die Regeln der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) besagen demnach lediglich, dass diese Fahrzeuge "nicht dem regulären Zulassungsverfahren unterliegen".
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektrokleinstfahrzeug hat geschrieben:Als Elektrokleinstfahrzeug (EKF) im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)[1] werden in Deutschland seit 2019 Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h bezeichnet
Es geht als nach meinem Verständnis explizit nicht um die 45er, sondern nur um das, was wir hier im Forum als Kategorie "Elektroscooter" führen.
Ich kann mir ehrlich gesagt auch schwer vorstellen, dass die freiwillige Zulassung für 45er so einfach abgeschafft werden kann, während das bei den Escootern deutlich einfacher sein sollte.
Der geforderte Nachweis über das Vorhandensein einer Kennzeichenbeleuchtung zielt (nach meiner Einschätzung) in die selbe Richtung. Während die 45er diese sowieso haben, und es sich daher um eine reine Formalie handelt, werden darüber die Elektroscooter (denke ich) schon recht wirksam von einer freiwilligen Zulassung abgehalten.

Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?

Verfasst: So 14. Aug 2022, 12:28
von Stivikivi
Wer lässt denn allen ernstes einen Elektroscooter freiwillig zu?
Da passt nicht mal ordentlich ein Versicherungskennzeichen hin geschweige denn das kleinste Kennzeichen 180x130.

Das Klebekennzeichen passt da am besten und dabei sollte man es auch belassen. Manche wollen mit Biegen und Brechen Sachen machen muss man das verstehen?

Re: Bald keine freiwillige Zulassung von E-Rollern mehr möglich und somit keine THG-Prämie?

Verfasst: Mo 15. Aug 2022, 16:57
von sentry3
Wenn jemand mit einem Invest von z.B. 400 Euro für einen Kickscooter zzgl. Gutachten, Zulassung, Kennzeichen, KKR-Versicherung die THG Quote von 375 Euro abgreifen möchte, kann das falls 2 Jahre THG Quote dafür generiert wird schon sich auszahlen. Ob man mit einem Kuchenblech hinten an einem Kickscooter überhaupt noch fahren kann oder möchte steht auf einem anderen Blatt.

THG-Prämie für E-Roller am Kippen?

Verfasst: Fr 19. Aug 2022, 16:25
von Stevieboy

Re: THG-Prämie für E-Roller am Kippen?

Verfasst: Fr 19. Aug 2022, 16:47
von Matrix3937
Das betrifft alle L1e Roller (bis 45 km/h)

Re: THG-Prämie für E-Roller am Kippen?

Verfasst: Fr 19. Aug 2022, 16:52
von Pedator92
Das Bundesverkehrsministerium hat in einem Entwurf der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nun offenbar eine neue Regel eingebaut, wonach die freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen ausgeschlossen ist.
Besagt noch immer nur Escooter? Den genau dazu zählen auch nur diese.