E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Das tut mir Leid.
Echt seltsam, da lassen Gesetze in Deutschland (von den Zulassungsbehörden eher ungewollt) die Zulassung von L1e-Rollern zu und bei rein elektrischen Fahrzeugen wird dann die „E“-Kennzeichnung ausgenommen. Das ist eine Logik, wo der betroffene Bürger wieder mit Schmackes seinen Kopf gegen die Wand hauen möchte. Es gibt ja einige Nachahmer von unserem Pionier Alf, die von Anfang an kein „E“-Kennzeichen bekommen haben, da wurde ich schon stutzig. Na ja, wenn die Gesetzeslage nichts anderes hergibt…
Ich frage mich nur, wie das die ganzen Verleiher hadhaben. Bringen sie es wirklich fertig, bei hunderten Elektrorollern, die sie im Verleih haben, vom 28/29. Februar auf 1.März jedes Jahres die Versicherungskennzeichen auszutauschen? Die müßten ja auch noch darauf achten, jeweils die richtige Versicherungskennzeichennummer mit der Fahrgestellnummer abzugleichen. Klingt für mich nach einer logistischen Herausforderung.
Ich hätte erwartet, das sie ihre Roller freiwillig zulassen: a) Um als Fahrzeug zu gelten und leichter zu identifizieren sein b) um diese jährliche Austauschaktion nicht durchführen zu müssen und einfach die Versicherungsbeiträge, in monatlichen Raten zu zahlen. Hat mal jemand von Euch auf das Nummernschild/Versicherungskennzeichen bei Elektroverleihrollern geachtet?
Echt seltsam, da lassen Gesetze in Deutschland (von den Zulassungsbehörden eher ungewollt) die Zulassung von L1e-Rollern zu und bei rein elektrischen Fahrzeugen wird dann die „E“-Kennzeichnung ausgenommen. Das ist eine Logik, wo der betroffene Bürger wieder mit Schmackes seinen Kopf gegen die Wand hauen möchte. Es gibt ja einige Nachahmer von unserem Pionier Alf, die von Anfang an kein „E“-Kennzeichen bekommen haben, da wurde ich schon stutzig. Na ja, wenn die Gesetzeslage nichts anderes hergibt…
Ich frage mich nur, wie das die ganzen Verleiher hadhaben. Bringen sie es wirklich fertig, bei hunderten Elektrorollern, die sie im Verleih haben, vom 28/29. Februar auf 1.März jedes Jahres die Versicherungskennzeichen auszutauschen? Die müßten ja auch noch darauf achten, jeweils die richtige Versicherungskennzeichennummer mit der Fahrgestellnummer abzugleichen. Klingt für mich nach einer logistischen Herausforderung.
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Wir treffen uns… wieder (wenn die Erkältungszeit vorbei ist)!
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- vsm
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Die Roller von COUP machen (auf jeden Fall hier in Berlin) eine Winterpause und stehen dann erst im März wieder zur Vermietung. In dieser Zeit werden die Roller gewartet und bekommen auch die neuen Kennzeichen.
Emmy macht, soweit ich weiß, keine Winterpause. Allerdings ist es ja auch kein Problem, das Kennzeichen schon Ende Februar oder erst am 2. oder 3. März zu wechseln (sofern es eines gibt und somit Versicherungsschutz besteht) und so häufig wird vermutlich eh jeder Emmy-Roller gesehen, alleine um die Akkus zu tauschen.
Emmy macht, soweit ich weiß, keine Winterpause. Allerdings ist es ja auch kein Problem, das Kennzeichen schon Ende Februar oder erst am 2. oder 3. März zu wechseln (sofern es eines gibt und somit Versicherungsschutz besteht) und so häufig wird vermutlich eh jeder Emmy-Roller gesehen, alleine um die Akkus zu tauschen.
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
In Düsseldorf habe ich gestern noch eine verwaiste EMMY gesehen. Das Problem bei diesen Sharing-Objekten ist, dass sie nach einer gewissen Zeit so heruntergekommen aussehen, dass ich mich persönlich nicht mehr draufsetzen würde. Pflege kostet eben auch ne Stange Geld.
- Alf
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Mein Roller ist nach wie vor zugelassen, nur hat eine Tussi aus dem Verkehrsministerium in Düsseldorf ( NRW ) die Strassenverkehrsbehörde hier in Siegburg angewiesen mir das " E " zu entziehen, weil dies in irgendeinem obskures Gesetz, welches noch nichteinmal die Fachleute vor Ort kannten, für L1e nicht vorgesehen ist.
Populisten sind jene Menschen, die einen Spaten Spaten und eine Katze Katze nennen William Shakespeare
Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben. Albert Camus
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Ist das Ganze nicht eigentlich ein Fall für eine Satiresendung a la "Realer Irrsinn"?
Nicht nur, dass es Ladeverbote gibt, wenn das falsche Kennzeichen dran ist (habe ich bei Verbrennern noch nie von gehört), jetzt wird selbst bei äußerster Anstrengung seitens des Ladewilligen das notwendige Kennzeichen verweigert!
P.S. "extra3 realer Irrsinn" im NDR habe ich vor Jahren mal versucht, anzusprechen zu dem Thema: Es kam nichtmal eine Antwort, so unwichtig sind wir...
Nicht nur, dass es Ladeverbote gibt, wenn das falsche Kennzeichen dran ist (habe ich bei Verbrennern noch nie von gehört), jetzt wird selbst bei äußerster Anstrengung seitens des Ladewilligen das notwendige Kennzeichen verweigert!
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- anpan
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Ich habe das Gesetz mal überflogen. Das Problem scheint zu sein, dass die Fahrzeugklassen explizit gelistet wurden, statt allgemein von zugelassenen Fahrzeugen zu reden. Dadurch sind nur die Klassen M1, N1, L3e, L4e, L5e und L7 abgedeckt.
Steht direkt im Anfang bei "Anwendungsbereich". Ich denke mal, L1e bzw. allgemein freiwillig zugelassene Fahrzeuge hat man einfach vergessen, weil es so selten ist.
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LiPo ist keine Zellchemie und sagt fast nichts über die tatsächlichen Eigenschaften der Zelle aus.
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Kann mir mal jemand mal eine Kopie von einer super SOCO TC zukommen lassen, wollte mal bei uns nachfragen ob eine freiwillige Zulassung geht!
Danke
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- Alf
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Genau das hat die Sachbearbeiterin im Siegburger Strassenverkehrsamt auch gemeint.anpan » Sa 27. Okt 2018, 13:06
Ich denke mal, L1e bzw. allgemein freiwillig zugelassene Fahrzeuge hat man einfach vergessen, weil es so selten ist.
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
@Timi:
Eine freiwillige Zulassung geht immer. Dafür brauchst Du nich von fremden Leuten die Papiere...........
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Klingt alsoooo so, dass nur Versicherungskennzeichen davon ausgenommen sind,oder?anpan hat geschrieben: ↑Sa 27. Okt 2018, 13:06Ich habe das Gesetz mal überflogen. Das Problem scheint zu sein, dass die Fahrzeugklassen explizit gelistet wurden, statt allgemein von zugelassenen Fahrzeugen zu reden. Dadurch sind nur die Klassen M1, N1, L3e, L4e, L5e und L7 abgedeckt.
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L3e wie es der Niu NGT wird kann dann mit nem E fahren?!?
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