E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Man kann sich selbst entscheiden, ob man ein E im Kennzeichen haben will oder nicht. Das E im Kennzeichen ermöglicht Dir bestimmte Privilegien, deren Umfang jeweils von der Gemeinde abhängt, in der Du Dich aufhälst / bewegst. Dazu kann zählen kostenloses Parken, Benutzen der Busspur etc. Verzichtest Du freiwillig auf das E bestehen manche Straßenverkehrsämter auf eine Unterschrift unter einer Erklärung, dass dieser Verzicht freiwillig war.
- MEroller
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Jedes Fahrzeug, das ein normales Zulassungsschild tragen MUSS kann bei Berechtigung ein "E" am Ende tragen. Einzige praktische Einschränkung speziell beim kleinen Leichtkaftradschild ist die Begrenzung der Zahl auf 2 Stellen, oder Buchstaben auf 1 und Zahl auf 3 Stellen. 2 Buchstaben und 3 Zahlen lassen schon keinen Zusatzbuchstaben auf dem Schild mehr zu, rein platzmäßig.
Sowohl mein zwischenzeitlich verkaufter vR one (L3e <11kW)
als auch meine Baby-Zero S (ebenfalls L3e-A1)
hatte bzw. hat E-Kennzeichen.
Das geht dann natürlich für den kommenden Niu-GT.
Sowohl mein zwischenzeitlich verkaufter vR one (L3e <11kW)
als auch meine Baby-Zero S (ebenfalls L3e-A1)
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Das geht dann natürlich für den kommenden Niu-GT.
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- Alf
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Genauso isses....
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- ThunderHans
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Vielleicht interessiert es?
Da ich vor 3 Wochen meinen Thunder zugelassen habe und diese Woche auf der Meldebhörde war,
kann ich definitief sagen das diese "Ämter" privatisiert sind.Mit Gesetzen kann man denen nicht kommen.
Die spulen nur das runter was sie beigebracht bekommen haben.Scheinbar können sich so Fehler einschleichen.
Da ich vor 3 Wochen meinen Thunder zugelassen habe und diese Woche auf der Meldebhörde war,
kann ich definitief sagen das diese "Ämter" privatisiert sind.Mit Gesetzen kann man denen nicht kommen.
Die spulen nur das runter was sie beigebracht bekommen haben.Scheinbar können sich so Fehler einschleichen.
Alf hat geschrieben: ↑Mi 24. Okt 2018, 21:54Mein Roller ist nach wie vor zugelassen, nur hat eine Tussi aus dem Verkehrsministerium in Düsseldorf ( NRW ) die Strassenverkehrsbehörde hier in Siegburg angewiesen mir das " E " zu entziehen, weil dies in irgendeinem obskures Gesetz, welches noch nichteinmal die Fachleute vor Ort kannten, für L1e nicht vorgesehen ist.
- Alf
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Da muß ich aber widersprechen. Das dieser Fehler vorgekommen ist, ist ja im NRW Verkehrsministerium aufgefallen.
Da sitzen mit Sicherheit keine Dummköpfe.....
Denn dieser Wortlaut steht in der Verordnung drin.
Aber, mathias, das fällt mir gerade auf:
Da sind ja noch die Angstnippel am neuen Reifen....
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Aber, mathias, das fällt mir gerade auf:
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- MEroller
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Sind inzwischen weg - ganz rechts
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
@alf
Hallo Alf hast du das „große“ Nummernschild behalten oder wieder ein Versicherungskennzeichen?
Habe heute mit der HUK Versicherung wo ich meinen NIU N Pro versichert habe gesprochen. Demnach kann jedes Fahrzeug mit Nummernschild umdeklariert werden und muß dann auch zum Tüv bleibt aber steuerfrei.
Weis noch nicht ob ich das machen soll, dann hätte ich direkt den N-GT nehmen können.
Hallo Alf hast du das „große“ Nummernschild behalten oder wieder ein Versicherungskennzeichen?
Habe heute mit der HUK Versicherung wo ich meinen NIU N Pro versichert habe gesprochen. Demnach kann jedes Fahrzeug mit Nummernschild umdeklariert werden und muß dann auch zum Tüv bleibt aber steuerfrei.
Weis noch nicht ob ich das machen soll, dann hätte ich direkt den N-GT nehmen können.
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Soweit ich mich erinnere, hatte Alf das "große Kennzeichen", allerdings ohne "E", behalten. Ansonsten stimmt die Info von der HUK, mit Ausnahme der TÜV-Geschichte.
- Alf
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Da stimme ich VSM zu.
Zum TÜV muß das Fahrzeug nicht. Von der Versicherung brauchst Du nur eine Bescheinigung das die dieses Gerät auch versichern ( Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ).
Danach kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug zulassen.
Ein E-Kennzeichen bekommt kein L1e-Fahrzeug. Sobald das Fahrzeug Bauartbedingt schneller als 45kM/h fährt oder ein Rad mehr dran ist, also ab L2e ist das E-Kennzeichen zulässig auch für zulassungsfreie Fahrzeuge.
Zum TÜV muß das Fahrzeug nicht. Von der Versicherung brauchst Du nur eine Bescheinigung das die dieses Gerät auch versichern ( Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ).
Danach kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug zulassen.
Ein E-Kennzeichen bekommt kein L1e-Fahrzeug. Sobald das Fahrzeug Bauartbedingt schneller als 45kM/h fährt oder ein Rad mehr dran ist, also ab L2e ist das E-Kennzeichen zulässig auch für zulassungsfreie Fahrzeuge.
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung
Danke für die schnelle Antwort
Lohnt sich dieser Vorgang vom Versicherungsbeitrag, mein HUK Mann sagte das dies oft gemacht wird um auf einem Vertrag Rabatt zu sammeln zb für Enkel bei Fahrzeug Anmeldung und Vertrag Übernahme.
Kann man diesen Vorgang auch wieder rückgängig machen bzw dürfen auch 15 jährige mit Fahrerlaubnis dieses Fahrzeug fahren? Habe gehört das die Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere einzieht und Zulassungsbescheinigung 1 u. 2 ausstellt wie beim PKW.
Lohnt sich dieser Vorgang vom Versicherungsbeitrag, mein HUK Mann sagte das dies oft gemacht wird um auf einem Vertrag Rabatt zu sammeln zb für Enkel bei Fahrzeug Anmeldung und Vertrag Übernahme.
Kann man diesen Vorgang auch wieder rückgängig machen bzw dürfen auch 15 jährige mit Fahrerlaubnis dieses Fahrzeug fahren? Habe gehört das die Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere einzieht und Zulassungsbescheinigung 1 u. 2 ausstellt wie beim PKW.
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