Ich würde gerne wissen, nach welchem Gesetz die Elektroscooter zugelassen wurden. (Revoluzzer, Forca Evoking, E-Flux usw.?
Ist es noch möglich, die nach dem Gesetz zuzulassen oder wegen der neuen Kleinstfahrzeugverordnung nicht mehr?
Wenn es noch möglich ist, welche Unterschiede gibt es?
- Statt 20 Km/h die 45 Km/h
- Spiegel nötig?
- Verbaubarer Sitz
- Sonstige spezielle Regelung? Beispiel die Prüfverordnung bei Testung durch den Hersteller im Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit
Mich interessiert vor allem auch die Voraussetzung, die der Hersteller erfüllen muss. Aber auch die Einzeltypenprüfung.
Zulassung noch möglich? Welches Gesetz / Verordnung?
-
- Beiträge: 3
- Registriert: So 2. Jun 2019, 20:18
- PLZ: 76726
- Kontaktdaten:
- Ganter Ingo™
- Beiträge: 2589
- Registriert: Fr 23. Sep 2011, 11:59
- Roller: Revoluzzer 2.0 PLUS 45 km/h
- PLZ: 48145
- Wohnort: Münster, Mauritz-West
- Tätigkeit: Revoluzzer-Rentner
- Kontaktdaten:
Re: Zulassung noch möglich? Welches Gesetz / Verordnung?
Die von Dir genannten Fahrzeuge haben nichts mit den Elektrokleinstfahrzeugen und deren Gesetz zu tun.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
Akku Lithium 20 Ah
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
Akku Lithium 20 Ah
-
- Beiträge: 3
- Registriert: So 2. Jun 2019, 20:18
- PLZ: 76726
- Kontaktdaten:
Re: Zulassung noch möglich? Welches Gesetz / Verordnung?
Danke für die Antwort.
Auf welches Gesetz beziehen die sich und wo finde ich die Zulassungsbedingungen?
Auf welches Gesetz beziehen die sich und wo finde ich die Zulassungsbedingungen?
- Ganter Ingo™
- Beiträge: 2589
- Registriert: Fr 23. Sep 2011, 11:59
- Roller: Revoluzzer 2.0 PLUS 45 km/h
- PLZ: 48145
- Wohnort: Münster, Mauritz-West
- Tätigkeit: Revoluzzer-Rentner
- Kontaktdaten:
Re: Zulassung noch möglich? Welches Gesetz / Verordnung?
Das schaue mal unter den alten, aber aktuellen Gesetzgebungen für Verbrennungsfahrzeug.
Leichtmofa bis 20 km/h
Mofa bis 25 km/h
Mokick bis 45 km/h
Diese werden analog dazu auch für Fahrzeuge gleicher Bauart mit Elektromotor angewandt.
Leichtmofa bis 20 km/h
Mofa bis 25 km/h
Mokick bis 45 km/h
Diese werden analog dazu auch für Fahrzeuge gleicher Bauart mit Elektromotor angewandt.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
Akku Lithium 20 Ah
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
Akku Lithium 20 Ah
-
- Beiträge: 3
- Registriert: So 2. Jun 2019, 20:18
- PLZ: 76726
- Kontaktdaten:
Re: Zulassung noch möglich? Welches Gesetz / Verordnung?
Ich habe die Verordnung Nr. 168/2013 gefunden. Die ist ganz gut. Aber ich suche eine Verordnung, wo enthalten ist, dass das Fahrzeug eine Hupe, Spiegel usw. braucht für die Genehmigung der Zulassung.
- Ganter Ingo™
- Beiträge: 2589
- Registriert: Fr 23. Sep 2011, 11:59
- Roller: Revoluzzer 2.0 PLUS 45 km/h
- PLZ: 48145
- Wohnort: Münster, Mauritz-West
- Tätigkeit: Revoluzzer-Rentner
- Kontaktdaten:
Re: Zulassung noch möglich? Welches Gesetz / Verordnung?
Wozu? Verstehe ich nicht. Brauchen wir stes und ständig Verordnungen?
Aber im Ernst, soll uns als Endverbraucher doch ziemlich egal sein. Wenn ein Hersteller oder Produktvertreiber ein Serienfahrzeug mit Zulassung für den öffentlichen Verkehrsraum verkaufen möchte, dann wird ihm die zuständige Zulassungsbehörde schon sagen, welche Kriterien das Fahrzeug erfüllen muss.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Käufer eines PKW vorher eine Verordnung suchen, wo enthalten ist, was der PKW für die Genehmigung der Zulassung benötigt.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
Akku Lithium 20 Ah
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
Akku Lithium 20 Ah
-
- Moderator
- Beiträge: 7244
- Registriert: So 7. Feb 2016, 15:04
- Roller: Vormals Vectrix VX-2 und E-Max 80L
- PLZ: 41564
- Kontaktdaten:
Re: Zulassung noch möglich? Welches Gesetz / Verordnung?
Ich würde statt des Begriffs Zulassung das Wort Betriebserlaubnis verwenden. Denn konkret geht es um die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nicht zugelassen werden müssen. 3 Möglichkeiten gibt es:
1. Konformitätserklärung, kurz „CoC“ (EG-Übereinstimmungsbestätigung)
2. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
3. Gutachten des TÜV oder der DEKRA zum Erhalt einer Einzelgenehmigung (nach § 13 EG-FG) oder Betriebserlaubnis für einzelne Fahrzeuge (gemäß § 21 StVZO), jeweils mit gesiegeltem Vermerk der Zulassungsstelle, dass eine Betriebserlaubnis erteilt wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/eg-f ... /__13.html
https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratge ... freies-kfz
1. Konformitätserklärung, kurz „CoC“ (EG-Übereinstimmungsbestätigung)
2. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
3. Gutachten des TÜV oder der DEKRA zum Erhalt einer Einzelgenehmigung (nach § 13 EG-FG) oder Betriebserlaubnis für einzelne Fahrzeuge (gemäß § 21 StVZO), jeweils mit gesiegeltem Vermerk der Zulassungsstelle, dass eine Betriebserlaubnis erteilt wurde.
https://www.gesetze-im-internet.de/eg-f ... /__13.html
https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratge ... freies-kfz
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 88 Gäste