Allgäuer hat geschrieben: ↑Di 23. Jul 2019, 22:20
Hallo liebe elektrische Gemeinde,
Ich war bisher passiver Mitleser und entschließe mich meine gemachten Erfahrungen mit euch zu teilen und vielleicht dem einen oder anderen zukünftige Entscheidung zu überdenken.
Ich habe mich ziemlich lange mit der Super SOCO beschäftigt und ich war feuer und Flamme. Da ich am Bodensee wohne, gibt's nur einen einzigen der diesen Roller vertreibt. Gesagt getan habe ich eine Probefahrt vereinbart und mein Gefühl hat sich bestätigt. Also hab ich die Vorführmaschine für mich gekauft.
Das war der erste Fehler von dir...
Allgäuer hat geschrieben: ↑Di 23. Jul 2019, 22:20
Also hab ich Sie bei der Zulassungsstelle in Lindau mit einer freiwilligen Zulassung angemeldet. Ging super.
Das war der zweite Fehler....
Allgäuer hat geschrieben: ↑Di 23. Jul 2019, 22:20
Was war passiert? Als ich Sie abholen wollte, hatte der Händler meinen Akku geladen und vergessen das die Bluetooth Anbindung Strom zieht. Da war mein Akku fast leer um damit heim zu fahren.
Das war ein Fehler des Händlers. Das hätte der wissen müssen, dass die Bluetooth Anbindung Strom zieht und das dir überlassen müssen später diese Bluetooth Anbindung zu aktivieren, wenn du zu Hause bist und den Akku nachladen kannst.
Allgäuer hat geschrieben: ↑Di 23. Jul 2019, 22:20
Dort wurde mein Bild von der super soco zum ersten mal erschüttert und ich wurde mir bewusst das es ziemlich gefährlich werden kann. Ein Arbeitskollege hat mich abgeholt.
Was heisst "ziemlich gefährlich werden kann" ?
War da schon optisch ersichtlich, dass innen Kabel verschmort sind, oder was?
Allgäuer hat geschrieben: ↑Di 23. Jul 2019, 22:20
Naja dann stand die super soco über 2 Wochen beim Händler in Lindau. Es wurde alles getauscht. Der Anschluss zum Akku war fest geschmort und ließ sich nicht mehr entfernen.
Wenn es nur das war....Power Poles an einem neuen Akku verbaut und gut wäre es. Den "Chinesendreck" kannst du bei solchen "Hochstromanschlüssen" vergessen!
Allgäuer hat geschrieben: ↑Di 23. Jul 2019, 22:20
Am Tag der Abholung soweit, ging Sie immer noch nicht. Also sind dann noch mal einige Tage ins Land verstrichen.
Dann am 14.07.2019 konnte ich Sie wieder abholen. Am 16.07.2019 auf dem Weg zur Arbeit ist Sie mir kurz vor der Tür ausgegangen. Ich habe Sie dann einen Kilometer geschoben. Da war ich eigentlich mit ihr fertig. Ich habe auch den Händler über jeden meiner Schritte auf dem Laufenden gehalten. Jedesmal error 98 und dann tot. Wie gesagt das ist ziemlich gefährlich. Ich bin dann mit ihr dann mit der super soco heimgefahren. Am nächsten Tag habe ich Sie in der Garage stehen lassen.
Ab hier wäre das Teil zurück an den Händler gegangen, mein Geld zurück verlangt. Bei Verweigerung der Rücknahme und Auszahlung des vollen Kaufpreises mit dem RA gedroht, da laut BGB nach mehrmaligen Reparaturversuchen eine Rückgabe möglich ist....
Allgäuer hat geschrieben: ↑Di 23. Jul 2019, 22:20
Wenn es um die Gewährleistung geht, ist immer der Händler der Ansprechpartner des Kunden. Denn nur er ist der Vertragspartner. Dem Kunden kann es rechtlich vollkommen egal sein, bei wem der Händler seine Waren bezogen hat und was dessen Lieferant zu der Reklamation sagt. Wenn der Kunde eine Zurückweisung der Reklamation nicht akzeptieren will, kann und muss er den Händler verklagen, nicht irgendeinen Vorlieferanten oder Hersteller.
Der Höhepunkt kommt jetzt. Am 18.07.2019 mitten auf der Kreuzung Richtung Isny geht Sie mir ohne Voranmeldung einfach aus. Hinter mir Autos und ich war mitten auf der Kreuzung und es kommen Autos entgegen.
Ich hatte einfach nur noch Angst in dem Moment....
Daraufhin habe ich jetzt den Händler kontaktiert. Ich habe ihm die Sachlage geschildert. Er verweist auf leeb. Ich habe ihm gesagt das hier schon wieder ein sachmangel vorliegt. Er weigert sich partout.
Ich bin kein RA, aber noch ein Hinweis:
Bis 6 Monate nach Kaufdatum ist der Händler in der Beweispflicht dir nachzuweisen,
dass der Mangel/die Mängel auf falsches Verhalten deinerseits zurückzuführen ist.
Eine Rückgabe ist ohne weitere Reparaturversuche deinerseits dann möglich.
Kommt es nach diesen 6 Monaten zu Sachmängeln, stehst du in der Beweispflicht.
Ausser der Händler macht 3 Reparaturversuche (zuerst einmal auf deine Kosten).
Schlagen diese auch fehl, kann man Wandlung oder Rückgabe des Kaufvertrages geltend machen. Alles sollte und muss schriftlich festgehalten werden.
Bei einer Rückgabe, stehen dir dann der volle Kaufpreis und die Kosten für die Reparaturversuche zu.