TC auf 48 km/h tunen bzw. drosseln

Firefoxtc73
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Re: TC auf 48 km/h tunen bzw. drosseln

Beitrag von Firefoxtc73 »

Die Software soll also auf der china seite sein? Ok... Ich lese gerade auf einer uno seite das der controller baugleich mit dem von Bosch ist... Jetzt wirds interresant für mich....

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turbofoen
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Re: TC auf 48 km/h tunen bzw. drosseln

Beitrag von turbofoen »

Unu hatte in der ersten Version einen Lingbo Controller. In der zweiten version ist ein Bosch Controller...die sind zwar weitestgehen baugleich, aber den Bosch Controller kann man nicht selbst konfigurieren, bzw. lassen sich die Werte zwar abspeichern, aber sie werden nicht genutzt.

Habe mich damit noch nicht so richtig auseinander gesetzt. Aber viele Unu Fahrer haben lieber den Lingbo Controller...und das wird schon Gründe haben.

Und nur weil Bosch draufsteht, muss es nicht heißen, dass der Controller in den Socos baugleich dazu ist.

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dabiz
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Re: TC auf 48 km/h tunen bzw. drosseln

Beitrag von dabiz »

Elektrobob hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2019, 17:10
jekl1974 hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2019, 06:32
............
Deshalb haben wir auch noch unseren Piaggio MP3 behalten, den wir völlig legal mit dem PKW-FS fahren dürfen. 500cm³/41PS/ 140km/h Spitze.(Ich weiß, das es 2013 geändert wurde. Seit dem braucht man für das Teil die A1)
Will aber dafür hier keine Werbung machen, ist ja ein E-Forum ;)

Wenn ich das richtig gelesen habe, dann so richtigerweise:

Besitzstand

Zur Klarstellung: Mit einer vor dem 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen der MP3 sowie alle anderen dreirädrigen Kraftfahrzeuge auch heute noch gefahren werden. Sowohl bei einem Umtausch als auch bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis und bei einer bloßen Neuausstellung des Führerscheins, weil das Dokument nicht mehr auffindbar war, werden zur Dokumentation dieses Besitzstandes die Klasse A mit Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 eingetragen.
Ich denke deine Aussage ist nicht 100% richtig. Die mp3's die eine Bremspedal für rechten Fuß haben, sind als Auto zugelassen und können entsprechend mit B Führerschein gefahren werden. Die alte ohne Gaspedal sind mit A1 zu fahren bzw müssen mit dem Gaspedal nachgerüstet werden.

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Elektrobob
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Re: TC auf 48 km/h tunen bzw. drosseln

Beitrag von Elektrobob »

Hmm, darüber weiß ich nichts. Habe diese Info von einer deutschen Fahrschulseite.

Woher hast du deine Info ? In Österreich scheint das wohl so zu sein, aber in Deutschland finde ich nichts darüber und es müsste doch so etwas wie Bestandschutz geben, siehe z.B. Simson oder die alten Roller, die 50 fahren und nicht nachträglich gedrosselt werden müssen. Wenn ich das Bremspedal abbaue, dann ja, aber so ? Bin mal auf deine Quelle gespannt.

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Mitch
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Re: TC auf 48 km/h tunen bzw. drosseln

Beitrag von Mitch »

Firefoxtc73 hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2019, 15:57
Datenkabel - Laptop - Controller & Software....
Was dann jeder für sich einstellt ist sein Problem. Natürlich erst nach der Gewährleistung.
Hast Du denn schonmal gesehen, dass diese Parameter in der Diagnosesoftware wirklich veränderbar sind ?
VG
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Soconaut
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Re: TC auf 48 km/h tunen bzw. drosseln

Beitrag von Soconaut »

Hm,
ich fürchte, Ihr könnt das ganze Thema "Tunen/Drosseln" auf frustrierende Weise abkürzen... Weil: Wir alle sind im öffentlichen Straßenverkehr auf Basis einer ABE unterwegs - einer "Allgemeinen Betriebserlaubnis". Und das "A" ist hier entscheidend, weil es bedeutet: die Erlaubnis gilt pauschal, für alle baugleichen Fahrzeuge. Deshalb ist schnuppe, ob Ihr einen Controller ergattert oder irgendwelche Parameter konfiguriert oder baulich eingreift. Denn egal, was Ihr vorhabt und wie kompetent Ihr das umsetzt: das Bike ist danach nicht mehr "baugleich" im Sinne der Fahr- und Sicherheitseigenschaften.

Das bedeutet übrigens längst nicht, dass Ihr danach "illegal" unterwegs seid (wie jetzt öfter zu lesen war). Ihr könnt mit megagepimpten Höllenmaschinen und abmontierten Bremsen über Euren Acker brettern oder sogar vor zahlendem Publikum über ne eingezäunte Piste - alles komplett legal! Erst, wenn Ihr Euer Geschoß auf die Allgemeinheit loslasst (=Straßenverkehr), stellt Papa Staat die berechtigte Frage, was Ihr verändert habt. Und auch diese Veränderungen können durchaus "legal" sein - oder genauer: regelkonform. Nur muss diese Legalität/Konformität eben zunächst einzeln geprüft werden, und dann wird aus der Allgemeinen eine Einzel-Betriebserlaubnis.

Da, und nur da, liegt der Hase im Pfeffer: die Einzel-BE ist durchaus schaffbar. Mit den von Euch diskutierten "regelkonformen Manipulationen" dürfte die sogar relativ leicht zu bekommen sein. Bloß: sie kostet mehr als das ganze Fahrzeug, nämlich wohl um die 5.000 Euro. Wer das trotzdem will, wird voraussichtlich kein großes Problem haben. Wem die Einzelfallprüfung zu kostspielig ist, der schwimmt mit dem Strom, also auf ABE-Basis. Aber dann sind Veränderungen an den Spezifikationen per Definition (das "A"...) ausgeschlossen. Selbst, wenn das Bike danach noch viel "regelkonformer" (sicherer, geschwindigkeitskonstanter, …) wäre als vorher. Weil irgendwer genau das nemmich für viel Geld überprüfen müsste.

Wir sind in Deutschland und nicht in Timbuktu… :roll:

DaCracker
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Re: TC auf 48 km/h tunen bzw. drosseln

Beitrag von DaCracker »

Naja, also dass alle TCs identisch sind, davon kann man ja nicht wirklich reden. Wir haben inzwischen zwei Generationen mit vier verschiedenen Software-Versionen. Klar, sobald wir irgendwas verändern, erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis. Aber: Wenn das Ding 48 km/h schnell fährt, wird mich keiner anhalten. Und wenn doch, wenn sie die Geschwindigkeit dann messen, kommen sie auf einen legalen Bereich. Ob dann wirklich ein Dienstleister in der Lage ist, die Konfiguration des Controllers zu prüfen und Abweichungen festzustellen, bezweifle ich. Und mit was sollte man den Aufwand rechtfertigen?

Für mich wäre das ein Weg. Denn wenn vmoto jetzt eine neue Software rausgibt, mit der man 48 km/h schnell fahren kann, dann wird die Maschine auch nicht neu zugelassen! Wenn es wirklich möglich ist, den Controller zu programmieren, dann bitte alle Infos zu mir, gerne auch per PN!

Grüße!

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dabiz
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Re: TC auf 48 km/h tunen bzw. drosseln

Beitrag von dabiz »

Elektrobob hat geschrieben:
So 25. Aug 2019, 07:00
Hmm, darüber weiß ich nichts. Habe diese Info von einer deutschen Fahrschulseite.

Woher hast du deine Info ? In Österreich scheint das wohl so zu sein, aber in Deutschland finde ich nichts darüber und es müsste doch so etwas wie Bestandschutz geben, siehe z.B. Simson oder die alten Roller, die 50 fahren und nicht nachträglich gedrosselt werden müssen. Wenn ich das Bremspedal abbaue, dann ja, aber so ? Bin mal auf deine Quelle gespannt.
Laut Wikipedia:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Piaggio_MP3

Gemäß der aktuellen EU-Führerscheinrichtlinie ist seit dem 19. Januar 2013 zum Führen des MP3 ein Motorradführerschein (Klasse A1 für bis zu 15 kW oder Klasse A für mehr als 15 kW Motorleistung) erforderlich.[2] Die mehrspurige Variante LT, welche als PKW zählt (im Gegensatz zur Variante RL, diese zählt als Motorroller) des Piaggio MP3 darf jedoch aus Gründen des Bestandsschutzes auch mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden, sofern die Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurde.

Die ab dem 19. Januar 2013 erworbene Klasse B umfasst jetzt auch das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Soweit das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

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Elektrobob
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Re: TC auf 48 km/h tunen bzw. drosseln

Beitrag von Elektrobob »

:D
@ dabiz

Die Quelle meine ich nicht, die sagt ja nichts weiter aus, wie ich schon schrieb. :D
Nee, ich meine die Quelle mit der Fußbremse. ;)

Edit:
Gerne auch per Pn, nicht das es zu Offtopic wird. ;)
Zuletzt geändert von Elektrobob am So 25. Aug 2019, 13:21, insgesamt 1-mal geändert.

Soconaut
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Re: TC auf 48 km/h tunen bzw. drosseln

Beitrag von Soconaut »

DaCracker hat geschrieben:
So 25. Aug 2019, 09:29
Für mich wäre das ein Weg.
Natürlich ist das ein Weg, da hast Du völlig recht. Aber die ganze Überlegung zu Kontrolle/Dienstleister/Aufwand usw. läuft ja auf die Binsenweisheit hinaus "wo kein Kläger, da kein Richter" - und das gilt auch für all diejenigen hier, die ungedrosselt oder sonstwie gepimpt unterwegs sind. Das ist dann eine Frage der persönlichen Riskobereitschaft. Deine ursprüngliche Frage als Threadersteller war allerdings eine andere, nämlich:
"Wie würde der Gesetzgeber auf ein auf diese Weise manipuliertes Fahrzeug reagieren?"
(bzw später die Variante, ob Manipulation auch dann strafbar ist, wenn das Ergebnis regelkonform ist)… Nur darauf hab ich versucht zu antworten. Ab welchem Punkt einer sagt "egal, trotzdem" ist eine individuelle Entscheidung.

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