Garantiefall

Agradon
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Garantiefall

Beitrag von Agradon »

Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage zum Garantiefall.

Ich möchte mir mein supersoco cux im Internet kaufen. Der Händler ist in Berlin und ich wohne in NRW.

Wenn etwas am Roller dran ist muss dann der Händler Vorort Garantie leisten? Da der auch Vertragshändler ist ?

Oder muss ich den Roller wieder zurück nach Berlin schicken damit er da repariert wird ?

Zudem würde ich gerne wissen ob ich den Roller auch draußen bei z.b - 10 Grad stehen lassen kann?

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ducatodriver
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Re: Garantiefall

Beitrag von ducatodriver »

Agradon hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2019, 08:46
Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage zum Garantiefall.

Ich möchte mir mein supersoco cux im Internet kaufen. Der Händler ist in Berlin und ich wohne in NRW.

Wenn etwas am Roller dran ist muss dann der Händler Vorort Garantie leisten? Da der auch Vertragshändler ist ?

Oder muss ich den Roller wieder zurück nach Berlin schicken damit er da repariert wird ?

Zudem würde ich gerne wissen ob ich den Roller auch draußen bei z.b - 10 Grad stehen lassen kann?
Der Händler Vorort muss keine Garantie Arbeiten durchführen, warum kaufst du nicht direkt in NRW ?
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davidflorian
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Re: Garantiefall

Beitrag von davidflorian »

@Agradon:
Mein Lieblingshändler aus Bochum hat eine silberne CUX für schlappe 2.250 Euro als Black Deal für dich ;-) Das ist nur eine Autostunde von dir entfernt. https://www.outdoordreams.eu/SUPER-SOCO-CU-808.html
Ich würde auch aufgrund von Garantiefällen nicht im Internet bestellen. Ich habe aktuell einen Garantiefall (Akku) und freue mich, dass sich mein Händler kompetent kümmert. Das Leeb länger braucht, möchte ich nicht verschweigen.

Meine CUx steht das ganze Jahr draußen, unterm Carport. Der Akku wohnt natürlich bei mir im Haus. Jetzt, wo ich ohne Akku nicht fahren kann, habe ich zusätzlich einen Wetterschutz von Louis über die CUx drübergezogen.

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Student
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Re: Garantiefall

Beitrag von Student »

Agradon hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2019, 08:46
Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage zum Garantiefall.

Ich möchte mir mein supersoco cux im Internet kaufen. Der Händler ist in Berlin und ich wohne in NRW.

Wenn etwas am Roller dran ist muss dann der Händler Vorort Garantie leisten? Da der auch Vertragshändler ist ?

Oder muss ich den Roller wieder zurück nach Berlin schicken damit er da repariert wird ?

Zudem würde ich gerne wissen ob ich den Roller auch draußen bei z.b - 10 Grad stehen lassen kann?
Ich habe in 2018 eine NIU N1S im Internet bestellt. Auf Garantie wurde die Batterie getauscht. Ich habe es per DHL verschickt und genauso per DHL zurück erhalten. Keine Probleme gehabt. Bei einer Reparatur sollte der Roller beim NIU-Händler repariert sein und die Rechnung würde der Internet-Händler erstatten. Es gibt ein Risiko, aber es muss am Ende jeder selbst wissen, wo er spart.

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Mille Miglia
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Re: Garantiefall

Beitrag von Mille Miglia »

Student hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2019, 12:14
Ich habe in 2018 eine NIU N1S im Internet bestellt. Auf Garantie wurde die Batterie getauscht. Ich habe es per DHL verschickt und genauso per DHL zurück erhalten. Keine Probleme gehabt. (...)
Das ist ja interessant. Über welche Kontakte ging das damals? KSR?
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Reezér
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Re: Garantiefall

Beitrag von Reezér »

Moin, ich habe gerade dieses Problem,

Roller zeigt Fehler 94 und der "Tempomat" ist auch noch Defekt. Habe meinen Händler angesprochen und der weigert sich diesen jetzt Abzuholen! Bin gerade deswegen mit einem Anwalt im Gespräch. Dieser sagte mir bereits, hat der Händler dir den Roller geschickt dann muss er ihn auch auf eigene Kosten wieder holen und reparieren. Ich kann den Roller auch hier bei einem anderen Händler reparieren lassen. Dann greift hier jedoch nur die gesetzliche Gewährleistung und nicht die Garantie, und die Kosten werden vom Hersteller (bzw. Importeur) übernommen!

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

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Student
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Re: Garantiefall

Beitrag von Student »

Mille Miglia hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2019, 12:38
Student hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2019, 12:14
Ich habe in 2018 eine NIU N1S im Internet bestellt. Auf Garantie wurde die Batterie getauscht. Ich habe es per DHL verschickt und genauso per DHL zurück erhalten. Keine Probleme gehabt. (...)
Das ist ja interessant. Über welche Kontakte ging das damals? KSR?
Bei mir ging es über den Händler aus dem Internet. Ich habe mich per E-Mail an ihn das Problem mit Batterie geschildert, und der hat sofort ein Karton zum Verschicken an mich rausgeschickt. Wie immer, es gibt solche und soche Händler.

achim
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Re: Garantiefall

Beitrag von achim »

@Reezer: Dass der Händler den Roller auf eigene Kosten holen lassen muss, wage ich mal zu bezweifeln.
Wenn dem so sein sollte wären die Internethändler ruck zuck pleite. Das Hin und Herschicken kostet ja schon mal locker 200 Euro wenn es reicht.

Gruß,
Achim

Ghostwriter
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Re: Garantiefall

Beitrag von Ghostwriter »

Ich habe mal eine Website einer Rechtsanwältin durchsucht:

"Und wer trägt die Transport- und Versandkosten?
Zur Prüfung, ob (1) überhaupt ein Mangel vorliegt und (2) ob und wie eine Reparatur erfolgen kann bzw. ob eine Nachlieferung günstiger ist, muss der Unternehmer die Sache zunächst einmal untersuchen. Hier stellt sich die Frage, wer für die Kosten der Rücksendung aufkommen muss oder die Fahrtkosten des Unternehmers zu tragen hat, falls er die Ware vor Ort beim Kunden prüft!?

Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmer die Ware zur Verfügung zu stellen, sodass dieser sie untersuchen und ggf. Beweise sichern kann.

Ist die Ware mangelhaft, muss der Unternehmer die Transport- oder Versandkosten übernehmen. Gemäß § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass kein bzw. ein nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers liegender Mangel vorliegt, können die Kosten unter Umständen vom Kunden zurück verlangt werden. Dies setzt in der Regel aber einen klaren und eindeutigen Hinweis voraus. In AGB dürfte dieser Hinweis grundsätzlich jedoch nicht ausreichen.

Achtung: Dies ist nicht mit den Kosten im Fall eines Widerrufs zu verwechseln. Was der Kunde will (Widerruf oder Gewährleistung) ist durch Auslegung zu ermitteln. Der Kunde muss nicht ausdrücklich „Widerruf“ oder „Nacherfüllung“ nennen!

Fazit
Liegt tatsächlich ein Mangel der Ware oder Leistung vor, muss der Unternehmer die Kosten für Transport und Versand in der Regel zahlen."

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Pfriemler
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Re: Garantiefall

Beitrag von Pfriemler »

Ghostwriter hat geschrieben:
Di 10. Dez 2019, 07:05
... Website einer Rechtsanwältin ...
Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmer die Ware zur Verfügung zu stellen, sodass dieser sie untersuchen und ggf. Beweise sichern kann.
...
Ist die Ware mangelhaft, muss der Unternehmer die Transport- oder Versandkosten übernehmen.
...
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass kein bzw. ein nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers liegender Mangel vorliegt, können die Kosten unter Umständen vom Kunden zurück verlangt werden.
"Ich-rede-viel-aber-lege-mich-nicht-fest". Typisches Anwaltsgewäsch. Es klärt in keiner Weise die Frage, wer für den Transport in Vorleistung gehen muss. Der erste Satz legt nahe, dass der Kunde für den Transport zu sorgen hat.
Im Gegensatz dazu legt Satz 3 eher nahe, dass im Falle einer unberechtigten Reklamation die Kosten vom in Vorleistung gehenden Händler vom Kunden zurückgefordert werden können.

Letztlich zeigt das nur, wer im Falle berechtigter oder unberechtigter Reklamationen die Kosten final tragen wird.
SuperSoco CUx '19-'21 (36Wh/km in 2000 km), Piaggio Medley 125 '20-'22 (26,6 ml/km in 5000 km). Seat Mó: Bild

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