Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

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callmeuhu
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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von callmeuhu »

Grimmrog hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 13:19
Naja es geht im Thema schon irgendwie um Führerscheinklassen. Aber meine Frage zielte eben daraufhin ab, was man nun tun müsste um in D eine Soco ungedrosselt fahren zu können. Natürlich reciht da ein M nicht aus und man benötigt A1. Aber es geht eben um die Zulassung/Betriebserlaubnis. Diese ist in anderen Ländern ja auch ungedrosselt möglich somit sollten bei Vorstellung
der ungedrosselten Maschine ja eigentlich auch die Papiere existieren mit den ungedrosselten Parametern, und anhand derer müsste es ja dann auch möglich sein eine gültige Betriebserlaubnis für eine ungedrosselte Soco zu bekommen. Das die dann natürlich nur noch mit A1 fahrbar ist, ist ja klar.
Wie schon einmal geschrieben: ein unu in den NL gibt es als 25 km/H, bei dem die CoC auch die 25 km/h-Zulassung enthält. Dieser unu kann dann auch in DE mit 25 km/h-Zulassung fahren, weil die CoC. wie auch @vsm richtig erklärt hat :) , EU-weit gültig.ist.

Ganz anders sieht es aus, wenn ein Fahrzeug nicht nur CoC, sondern auch Zulassung/Kennzeichen benötigt. Dann muss via KBA eine Zulassung erfolgen. Dann reicht es nicht aus, wenn es irgendwo in der EU eine Strassenzulassung gibt. Der Hersteller muss dann die Konformität als A1 ggü. den KBA bestätigen.

Conclusio: ob eine Soco als A1 zulässig ist, kann nur der Hersteller/Händler beantworten
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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von vsm »

Grimmrog hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 13:19
[...]Aber es geht eben um die Zulassung/Betriebserlaubnis. Diese ist in anderen Ländern ja auch ungedrosselt möglich somit sollten bei Vorstellung
der ungedrosselten Maschine ja eigentlich auch die Papiere existieren mit den ungedrosselten Parametern, und anhand derer müsste es ja dann auch möglich sein eine gültige Betriebserlaubnis für eine ungedrosselte Soco zu bekommen. Das die dann natürlich nur noch mit A1 fahrbar ist, ist ja klar.
Schrieb ich ja schon vor dem ganzen Schnack um die Fahrerlaubnisklassen. Wenn eine TC oder TS in einem anderen EU-Land ungedrosselt fahren darf, dann besteht für diese dort auch eine Typengenehmigung oder Einzelabnahme für L3e-A1, die man auch hierzulande verwenden könnte. Aber in welchem EU-Land darf die Soco denn ungedrosselt fahren?

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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von vsm »

callmeuhu hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 13:29
[...]
Ganz anders sieht es aus, wenn ein Fahrzeug nicht nur CoC, sondern auch Zulassung/Kennzeichen benötigt. Dann muss via KBA eine Zulassung erfolgen. Dann reicht es nicht aus, wenn es irgendwo in der EU eine Strassenzulassung gibt. Der Hersteller muss dann die Konformität als A1 ggü. den KBA bestätigen.

Conclusio: ob eine Soco als A1 zulässig ist, kann nur der Hersteller/Händler beantworten
So ist es eben auch nicht. Innerhalb der EU sind nur Fahrzeuge zulassungsfähig, die einem EU-Fahrzeugtyp entsprechen. Dies wird entweder durch das CoC (das übrigens auch PKW und LKW haben) oder eine Einzelabnahme bestätigt. Ist die Übereinstimmung bestätigt, gilt diese in jedem EU-Land.

Deswegen findet die Typengenehmigung für unsere Roller übrigens auch gerne in Malta statt: Das ist billig und die schauen wohl nicht ganz so genau hin. Trotzdem muss die Genehmigung von jedem anderen EU-Land akzeptiert werden.

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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von callmeuhu »

in den NL ist eine Zulassung nur mit CoC gar nicht mehr möglich, weil dort 25/45er auch Kennzeichen und Zulassungspapiere haben.

So sieht die "EU-Harmonisierung" dann in der Praxis bei Roller/Scooter aus

- in AT: Kleinstfahrzeuge=Fahrrad ohne Versicherungsschutz
- in DE: Versicherungsschutz mit CoC, selbst bei Kleinstfahrzeugen mit Strassenzulassung
- in NL: Zulassung nur mit Kennzeichen und Zulassungspapiere bei 25/45er

jetzt wird gefordert: Zulassung von der 45er Soco als A1 und der erste April ist noch weit :lol:

Ja, auch der unu wäre mir als 125er Recht 8-)

Bei einer 125er wird es wohl eher Verbrenner mit 1,6l/100km werden :oops:
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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von Grimmrog »

callmeuhu hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 14:36
in den NL ist eine Zulassung nur mit CoC gar nicht mehr möglich, weil dort 25/45er auch Kennzeichen und Zulassungspapiere haben.

So sieht die "EU-Harmonisierung" dann in der Praxis bei Roller/Scooter aus

- in AT: Kleinstfahrzeuge=Fahrrad ohne Versicherungsschutz
- in DE: Versicherungsschutz mit CoC, selbst bei Kleinstfahrzeugen mit Strassenzulassung
- in NL: Zulassung nur mit Kennzeichen und Zulassungspapiere bei 25/45er

jetzt wird gefordert: Zulassung von der 45er Soco als A1 und der erste April ist noch weit :lol:

Ja, auch der unu wäre mir als 125er Recht 8-)

Bei einer 125er wird es wohl eher Verbrenner mit 1,6l/100km werden :oops:
Wir reden von Deutschland, nicht NL,
und ja ich kann auch aus Einzelteilen ein Fahrzeug bauen und es zulassen also warum soll es bei einer soco ungedrosselt nicht gehen, oder bist du nur noch am trollen?

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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von Fasemann »

In welchen Land
kann welche Soco
mit welchen Werten
mit welcher Klasse
gefahren werden oder reden wir nur von keiner Verfolgung durch Behörden??
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
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4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen

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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von Grimmrog »

Fasemann hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 16:07
In welchen Land
kann welche Soco
mit welchen Werten
mit welcher Klasse
gefahren werden oder reden wir nur von keiner Verfolgung durch Behörden??
die konkrete Frage ist, kann man die Soco TC oder TS in deutschland so zulassen (also neue Betribeserlaubnis bekommen etc pp) dass sie ungedrosselt fahrbar ist. Und was genau müsste man dafür tun.

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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von callmeuhu »

@Fasemann

wohl eher von "nicht erwischen lassen" bei dem unerlaubten "entdrosseln" der Soco, was die Betriebserlaubnis erlöschen lässt, keinen Versicherungsschutz bedeutet und in manchen EU-Ländern die Beschlagnahmung/Einziehung des FS und des Fahrzeugs nach sich zieht, (nicht in DE :lol: )

Das ist MEILENWEIT davon entfernt, dass ein dt. Prüfingenieur eine Soco mit einer A1-Zulassung versieht :lol:

Ich weiss auch nicht, wie man auf die IDIOTISCHE Idee kommt, dass eine illegal entdrosselte Soco, eine A1-Zulassung bekommen könnte. Sind die Leute heute wirklich so bescheuert :?: :?:
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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von Fasemann »

Danke, genau das wollte ich hören.

Die Soco ist daher eine 50er mit 45 km/h egal in welchem Land und welcher Software.

Die 5 Seiten sind also nur Wunschdenken und Hirngespinste.
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Re: Amtlich! Mit Zusatzstunden dürfen ....

Beitrag von callmeuhu »

Grimmrog hat geschrieben:
Mi 8. Jan 2020, 16:11
die konkrete Frage ist, kann man die Soco TC oder TS in deutschland so zulassen (also neue Betribeserlaubnis bekommen etc pp) dass sie ungedrosselt fahrbar ist. Und was genau müsste man dafür tun.
Was man tun muss? Seitens des Herstellers die Zulassung beim KBA beantragen

Dass das geht, beweisen Pusa 45/90 und Nito NES 5/10

->identische Fahrzeuge, einmal zulassungsfrei als 45er, einmal als A1-Zulassung

Falls die Mehrheit der Socobesitzer, keine 45er mehr nachfragt, wird der Hersteller wohl auf A1 umsatteln.
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