Betriebserlaubnis und Zertifikat!
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Re: Betriebserlaubnis und Zertifikat!
Ohne diesen Papieren darfst ja gar nicht fahren!
Ausserdem brauchst dieses Papier auch als Eigentumsbestätigung. Was machst bei einer Polizeikontrolle? Ich musste die Papiere schon öfter vorzeigen. (Als Kopie immer dabei)
Ohne Papiere Maschine ab zum Händler!
Sehr dubios...
Ausserdem brauchst dieses Papier auch als Eigentumsbestätigung. Was machst bei einer Polizeikontrolle? Ich musste die Papiere schon öfter vorzeigen. (Als Kopie immer dabei)
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Re: Betriebserlaubnis und Zertifikat!
Ja das ist Deutschland. Zum Glück wohne ich nur in einer 10000 Einwohner Stadt. Da hat die Polizei schon viel zutun. Da halten sie ein nicht an. Teu Teu Teu... Zum Händler zurück bringen. Geht ja nicht mehr. Da schon Kauf zu lang her ist. Man muss ja erstmal den Verkäufer glauben das alles nachgeschickt wird. Schlimm finde ich. Das man dann doof da steht. Weil andere ihre Arbeit nicht erledigen... Da brauchrn sich die Händler nicht wundern. Das man bei Groß Konzernen dann kauft. Weil da ja Rechte mehr eingehalten werden müssen... Hab mir jetzt schon in China ein zweites Akku besorgt. Da deutsche Händler, das zwar anbieten und das Geld dafür schon einziehen. Aber sie kein Termin haben für eine Lieferung. Wie früher beim Trabie. Wo man sich für Anmelden musste. Um ein zu kriegen... Lächerlich.
- ducatodriver
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Re: Betriebserlaubnis und Zertifikat!
Also das ist Blödsinn, die Papiere kommen nicht aus China sondern vom Importeur (wenn ein Offizielles Fahrzeug) und sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden da . Ich würde dir Raten zu diesen Händler zu fahren und auf die Ausgabe der Papiere zu bestehen.RaekOne hat geschrieben: ↑Do 16. Jan 2020, 15:20Hallo,ducatodriver hat geschrieben: ↑Do 16. Jan 2020, 12:52
Warum macht es nicht dein Händler ? verstehe ich nicht, wo da das Problem ist.
Ja das versteh ich auch nicht. Wo da das Problem liegt. Hier im Forum ist Mal geschrieben wurden. Das die Papiere direkt von Hersteller aus China kommen. Danach hab ich mein Händler gefragt. Ob die Behauptung stimmt. Und er hat es Bestätigt. Und mir geschrieben, das meine Papier unterwegs sein. Das war voriges Jahr September. Also ich kann das Problem nicht lösen. Außer ich mach Mal Urlaub in China und hole die Papiere selber ab.... Für die BRD ist das schon komisch. Das man Fortbewegungsmitteln die eine Betriebserlaubnis brauchen. Einfach so verkaufen kann.
Ist ja kein Problem hier in den Staat....
Manche Sachen muss ich nicht Verstehen
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Re: Betriebserlaubnis und Zertifikat!
Hallo ducatodriver,
Ich seh es genauso wie Du. Nur ist der Händler geschlagene 3 Stunden von mir entfernt. Da werd ich mal den Importeur anschreiben. Der müsste mir ja, die Papiere auch zu schicken. Wenn ich die Rechnung vorlege. Hab nur hier in Forum gelesen das einer nach 9 Monaten erst seine Papiere bekommen hat. Komisch das man es so mit den Papieren machen kann. Und Fahrzeuge verkaufen ohne Nachweise der Zulassung. Was für ein Glück das sie beim Versicherungs Kennzeichen die Papiere nicht sehen wollen.
Versteh wer will, warum es solche und solche Händler gibt.
Ich seh es genauso wie Du. Nur ist der Händler geschlagene 3 Stunden von mir entfernt. Da werd ich mal den Importeur anschreiben. Der müsste mir ja, die Papiere auch zu schicken. Wenn ich die Rechnung vorlege. Hab nur hier in Forum gelesen das einer nach 9 Monaten erst seine Papiere bekommen hat. Komisch das man es so mit den Papieren machen kann. Und Fahrzeuge verkaufen ohne Nachweise der Zulassung. Was für ein Glück das sie beim Versicherungs Kennzeichen die Papiere nicht sehen wollen.
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Re: Betriebserlaubnis und Zertifikat!
Da das ganze ja mit einem ordentlichen Kauffvertrag abgehandelt worden sein müsste hast du ja einen Nachweis, dann musser auch rausrücen mit den Papieren.
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Re: Betriebserlaubnis und Zertifikat!
Seh ich genauso. Beziehungsweise noch ein Stück kategorischer: Diese Dokumente sind Bestandteil des Kaufvertrags bzw des angebotenen Artikels, sie gehören zwingend zum Kaufumfang, weil du das Bike ohne den Kram eigentlich gar nicht öffentlich bewegen darfst. Rein rechtlich ist das dasselbe, als hätte er dir die Soco ohne Vorderrad oder ohne Ladegerät verkauft: der Kaufvertrag ist von ihm nicht vollumfänglich erfüllt worden.
Und dann ist es auch egal, ob die Papiere aus China kommen oder aus der Milchtüte -- das Vorderrad kommt auch aus China, aber solange das Rad nicht dran ist, soll er das Bike eben nicht verkaufen. (Allerdings: solange solltest du es eigentlich auch gar nicht gekauft haben... ) Trotzdem ist die Info von Frank natürlich nützlich und wesentlich!
Also am besten einmal auf Erfüllung des (vollumfänglichen) Kaufvertrages bestehen. Wenn der nicht eingelöst wird, dann kann man als Ultima Ratio auch rückabwickeln!
[Ich hatte dieselbe Situation vor ein paar Jahren mit meinem Speedbike - allerdings ist der Händler zum Glück nur 8km entfernt. Die konnten die Papiere im Laden einfach nicht mehr finden, waren komplett verschollen. Die haben dann den Hersteller angeschrieben - Sparta in NL -, und innerhalb von zwei Tagen hatte ich zumindest eine digitale Kopie. Mitsamt der Hersteller/Händler-Korrespondenz, so dass ich im Fall der Fälle begründen kann, warum ich kein Original auf Papier habe...]
Anyway: viel Glück!
Und dann ist es auch egal, ob die Papiere aus China kommen oder aus der Milchtüte -- das Vorderrad kommt auch aus China, aber solange das Rad nicht dran ist, soll er das Bike eben nicht verkaufen. (Allerdings: solange solltest du es eigentlich auch gar nicht gekauft haben... ) Trotzdem ist die Info von Frank natürlich nützlich und wesentlich!
Also am besten einmal auf Erfüllung des (vollumfänglichen) Kaufvertrages bestehen. Wenn der nicht eingelöst wird, dann kann man als Ultima Ratio auch rückabwickeln!
[Ich hatte dieselbe Situation vor ein paar Jahren mit meinem Speedbike - allerdings ist der Händler zum Glück nur 8km entfernt. Die konnten die Papiere im Laden einfach nicht mehr finden, waren komplett verschollen. Die haben dann den Hersteller angeschrieben - Sparta in NL -, und innerhalb von zwei Tagen hatte ich zumindest eine digitale Kopie. Mitsamt der Hersteller/Händler-Korrespondenz, so dass ich im Fall der Fälle begründen kann, warum ich kein Original auf Papier habe...]
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- callmeuhu
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Re: Betriebserlaubnis und Zertifikat!
DAS ist der Hauptfehler, Denn weder Versicherer noch der Besitzer benötigt die CoC, nur die Polizei will bei einer Kontrolle, Rahmennummer und CoC miteinander abgleichen und fragt dafür bei einer Kontrolle die Daten zusätzlich über den Zentralcomputer ab.
Bei Kontrollen musste ich manchmal 15min warten, bis mein unu als "nicht gestohlen" identifiziert wurde.
Dabei habe ich nur KOPIEN vorgelegt
Sicherheitsmerkmale bei der CoC vom unu=Fehlanzeige
Mein Vk(privat)konnte mir eine CoC gar nicht mitgeben, weil er von der Existenz nichts wusste, die Versicherung die nicht sehen wollte UND die Empfehlung von unu kam, dass der ursprüngliche Erstbesitzer, nur Schlüsselnummer und Rahmennummer bei der Versicherung nennen musste. Beides Angaben die ebenfalls in der Kaufvertragsmail standen.
Bei meinem Fund-unu, der auf der Straße entsorgt wurde, bekam ich eine neue CoC von unu, als die ursprüngliche Besitzerin keinen Anspruch auf den Unfall-unu mehr stellte.
Bei unu werden die Besitzverhältnisse abgeglichen, dh. bei Werkstattaufenthalt oder Ersatzteilbestellungen wird festgehalten, welche Teile für welchen unu und wer der Besteller ist und wer der Besitzer.
Mein unu wurde bei unu als Totalschaden registriert, weil die Versicherung den Schaden per Vollkasko erstattete
eine CoC ist völlig ungeeignet, festzustellen, ob jemand der rechtmässige Eigentümer eines Fahrzeugs ist
per Coc lässt sich nur festellen
- Fahrzeug ist nicht gestohlen
- Fahrzeug ist versichert
- Versicherungsschein ist für das Fahrzeug
- Fahrzeug ist 25 oder 45 km/h-Version
Theoretisch könnte dann noch kontrolliert werden, ob die Rahmennummer des Fahrzeugs mit der Nummer auf der CoC übereinstimmt. Ist mir aber in 30 Jahren mit Zweirädern mit Versicherungskennzeichen nicht einmal passiert
kurz: der Hersteller/Importeur/Händler ist für diese unsinnige Regelung nicht verantwortlich
meine Rasselbande
unu Vorserie Nr.26/50
unu Serie 1.1
unu Serie 1.2
Emax 90S
Emax 110 S
Emax 120D
Brammo Enertia
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Re: Betriebserlaubnis und Zertifikat!
§4 Abs 5 FZV:
Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2, für die eine
Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen
Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Das COC ist somit völlig ausreichend und ersetzt die von älteren Fahrzeugen bekannte Betriebserlaubnis (Datenbestätigung).
§2 FZV:
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
7. Übereinstimmungsbescheinigung: die vom Hersteller ausgestellte
Bescheinigung, dass ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil oder eine
selbstständige technische Einheit zum Zeitpunkt seiner/ihrer Herstellung
einem nach der jeweiligen EG-Typgenehmigungsrichtlinie genehmigten Typ
entspricht
8. Datenbestätigung: die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht;
Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2, für die eine
Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen
Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Das COC ist somit völlig ausreichend und ersetzt die von älteren Fahrzeugen bekannte Betriebserlaubnis (Datenbestätigung).
§2 FZV:
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
7. Übereinstimmungsbescheinigung: die vom Hersteller ausgestellte
Bescheinigung, dass ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil oder eine
selbstständige technische Einheit zum Zeitpunkt seiner/ihrer Herstellung
einem nach der jeweiligen EG-Typgenehmigungsrichtlinie genehmigten Typ
entspricht
8. Datenbestätigung: die vom Inhaber einer nationalen Typgenehmigung für Fahrzeuge ausgestellte Bescheinigung, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Herstellung dem genehmigten Typ und den ausgewiesenen Angaben über die Beschaffenheit entspricht;
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Re: Betriebserlaubnis und Zertifikat!
Danke für die vielen Infos. Dann muss ich wohl jetzt täglich den Händler nerven. Oder die Soco in Einzelteilen. Per Nachname zurück schicken. Und Geld wieder verlangen. Spedition ist mir zu teuer.
Viel Spaß beim Fahren.
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Re: Betriebserlaubnis und Zertifikat!
Ich würde den Händler, wegen nicht Erfüllung des Vertrags und evtl. Sonstiger Dinger einfach Anzeigen! .
Das Ding kann ja gestohlen sein usw. Du weisst ja anscheinend nichts ... Hast ja nicht mal das wichtige COC!
Anzeige! Fertig! Kaufvertrag hast Du ja ! Also... Go!!!
Das Ding kann ja gestohlen sein usw. Du weisst ja anscheinend nichts ... Hast ja nicht mal das wichtige COC!
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