Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

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Zonk666
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Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von Zonk666 »

Hallo an alle.

Durch dieses Thema viewtopic.php?f=34&t=6391&p=179401#p179401 in dem es um die E Kenzeichnung geht habe ich mein Anliegen eingeschrieben, um es nicht noch weiter von mir OT zu machen, mache ich hier ein neues Thema auf und kopiere aus dem anderen Thema.
Ich hoffe es ist im Sinne der Admins.


vsm hat geschrieben:
Mo 8. Apr 2019, 16:39
Soweit ich mich erinnere, hatte Alf das "große Kennzeichen", allerdings ohne "E", behalten. Ansonsten stimmt die Info von der HUK, mit Ausnahme der TÜV-Geschichte. ;)

Hi.

Da Alf ja bekanntlicherweise nicht mehr hier ist die Frage an dich.
Ich steh gerade vor dem Problem, dass meine Zulassungsbehörde zwar meinen Shansu CP-4 (Citicoco Harley Chopper, Mangosteen M1) zulassen will, jedoch nur mit der Auflkage alle 2 Jahre zum TÜV.
Selbst das Vorbeten der Paragraphen und das Zeigen diverser Zulassungsbescheinigung, unter anderem auch der aus diesem Thema viewtopic.php?f=34&t=4960&sid=9431a9fed ... 0&start=20, indem auf der Zul.Besch. Teil 1 deutlichst die GHU ausgenommen ist, bringt nichts.
Kannst du mir die gesetzliche Grundlage nennen anhand derer ich zwar ein großes Nummernschild am Gefährt haben darf, jedoch nicht alle 2 Jahre bei TÜV und Co. vorfahren muss?
Ach ja, weiß jemand wie die Zulassungsstelle die HSN ermittelt?

VG
vsm hat geschrieben:
Di 28. Jul 2020, 16:41
Die freiwillige Zulassung ist in § 3 Abs. 3. FZV geregelt. In diesem Paragraphen findest Du auch eine Auflistung aller zulassungsfreien Fahrzeuge (Abs. 2), zu denen auch das Kleinkraftrad gehört. Die Befreiung von der HU ergibt sich aus § 29 STVZO, in der explizit auf zulassungspflichtige Fahrzeuge nach § 3 Abs. 1 FZV verwiesen wird.

Auf der Zulassungsbescheinigung wird dann als nächster Termin für die HU "00/00" eingetragen.

Die HSN sollten sie eigentlich anhand des CoC ermitteln können. Aber musst Du die nicht vorher schon bei der Versicherung angeben?

Edit: Gerade erst gesehen, auf der Zulassungsbescheinigung aus dem von Dir verlinkten Thema stehen die Gesetzesgrundlagen doch drauf... ;)


Hi vsm.

Dank dir für die Ausformulierung der Paragraphen.

Ja, auf der von mir verlinkten Bescheinigung stehen die Daten so drauf, jedoch interessiert das anscheinend meine Zulassungstelle nicht.
Dort heißt es, großes Nummernschild = alle 2 Jahre zum TÜV

Was die HSN betrifft.
Eben darum ging es mir, wo bekomme ich die her um eine entsprechende EVB Nummer von der Versicherung zu bekommen.
Auf der CoC steh jedenfalls keine HSN drauf.
Einmal steht als Marke "SHANSU" drauf, Modell CP-4 und weiter unten wird der Hersteller als Zhejiang Shengqi Industry and Trade Co. LTD aufgeführt.

Was mich auch stutzig macht ist, dass in der CoC bei den Gewichtsangaben steht:
2.1.1. Mass in running order (Gewicht in fahrbereitem Zustand) = 61kg
2.1.2. Actual mass (was auch immer das heißen soll) = 143kg
2.1.3. Technically permissible maximum laden mass (zul. Gesamtgewicht???) = 173kg
2.1.3.1 Technically permissible maximum on front axl (zul Gewicht Vorderachse) = 50kg
2.1.3.2 Technically permissible maximum on reart axl (zul Gewicht Hinterachse) = 123kg

Überall werden die Dinger mit 150kg Zuladung beworben.
Wie ich das sehe darf ich das Teil mit meinen zarten 125kg gar nicht fahren da 125kg und 61kg ja schon 186kg ergibt, oder?

Nachtrag:
Ich habe heute mit dem KBA telefoniert und mir dort die HSN besorgt, diese wäre die 0901 als "Sammel HSN" für ZHEJIANG SHENGQI Fahrzeuge (nur Kleinkrafträder, Rolle etc), Quads z.B. haben wieder eine andere HSN.

Weiterhin habe ich dort nach der HU Pflicht erkundigt - Auskunft war das Zulassungsgeschichten Ländersache wäre.
Beim Verkehrsministerium RLP hatte ich angerufen wo mein Anliegen in einen Referatsauschschuss weitergeleitet wir, von denen natürlich heute niemand da ist.
Danach hatte ich nochmal auf meiner Kreis Zulassungsstelle angerufen und mit dem gleichen Herrn telefoniert mit den ich am Montag am Hörer hatte und dem ich danach die Zul.Bescheinigung Teil 1 die ich oben verlinkt hatte, zugeschickt hatte.
Er meint die wäre komplett falsch ausgeschrieben und er bleibt dabei, dass der Chopper HU pflichtig sei nach Zulassung, ungeachtet was in FZV §3 oder STVO §29 stünde.
Schließlich gäbe es ja auch Landmaschinen und/oder Stapler die Bauart bedingt unter 45km/h sind, die auch freiwillig zugelassen werden können und dann auch der HU Pflicht unterliegen.

Vllt. ist ja hier einer aus RLP der die Prozedur schon hinter sich hat und mir Tips geben kann.
Eventuell gibt es noch mehr User mit großen Kennzeichen bei KKR bis 45km/h max hier die mir ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 schicken könnten damit ich mehr Argumente habe.

VG
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Zuletzt geändert von Zonk666 am Mo 3. Aug 2020, 10:20, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Freiwillige Zulassung und TÜV Pflicht?

Beitrag von vsm »

Scans von einigen Zulassungsbescheinigungen findest Du auch bei Google: https://www.google.com/search?q=freiwil ... tgGxrpHuKM

Gibt es bei Dir vielleicht noch eine alternative Zulassungsstelle, bei der Du es versuchen könntest? Ansonsten kann ich Dir nur empfehlen, Dich zunächst an die Leitung der Zulassungsstelle zu wenden. Wenn dies auch nicht fruchtet, das Ganze nochmals schriftlich. Vielleicht bewegt das etwas...

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Re: Freiwillige Zulassung und TÜV Pflicht?

Beitrag von Peter51 »

Jeder Zulassungsleiter hat einen Fachvorgesetzten. Jedes KKR kann freiwillig zugelassen werden und man kann Rabatte für ein Auto sammeln.
Zu P.2:2,75 Fz. gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe D FZW zulassungs frei. Zulassung auf Antrag gem. § 3 Abs. 3 FZV Verszicht auf Ausgabe HU Plakette gem. § 29 Abs. 1 StVZO ***
Ansonsten die Zulassungsstelle verklagen.
E-Max 90s von 2012 - Vmax>46km/h - km-Stand >5150 - 16x Littokala 51,2V 105Ah = 5kWh. JK-B1A24S15P - Sevcon Gen4
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 4x Littokala 72V 50Ah = 14,4kWh
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2026 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT

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Re: Freiwillige Zulassung und TÜV Pflicht?

Beitrag von Evolution »

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit fachlicher Begründung wirkt manchmal auch. Man hat dann einen Feind, weil man dem Sachbearbeiter die Hosen runter gezogen hat (im juristischen Sinne), aber was solls. Die sollen sich auf den Hintern setzen und sich fortbilden.

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Re: Freiwillige Zulassung und TÜV Pflicht?

Beitrag von MEroller »

Evolution hat geschrieben:
Mi 29. Jul 2020, 15:30
Die sollen sich auf den Hintern setzen und sich fortbilden.
Genau wie die Zollstellen, die seit einigen Jahren die KFZ Steuer festsetzen und eintreiben dürfen, weil sie dank Schengen nicht mehr so viel zu tun hatten: "L3e Leichtkrafträder und Leichtkraftroller (A1) sind KFZ-steuerfrei, egal ob mit Verbrenner oder elektrisch. Schon immer gewesen!" :lol:
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Re: Freiwillige Zulassung und TÜV Pflicht?

Beitrag von Evolution »

Das ist auch so ein Running Gag über die fehlende Fortbildung unserer Behörden.

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Re: Freiwillige Zulassung und TÜV Pflicht?

Beitrag von Zonk666 »

Dankt euch allen für den Input.

Meine Zulassungssstelle (Kreiszulassungsstelle), viel mehr der entsprechend Mann kapiert es nicht.
Folgende Mail erreichte mich heute morgen:

"Guten Morgen Herr xxx,
in § 29 Abs. 1 StVZO heißt es lediglich, dass die Halter von zulassungspflichtigen und kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen in regelmäßigen Abständen untersuchen lassen müssen. Wo ist die Rechtsgrundlage für die Ausnahme?.

Mit freundlichen Grüßen
xxx"


Meines Erachtens hat er sich im ersten Satz mit der Aussgae zulassungspflichtig und Kennzeichenpflichtih selbst die Antwort gegeben.
Lasse ich mein nicht! zulassungs und kennzeichenplichtiges Fahrzeug zu, bleibt es selbst nach Zulassung inmer noch nicht! zulassungs und kennzeichenpflichtig.
Somit entfällt die Plicht zur HU.
Richtig?

VG

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Re: Freiwillige Zulassung und TÜV Pflicht?

Beitrag von vsm »

Absolut korrekt.

Ergänzung: Und dass es nicht zulassungspflichtig bleibt, ergibt sich eben aus § 3 FZV.

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Re: Freiwillige Zulassung und TÜV Pflicht?

Beitrag von Zonk666 »

Guten Morgen ihr Lieben.


Es ist (fast) vollbracht!
Am Freitag am späten Vormittag rief mich sowohl der Leiter der Zulassungsstelle als auch der Justiziar des Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz an und verkündete die frohe Botschaft.
Beide sind nach wie vor der Auffassung, dass zugelassene Fahrzeuge der HU Pflicht unterliegen sollten, jedoch hat das Verkehrsministerium dem Widersprochen.
Der Widerspruch begründet sich darin, dass Bayern und NRW diese Zulassung auch praktizieren und RLP da nicht hinten an stehen möchte - sehr schön.

So, jetzt zum oben geschriebenen "fast".
Leute, ich raste hier echt gleich aus.
Da telefoniert man Stunden lang mit Ämtern, Behörden und anderen Institutionen, bekommt dann vom KBA zumindest die HSN mitgeteilt und möchte jetzt einfach nur eine EVB Nummer von der Versicherung meiner Wahl.

Ich habe bei der RVM (auf Wohnmobile spezialisiert wo es im Übrigen schon fast normal ist nur HSN und ausgenullte TSN zu haben) noch einen Vertrag liegen der SF 16 in HPF und VK hat.
Nach Erörterung meines Anliegens, Nennung der HSN und mitteilen, dass die TSN ausgenullt werden wird, war schweigen im Walde und man gab Kund nur Wohnmobile zu versichern, bei denen es egal sei ob die TSN ausgenullt ist.
Dies obwohl meine Eingangsfrage die war ob auch Kleinkrafträder versichert werden würden. :roll:

Danach hatte ich soeben mit der HUK telefoniert, bei der ich auch noch einen Vertrag mit SF 11 in HPF/TK liegen habe. naja, hier zeigte man sich bemüht un möchte mich zurückrufen.

Ich kriege Puls!!!

"Edith": EVB ist da...juchu😂😂😂

VG

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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von MEroller »

Glückwusch zur EVB!!! Das wird noch :D
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