BMW CE 04

Antworten
patba
Beiträge: 915
Registriert: Do 28. Nov 2019, 09:04
Roller: Silence S01
PLZ: 93***
Kontaktdaten:

Re: BMW CE 04

Beitrag von patba »

Also die Führerscheinverordnung (FeV) äußert sich zur Reichweite schon mal gar nicht. Der Begriff "Reichweite" kommt in der Verordnung kein einziges Mal vor.
Ich war ja mit dem BMW-Support direkt in Kontakt und bekam als erstes auch diese Antwort. Wörtliches Zitat:
"Um [...] eine A1-konforme Version anbieten zu können, muss die Drosselung über die Batteriekapazität erfolgen."
Ich habe dann nochmal nachgehakt, auf andere Hersteller wie Zero verwiesen, und die Vermutung geäußert, dass BMW hier wohl nur den einfachsten Weg eingeschlagen hat. Da kam dann sinngemäß zurück: Danke für Ihr feedback, das wir weitergeben. Wir können im Moment nichts über die offizielle Stellungnahme hinaus sagen.

Also, liebe Interessenten an der A1 CE04: schreibt ruhig BMW an und äußer Euren Unmut. Das ist evtl. die einzige Möglichkeit, da was zu ändern.

Patrick

Evolution
Moderator
Beiträge: 7245
Registriert: So 7. Feb 2016, 15:04
Roller: Vormals Vectrix VX-2 und E-Max 80L
PLZ: 41564
Kontaktdaten:

Re: BMW CE 04

Beitrag von Evolution »

... oder diesen Roller nicht kaufen.

Benutzeravatar
PhilGHP
Beiträge: 1352
Registriert: So 6. Sep 2020, 14:49
Roller: NIU NQi, CE 04
PLZ: 8
Wohnort: Niederbayern, LKr. Rottal-Inn
Kontaktdaten:

Re: BMW CE 04

Beitrag von PhilGHP »

...oder den Führerschein machen
CE 04 Sommer-Durchschnittsverbrauch Bild

* ride electric *

"Kann nur das Geschwurbel nicht mehr ernst nehmen."

achim
Beiträge: 2612
Registriert: Do 3. Dez 2015, 11:18
Roller: Jupiter 11, Niu, GoE classic, Revoluzzer 45, SNE Streetsou
PLZ: 91088
Kontaktdaten:

Re: BMW CE 04

Beitrag von achim »

Oder warten bis BMW mal was wirklich Ausgereiftes bringt

Benutzeravatar
Norbert
Beiträge: 3182
Registriert: Di 23. Jul 2019, 23:20
Roller: BMW CE 04 15kW, ZOE Z.E. 40
PLZ: 22307
Tätigkeit: E-Ing.
Kontaktdaten:

Re: BMW CE 04

Beitrag von Norbert »

patba hat geschrieben:
Mi 6. Okt 2021, 16:40
Also die Führerscheinverordnung (FeV) äußert sich zur Reichweite schon mal gar nicht. Der Begriff "Reichweite" kommt in der Verordnung kein einziges Mal vor.
Ich war ja mit dem BMW-Support direkt in Kontakt und bekam als erstes auch diese Antwort. Wörtliches Zitat:
"Um [...] eine A1-konforme Version anbieten zu können, muss die Drosselung über die Batteriekapazität erfolgen."
Ich habe dann nochmal nachgehakt, auf andere Hersteller wie Zero verwiesen, und die Vermutung geäußert, dass BMW hier wohl nur den einfachsten Weg eingeschlagen hat. Da kam dann sinngemäß zurück: Danke für Ihr feedback, das wir weitergeben. Wir können im Moment nichts über die offizielle Stellungnahme hinaus sagen.

Also, liebe Interessenten an der A1 CE04: schreibt ruhig BMW an und äußer Euren Unmut. Das ist evtl. die einzige Möglichkeit, da was zu ändern.

Patrick
Moin,

genau so eine Aussage habe ich jetzt auch von der Niederlassung HH bekommen.
Das mit dem einfachsten Weg ist auch nicht richtig, es ist noch viel dusseliger. Man kann die Dauerleistung doch nicht begrenzen, indem man den Akku so klein macht, daß er eine halbe Stunde 11kW schafft und nicht mehr. Damit man das 11kW nennen darf, muss der Roller das ne halbe Stunde durchhalten, genau das Gegenteil. Das hat mit A1 überhaupt nichts zu tun.
Ich habe mal die Verordnung zur Definition der ganzen Fahrzeugklassen gesucht und da steht natürlich auch nichts von der Reichweite.
L3e sind alle Zweiräder über 4kW oder 45km/h, also alles was mehr als ein Versicherungskennzeichen braucht. L3e - A1 ist die 11kW-Klasse (mal ne sinnige Bezeichnung, für den Lappen A1 eben).
Nachzulesen hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32013R0168
Anhang I., Seite 45 des PDF.
L3e-A1 Kraftrad mit niedriger Leistung (7) Hubvolumen ≤ 125 cm3 und (8) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1 ) ≤ 11 kW und (9) Verhältnis von Leistung (1 )/Gewicht ≤ 0,1 kW/kg
Nix mit Reichweite.
Daß BMW die 11kW nur über die Batterie einhalten kann ist technisch kompletter Unsinn und würde auch gar nicht gehen.
Jeder Antrieb ist geregelt und die 11kW sind nur eine Zahl in der Software. Die Begrenzung ist da sowieso drin, es wird vom ABS begrenzt, von der Abriegelung bei 120km/h, von der Temperatur des Controllers und Motors (und Akkus), vom Ladestand des Akkus und nicht zuletzt vom Gasgriff.

Alle mit denen wir jetzt sprechen, bekommen diese offizielle Aussage von BMW vorgegeben, ohne weitere Begründung.
Das kann man ja auch nicht weiter begründen.
Da hilft es wohl wirklich nur, wenn man diese detailliertere Begründung warum das Quatsch ist denen antwortet, damit die das weiterleiten.

Gruß,
Norbert

patba
Beiträge: 915
Registriert: Do 28. Nov 2019, 09:04
Roller: Silence S01
PLZ: 93***
Kontaktdaten:

Re: BMW CE 04

Beitrag von patba »

Naja, irgendwie hast Du eine andere Sichtweise als ich auf die Sache, was aber am Endergebnis (nämlich dass das, was BMW da macht, schmarrn ist) nichts ändert.

Ich halte die Option, die 11kW über den Akku zu definieren, für technisch sehr einfach umsetzbar. Und die Regelung Nr. 85 lässt es, wie oben ausgeführt, eben zu. Du mußt nur den Wirkungsgrad wissen, bzw. die elektr. Leistung bei 11 kW Wellenleistung messen, und dann begrenzt Du die Akkukapazität per Software so, dass an der Welle gar nicht mehr als 5,5 kWh (0,5 h * 11 kW) rauskommen können.

Andere Hersteller, z.B. Zero, begrenzen irgendwie thermisch, also weil der Motor überhitzt. Wie genau das final umgesetzt ist, keine Ahnung. Das geht aber beim CE04 mit dem flüssiggekühlten Motor nicht so ohne weiteres.

D.h. es müsste ein rein Software-basiertes Konzept her. Jetzt kommt aber dazu, dass man ja eine kurzfristige höhere Leistung explizit erlauben will, denn das ist ja der Gag bei Elektroantrieben. Diese Leistung >11kW ist aber nicht nur wenige Sekunden verfügbar, sondern (zumindest z.B. bei Zero) im Bereich wenige Minuten lang. Die Nenndauerleistung ist definiert als die DURCHSCHNITTLICHE Leistung über 30 min. D.h. die Software müsste über ein 30min-Fenster die Leistung mitintegrieren und intelligent so runterdrosseln, dass im 30min-Fenster dann am Schluss im Mittel 11 kW Leistung, oder als Energieabgabe (Integral über die Zeit) 5,5 kWh dastehen. Nur beispielshaft skizziert: Wenn der CE04 die ersten 5 min voll auf 23 kW läuft, muss die Software für die restlichen 25 min auf 8,6 kW drosseln, damit im Mittel die 11 kW eingehalten werden. Das ganze aber eben nicht so strikt, sondern möglichst dynamisch, so dass der Fahren möglichst immer, wenn er will, die volle Leistung abrufen kann. Also in obigem Beispiel, dass der Fahrer, wenn der die min 5-10 dann gemütlicher gefahren ist, dann wieder kurz die 23 kW abrufen kann. Und wann soll sie wie zu Drosseln beginnen, nach 3, 5 oder 10 min? Genau diese Dynamik gut hinzubekommen, wäre das anspruchsvolle. Was man aber von BMW und für den abgerufenen Preis schon verlangen könnte.

Dies denke ich ist zumindest die Denkweise, die BMW verfolgt. Theoretisch ließe die Regelung Nr. 85 auch noch eine andere Definiton der Durchschnittsleistung zu, nämlich dass sie nur so hoch angegeben werden darf, dass die Leistung innerhalb von 30 min um nicht mehr als 5% abfällt. Bei reiner Software-Begrenzung würde dies aber sehr dubiose Dinge ermöglichen, wenn es um das Ziel der Drosselung geht.

Patrick
Zuletzt geändert von patba am Mi 6. Okt 2021, 23:09, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
davidflorian
Beiträge: 1644
Registriert: Mo 6. Mai 2019, 10:52
Roller: BMW CE 04 11kW (Ex: Niu M1 Pro, Super Soco CUX, Silence S01)
PLZ: 22927
Wohnort: Großhansdorf
Tätigkeit: Dreaming of Mobilize Duo
Kontaktdaten:

Re: BMW CE 04

Beitrag von davidflorian »

Norbert (böser Bube!) hat mich über einen Silence Fred auf dieses Modell gebracht. Obwohl ich das „Design“ zunächst abstoßend fand - Schöntrinken möglich - der dafür Verantwortliche leider zur falschen Zeit - wäre das eine coole Schnapsidee zu meinem 50sten Geburtstag. Aber nur ohne Akkukastration bei der 11kw Variante (den großen Lappen mache ich auf keinen Fall). Sonst habe ich ja nicht nur weniger Stauraum, mehr Gewicht, mehr Länge, sondern auch noch weniger Reichweite als bei meinem jetzigen Töff. Die mögliche Schnellladung sehe ich nicht als Vorteil für meine Fahrsettings. Das ist ja auch nur ein Brötchenhol- oder Zurarbeitfahrroller. Für mehr als 8 Brötchen bräuchte ich wohl nen extra Rucksack.

Hat einer von euch direkt den Projektleiter Florian Römhild bei BMW angefunkt? Ich habe mal meinen Bekannten bei BMW angetickert. Der scheint Connections zu haben. Mit seinem Mitarbeiterrabatt wäre das Biest noch vierstellig. Eigentlich möchte ich lieber mehr Vision Zero mit einer neuen Kopie des in die Jahre gekommenen Twizy. Zum Parken sollte er sich per Knopfdruck zum Rollkoffer zusammenfahren lassen oder per Autopilot den nächstbesten Platz beparken. Wer hat Lust ein wirklich visionäres und mobiles Vehikel zu entwerfen? Die optionale BMW Jacke für nen schlappen Tausi scheint ja auch neben dem Bremsfallschirm weitere Knight Rider Features zu bieten :lol:

Ein bisschen Spaß muss sein. Das Teil hat wirklich was! Aber bitte mehr Reichweite, insbesondere mit gedrosselter Leistung.

Benutzeravatar
Norbert
Beiträge: 3182
Registriert: Di 23. Jul 2019, 23:20
Roller: BMW CE 04 15kW, ZOE Z.E. 40
PLZ: 22307
Tätigkeit: E-Ing.
Kontaktdaten:

Re: BMW CE 04

Beitrag von Norbert »

Moin,

Nein Patrick, das ist... nee, ich reisse mich mal zusammen und sage nur "alles nicht richtig".
Ich hoffe, das ist jetzt nicht zu offensiv aber Deine Ausführungen sind einfach zu absurd, um noch sachlicher zu antworten.
Du hast ja die Regel mit den 30 Minuten ins Spiel gebracht, die zwar nichts mit A1 zu tun hat aber die erklärt, wie BMW überhaupt auf diesen Schwachsinn kommen konnte. Dafür bin ich Dir dankbar!

Und ich möchte nochmal erwähnen, daß ich vornehmlich Hardware (Leistungselektronik) aber auch die komplette Software für solche Antriebe entwickele. Nicht ganz in diesem Leistungsbereich aber da wird nur die Hardware der Endstufe etwas sportlicher.

Es ist überhaupt kein Problem, es ist lächerlich einfach, es ist gratis, die Dauerleistung auf 11kW zu reduzieren und z.B. 23kW nur für eine sehr kurze Zeit zuzulassen.
Diese Regelung steht da in der Software sowieso drin, die kennt Strom und Spannung und regelt ständig. Anders kann man einen E-Antrieb gar nicht betreiben! "11kW" ist da nur eine andere Zahl in den Defines.
Die Temperatur des Motors, des Controllers (Endstufe), fast leerer Akku, das sind zusätzliche Parameter, damit muss niemand als Krücke so einen E-Motor regeln, das verhindert einfach Schäden und wird immer so gemacht. Das ist nur oben drauf und begrenzt zusätzlich, greift aber auf die selbe (nicht nur gleiche!) Regelung zu. Nicht zuletzt auch der Gasgriff. Der regelt auch an der selben Stelle in der Software.
patba hat geschrieben:
Mi 6. Okt 2021, 21:40
D.h. es müsste ein rein Software-basiertes Konzept her.
Da muss ich mich wieder zusammenreissen. Was glaubst Du denn, wie das alles funktioniert? Mit Relais, Röhren oder schon mit Transistoren? Das ist eine rasender Computer mit Akku, Endstufe und Motor. Da ist alles per Software geregelt, alles! Die haben da nicht ein Tablet an ein Siemens-E-Mobil von 1905 geflanscht.

Du hast vor allem aber das mit den 30 Minuten immer noch komplett falsch verstanden. Das hat absolut nichts mit mit L3e-A1 zu tun.
Damit begrenzt man auch nicht auf L3e-A1. Da gilt 125ccm³, 11kW Dauerleistung und max. 0,1kW/kg.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32013R0168

Die Leistungsmessung nach der Nr. 85 dient dem Verbraucherschutz, für die Angabe der Leistung im Prospekt und den Papieren!
Das Gerät MUSS die XYkW für 30 Minuten durchschnittlich erbringen, damit man das so nennen darf.
Das hat absolut nichts mit der Begrenzung zu tun. Wenn das Ding nur kurz mehr als 11kW kann, ist es auf 11kW begrenzt und ist L3e-A1. Wenn es die 11kW auch 30 Minuten schafft, darf man auch 11kW dranschreiben. Mein Silence kann 9kW, allerdings keine 30 Minuten, wird zu heiss. 7kW kann er diese Zeit und so steht das auch in den Papieren. 7kW.
Vor Allem hat das aber rein gar nichts mit dem Akku zu tun, doppelt nicht!
Die Begrenzung gilt für die Nennleistung, also nicht mehr als kurz (sagen wir mal eine Minute). Das regelt die Software.
Das ist wie gesagt lächerlich einfach, da muss kein Temperatursensor eine Röhre der Endstufe abwürgen.
Daß der Roller nicht mehr als 30 Minuten mit 11kW schaffen darf (so interpretieren Du und BMW das wohl) ist auf sehr vielen Ebenen absurd.
Der Roller MUSS das 30 Minuten schaffen, ohne zu überhitzen. Es DARF kürzer sein bzw. die gemittelte Leistung DARF geringer sein, wenn der Akku das nicht schafft.
Patrick: Deine Rechnung ist nachvollziehbar und realistisch. Mit 11kW und 6,2kWh schafft er das 30 Minuten.
Anmerkung: Wird die höchste 30-Minuten-Leistung durch die Batterie begrenzt, so darf die höchste 30- Minuten-Leistung eines Elektrofahrzeuges geringer sein als die in dieser Prüfung ermittelte höchste 30-Minuten-Leistung seines Antriebssystems.
Das ist aus der von Dir verlinkten Nr.85.
Hoppla, genauer gelesen bedeutet das:
Wenn der Akku es nicht schafft, macht das nix. Die Karre muss 11kW schaffen, 30 Minuten lang. Schafft der Akku das nicht, reicht es, wenn das Antriebssystem, also Controller und Motor das schaffen, (ohne zu überhitzen). Das Fahrzeug muss das nicht mit dem eigenen Akku schaffen!
Das ist also doppelt und dreifach falsch verstanden worden! Daß der Akku gerade mal eben die 30 Minuten schafft, bringt gar nichts und schadet auch nichts. Der Akku könnte so klein sein, daß er nach 15 Minuten leer ist. Schaffen Motor und Controller 30 Minuten 11kW, dann kann das Ding 11kW.
Die Begrenzung des Akkus würde also nichtmal diese komplett falsch verstandene Regel reissen. Er darf kleiner sein (für 30 Minuten) und BMW dachte, er darf nicht grösser sein. Könnte der Antrieb 22kW für 15 Minuten mit diesem Akku und würde 22kW mit externer Versorgung auch 30 Minuten durchhalten, dann dürfte man das auch 22kW nennen. 15 Minuten mit 22kW reissen aber sicher die Begrenzung von 11kW Dauerleistung
Mit der Begrenzung auf 11kW für A1 hat der Akku rein gar nichts zu tun!

Bin ich etwa der Einzige, der das versteht? So schwer ist das doch nicht.
BMW hat es bestimmt längst verstanden, sonst würden sie nicht nur diese kurzen Zweizeiler verschicken.
Das Marketing arbeitet mit Hochdruck daran, wie sie die Korrektur ohne Blamage verkaufen können.
"Innovation by BMW: Jetzt auch volle Reichweite in der gedrosselten Version!"

Gruß,
Norbert

patba
Beiträge: 915
Registriert: Do 28. Nov 2019, 09:04
Roller: Silence S01
PLZ: 93***
Kontaktdaten:

Re: BMW CE 04

Beitrag von patba »

Hallo Norbert,
darauf antworte ich doch noch mal, aber nicht, um zu streiten, sondern um zu versuchen, das auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Ich verstehe Deine Position sehr wohl. Aber mir scheint, Du hast nicht ganz verstanden, was ich meine. Es ist ja auch zu befürchten, dass nicht nur BMW diese Sichtweise hat, sondern dass auch das KBA oder andere Stellen schon involviert sind bzw. das schon homologiert ist.

Du sagst, die Regel Nr. 85 dient dem Verbraucherschutz, ich sage es etwas allgemeiner, sie definiert einfach, wie man die Spitzen- und Nenndauerleistung zu ermitteln hat. Diese darf logischerweise nicht zu niedrig und nicht zu hoch angegeben werden, sondern man muß sich eben an diese Regelung halten. V.a. ist nirgends definiert, wie Leistungsbegrenzungen auszusehen haben.

Wie die Leistungsbegrenzung umgesetzt wird, liegt also weitestgehend im Ermessen des Herstellers. Mancher mag hier sehr großzügig vorgehen (z.B. Zero), ein anderer sehr vorsichtig (z.B. BMW). Und es ist zu befürchten, dass die Regeln für die Einhaltung von A1 angezogen werden könnten. Evtl. ist auch das ein Grund für BMW, hier die vorsichtigere Linie einzuschlagen. Überhaupt liegt bei der Einhaltung der Regelung Nr. 85 vieles im Ermessen des Herstellers. Da steht unglaublich oft "nach Angaben des Herstellers". Z.B. an ganz wichtiger Stelle in 5.3.2.2.:
Das elektrische Antriebssystem muss auf dem Prüfstand mit einer Leistung betrieben werden, die nach den
Angaben des Herstellers am ehesten der höchsten 30-Minuten-Leistung gleichkommt.
D.h. in erster Instanz bestimmt also der Hersteller, unter welchen Rahmenbedingugnen die 30-Minuten-Leistung ermittelt werden soll. Ihm darf nur nicht später nachgewiesen werden können, dass es ein anderes Betriebsfenster gibt, wo die Leistung deutlich höher ist (wenn es um Einhaltung von A1 geht).
Norbert hat geschrieben:
Mi 6. Okt 2021, 23:41
Es ist überhaupt kein Problem, es ist lächerlich einfach, es ist gratis, die Dauerleistung auf 11kW zu reduzieren und z.B. 23kW nur für eine sehr kurze Zeit zuzulassen.
Die Frage ist: was ist eine "sehr kurze Zeit"? Du stimmst schon zu, dass in 5.3.1.3 steht, dass mind. 3 min lang eine deutlich höhere Leistung vorliegen darf? Wenn es jetzt um Drosselung geht, ist das Problem ja, dass der Antriebsstrang eigentlich dauerhaft eine zu hohe Leistung abgeben kann (15 kW bei der CE04). Ich hoffe, es wurde klar, was ich mit der "dynamischen Drosselung" meinte? Meiner Wahrnehmung nach fährt sich nämlich genau so eine 11 kW Zero. Auf der Landstrasse im ebenen hat man eigentlich immer eine 44kW-Maschine unter dem Hintern, so lange man sich halbwegs an die Tempolimits hält. Diese Dynamik muß doch irgendwie programmiert werden, wenn die Begrenzung nicht durch eine externe Größe (wie z.B. die Temperatur des Motors) kommt. Dass auch eine Temperaturbegrenzung letztlich auch über die Software umgesetzt wird, ist mir natürlich völlig klar!
Norbert hat geschrieben:
Mi 6. Okt 2021, 23:41
patba hat geschrieben:
Mi 6. Okt 2021, 21:40
D.h. es müsste ein rein Software-basiertes Konzept her.
Da muss ich mich wieder zusammenreissen. Was glaubst Du denn, wie das alles funktioniert? Mit Relais, Röhren oder schon mit Transistoren? Das ist eine rasender Computer mit Akku, Endstufe und Motor. Da ist alles per Software geregelt, alles! Die haben da nicht ein Tablet an ein Siemens-E-Mobil von 1905 geflanscht.
Keine Angst, so dumm bin ich nicht. Ein Absatz höher habe ich nochmal erklärt, was ich mit "rein Software-basiert" meine.
Zero: Motortemperatur -> externe Größe -> softwaremäßige Umsetzung
BMW: Motortemp. wird nie überschritten -> keine externe Größe begrenzt -> nur die Software muß ran ("rein Software-basiert")

Norbert hat geschrieben:
Mi 6. Okt 2021, 23:41
Daß der Roller nicht mehr als 30 Minuten mit 11kW schaffen darf (so interpretieren Du und BMW das wohl) ist auf sehr vielen Ebenen absurd.
Das habe ich nie behauptet. Natürlich darf der Motor "ewig" die 11 kW liefern. Das Problem ist eher, wie ist vorzugehen, wenn der Motor von den 30 min die ersten 5 min (z.B.) 23 kW liefert? Ist das erlaubt, und wie viel ist erlaubt? Genau diese Grenzen sind nirgends offiziell vorgegeben. Im Fall der BMW vermute ich übrigens stark dass diese (so lange der Akku hält) dauerhaft die 15 kW abgeben kann...
Norbert hat geschrieben:
Mi 6. Okt 2021, 23:41
Hoppla, genauer gelesen bedeutet das:
Wenn der Akku es nicht schafft, macht das nix. Die Karre muss 11kW schaffen, 30 Minuten lang. Schafft der Akku das nicht, reicht es, wenn das Antriebssystem, also Controller und Motor das schaffen, (ohne zu überhitzen). Das Fahrzeug muss das nicht mit dem eigenen Akku schaffen!

Genau! Die Vorgabe sagt ja sogar, dass der Antriebsstrang für die Prüfung nicht am "eigenen" Akku betrieben werden muß, denn der Spannungabfall über die gesamte Zeit darf nicht höher als 5% sein, und es muss 30 min lang gemessen werden.
Norbert hat geschrieben:
Mi 6. Okt 2021, 23:41
Könnte der Antrieb 22kW für 15 Minuten mit diesem Akku und würde 22kW mit externer Versorgung auch 30 Minuten durchhalten, dann dürfte man das auch 22kW nennen.
Richtig!
Die BMW schafft genaugenommen (sehr wahrscheinlich auch die A1-Version) 15 kW dauerhaft, aber weil der Akku begrenzend wirkt, muß BMW nur die 11 kW angeben.


Ein weiterer Punkt ist, dass in den ganzen Vorschriften eben gerade nicht definiert ist, wie im Drosselungsfall genau vorzugehen ist. Es gibt auch nur in wenigen Fällen konkreten Bedarf, genau vorzuschreiben, wie vorzugehen ist, wenn es darum geht, dass eine bestimmte Leistung nicht überschritten werden darf. Das ist nun bei uns hier für A1 oder A2 der Fall. Die gleiche Baustelle gibt es bei den E-Bikes, wo es die Grenze mit den 250W gibt. In den E-Bike-Foren findet man dementsprechend auch viele ähnlich laufende Diskussionen wie diese hier.
Schauen wir uns in diesem Zusammenhang noch mal 5.3.2.3 an:
Leistung und Drehzahl sind aufzuzeichnen. Die Leistung muss in einem Bereich von ± 5 % des Leistungswerts
zu Prüfbeginn liegen. Die höchste 30-Minuten-Leistung ist der Mittelwert der Leistung innerhalb des Zeitraums
von 30 Minuten.
D.h., dass für den Nachweis einer Drosselung auf 11 kW zumindest nach mener Lesart folgendes zulässig wäre:
- stufenweises Anheben der Leistung in 1 kW-Schritten, jeweils die 30 min Messung (logischerweise mit entspr. Vor-Äquilibrierung)
- Leistung <= 11 kW: Leistung bleibt konstant innerhalb der 5%. Test bestanden
- Leistung bei (z.B.) 12 kW: Lauf beginnt mit 12 kW, fällt dann aber auf 11 kW ab. D.h. Abfall um 8%. Test nicht bestanden
- Leistung bei noch höherer Leistung, entsprechend gleiches Verhalten
=> 11 kW sind die anzugebende Nenndauerleistung
(Ich hoffe, das findet Deine Zustimmung?)
Was nun aber, wenn ein pfiffiger Ing. auf folgende Idee kommt: Sein Motor kann 15 kW dauerhaft, er muß ihn auf 11 kW drosseln. Per Software regelt er so, dass der Motor 29 min die 15 kW abgibt, dann aber kurz vor Ende der Messzeit auf 11 kW einbricht. Nach meinem Verständnis wäre der Test dann nicht bestanden, und der Hersteller müsste nur die 11 kW angeben. Das wäre aber sehr dünnes Eis, auf das ich mich als Hersteller nicht begeben würde.

Evtl. ein Punkt bei Deiner Sichtweise, Norbert: Es geht hier nicht darum, die Steuerung so zu programmieren, dass der Antrieb nicht kaputtgeht. Es geht darum, dass wir einen zu leistungsfähigen Antrieb drosseln müssen, dem Kunden aber unter Ausreizung der gesetzl. Möglichkeiten ein möglichst leistungsfähiges Gefährt bieten wollen, das möglichst oft auch deutlich über der Nenndauerleistung abliefern kann. Gleichzeitig soll das Fahrzeug möglichst auch in 5 Jahren noch den dann evtl. gültigen Regeln entsprechen.

Und nochmal: ich finde die Lösung von BMW auch Mist. Mir wäre eine solche komplexere Lösung mit dynamischer Leistungsregelung lieber.

Patrick

Benutzeravatar
Norbert
Beiträge: 3182
Registriert: Di 23. Jul 2019, 23:20
Roller: BMW CE 04 15kW, ZOE Z.E. 40
PLZ: 22307
Tätigkeit: E-Ing.
Kontaktdaten:

Re: BMW CE 04

Beitrag von Norbert »

Moin,

Streiten will hier keiner wirklich, zumindest ich nicht. Ich bin mir nur sehr sicher, daß Du die Technik vollkommen unterschätzt und das ziemlich falsch interpretierst.
Die ganze Sache ist auch viel einfacher als Du sie machst.
Es ist vollkommen beliebig, welches Profil man hinterlegt, das schreibt man einfach in die Software und fertig.
Ganz sicher ist es aber nicht so, daß die Leistung in 30 Minuten die 11kW nicht überschreiten DARF sondern sie MUSS 30 Minuten geleistet werden.
Für E-Fahrzeuge gilt nur die Ausnahme, daß der Akku das nicht schaffen muss.
Du zielst die ganze Zeit mit der Nr. 85 auf die Drosselung ab, das hat damit aber gar nichts zu tun!
Es geht da nur darum, daß die Kiste die angegebene Leistung nicht nur kurzzeitig kann, um dem Verbraucher nichts vorzugaukeln.

Deswegen ist die geringere Akkukapazität hier nicht nur vollkommen überflüssig, denn es geht gar nicht um die Drosselung sondern um die Mindestleistung für 30 Minuten, nein, die Akkukapazität wird sogar ausdrücklich aussen vor gelassen.

Hätte BMW den Akku noch kleiner gemacht wäre es auch egal. Der Antrieb kann die 11kW mit externer Stromversorgung, ob der Akku das 10 oder 60 Minuten lang schafft ist egal.
Natürlich darf der Motor "ewig" die 11 kW liefern. Das Problem ist eher, wie ist vorzugehen, wenn der Motor von den 30 min die ersten 5 min (z.B.) 23 kW liefert? Ist das erlaubt, und wie viel ist erlaubt? Genau diese Grenzen sind nirgends offiziell vorgegeben. Im Fall der BMW vermute ich übrigens stark dass diese (so lange der Akku hält) dauerhaft die 15 kW abgeben kann...
Natürlich muss der Antrieb dauerhaft 15kW schaffen (für die offene Version), das ist ja gerade die 30-Min. Regel. Um Drosselung geht es hier nicht.
Ich habe jetzt keine Lust das alles nochmal durchzulesen aber wenn die 11kW in 30 Minuten nicht überschritten werden dürfen, dann wird das eben so programmiert, daß die 23kW nur 10 Sekunden lang gehen, dann 50 Sekunden so gedrosselt, daß es im Schnitt 11kW sind.
Es geht hier auch um einen Prüfzyklus von 30 Minuten. Wenn es 5 Minuten 23kW sind, dann wird den Rest der Zeit eben auf 8,6kW gedrosselt und fertig sind die 11kW für 30 Minuten im Schnitt. Das kann man auch dynamisch machen, nach 20 Sekunden geht man langsam von den 23kW runter, damit man später nicht so sehr drosseln muss. Im realen Leben ist das Unsinn, nach ca. 10 Sekunden mit 23kW wird das Ding bei 120km/h abgeriegelt, dann braucht man eher nur 7kW. Man müsste auch schon vollkommen irre fahren, um den Akku in 30 Minuten leer zu fahren. Das wären bei 100 km/h im Schnitt gerade 50km Reichweite. Das bekommt man nicht hin.

Aber wie gesagt, die 30 Minuten sind gar nicht die Drosselung, die muss der Antrieb MINDESTENS schaffen. Da ist der erste Fehler.
Wenn man den Fehler gemacht hat, ist es absurd, das per Akku zu begrenzen denn per Leistungsregelung per Software wäre das viel einfacher. Das mag für Laien kompliziert erscheinen, ist aber wirklich banal. Man verteilt die 11kW im Schnitt gleichmässig über die 30 Minuten, die Software teilt sich die 5,5kWh für die 30 Minuten ein. Das muss nichtmal besonders intelligent sein, denn über mehrere Minuten braucht man die 11kW gar nicht. Das kann also nach 2 Minuten mit 23kW dramatisch drosseln, kein Fahrer wird das je merken denn da hängt ja kein Wohnwagen dran. Dem Prüfstand ist das egal, solange es im Schnitt 11kW sind.
So ein Drosselprofil programmiere ich Dir an einem Abend nebenbei zum Tatort und ich bin bei solchen Algorithmen kein echter Profi.

Wenn man denn trotzdem noch auf dem morschen Holzeg ist, das über den Akku zu machen, kommt der Schlag in den Nacken, daß der Akku aussen vor ist! Die Kapazität des Akkus ist egal! Da muss man auch nochmal "<" und ">" mehrmals verwechseln, um das nicht zu verstehen.
Du stimmst schon zu, dass in 5.3.1.3 steht, dass mind. 3 min lang eine deutlich höhere Leistung vorliegen darf?
Ähhh, da steht:
5.3.1.3. Unmittelbar vor Beginn der Prüfung muss der Motor drei Minuten lang auf dem Prüfstand laufen, wobei die abgegebene Leistung 80 % der Höchstleistung bei der vom Hersteller empfohlenen Drehzahl beträgt.
Unmittelbar VOR der Prüfung 80% der Höchstleistung. Könnte man so interpretieren, daß der gedrosselte BMW 3 Minuten mit 0,8 * 23kW also 18,4kW warmlaufen muss. Auch das hat NICHTS mit der Drosselung zu tun.
Gleichzeitig soll das Fahrzeug möglichst auch in 5 Jahren noch den dann evtl. gültigen Regeln entsprechen.
Nö, vollkommen egal. Bestandsschutz. Ne Schwalbe darf auch 60 fahren und die darf man mit B oder M fahren. Wenn das Ding heute ein COC L3e-A1 bekommt, dann bleibt das immer und ewig so.

Daß BMW auch nicht irgendwie vorsichtig ist, damit die Regeln nicht verschärft werden, sieht man deren Auspuffklappen. Die reizen aus, was rechtlich geht, damit die Kisten möglichst laut sind. Es wird sogar damit geworben, daß das volle Sounderlebnis vor allem das Umfeld abbekommt, während es für den Fahrer möglichst leise ist. Daß bis auf ein paar Freaks alle am liebsten diesesn Klappenwahnsinn sofort komplett verbieten würden, scheint BMW vollkommen egal zu sein, sie spielen ihren technischen Vorsprung auch da gnadenlos aus.

Ich bleibe dabei, die haben die Regeln komplett falsch verstanden und für diese falsch verstandene Regel nicht nur das bekloppteste sondern auch noch ein untaugliches Mittel (den Akku) gewählt. Diese Kette von Fehlern kann man eigentlich intern gar nicht mehr richtig aufarbeiten sondern die paar armen Schweine nur noch zum Fegen im Lager bis zu Rente verdonnern und man redet maximal noch über das Wetter mit denen.

Wenn ich falsch liegen würde und Du hättest recht, würde das bedeuten, daß Zero S und Trinity Neptun mit A1 illegal unterwegs sind oder daß diese Hersteller schlauere Programmierer haben als BMW. Wie wahrscheinlich ist das wohl?

Gruß,
Norbert

Antworten

Zurück zu „BMW“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 46 Gäste