THG-Quotenhandel - schon registriert?
- HerbyK
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
@Davidflorian
Darüber steht
Statt immer neue Anreize für den Kauf beziehungsweise die Nutzung
eines Autos zu schaffen, sollte CO2-arme Mobilität ohne Auto stärker angereizt
werden. In der Logik der Treibhausgasminderungsquote schlägt der vzbv vor:
für alle batteriebetriebenen Fahrzeuge der individuellen Mobilität (E-Bikes/Pe-
delecs, E-Tretroller, ......
Darüber steht
Statt immer neue Anreize für den Kauf beziehungsweise die Nutzung
eines Autos zu schaffen, sollte CO2-arme Mobilität ohne Auto stärker angereizt
werden. In der Logik der Treibhausgasminderungsquote schlägt der vzbv vor:
für alle batteriebetriebenen Fahrzeuge der individuellen Mobilität (E-Bikes/Pe-
delecs, E-Tretroller, ......
Zuletzt geändert von HerbyK am Fr 4. Feb 2022, 16:10, insgesamt 1-mal geändert.
Ich steh' wohl manchmal auf der Leitung, aber immer gerne auf Strom
Will ich Ventile hören, dann nur von meiner Pan European
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- davidflorian
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TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Ich zitiere deinen 358€ Elektrovorteile-Anbieter:
„Muss ich Steuern auf die jährliche Auszahlung zahlen?
Wir dürfen leider keine Steuerberatung durchführen, was wir jedoch pauschal sagen können: Prämien zählen in der Regel als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ und sind steuerfrei. Die Freigrenze liegt bei 256 Euro gem. §22 (3) EStG. Im Gegensatz zu einem Freibetrag ist ein Gewinn von mehr als 256 Euro voll steuerpflichtig…“
https://help.elektrovorteil.de/de/artic ... ung-zahlen
„Muss ich Steuern auf die jährliche Auszahlung zahlen?
Wir dürfen leider keine Steuerberatung durchführen, was wir jedoch pauschal sagen können: Prämien zählen in der Regel als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ und sind steuerfrei. Die Freigrenze liegt bei 256 Euro gem. §22 (3) EStG. Im Gegensatz zu einem Freibetrag ist ein Gewinn von mehr als 256 Euro voll steuerpflichtig…“
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- davidflorian
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Danke. Ich habe nur gescannt und nicht richtig gelesen. Daher fehlte mir der Kontext. Jetzt habe ich es verstanden und hoffe, dass die Prämie für eBikes kommt.
Bestimmt gibt es dafür bereits eine Online-Petition. Unsere eRoller werden ja auch schon prämiert.
Bestimmt gibt es dafür bereits eine Online-Petition. Unsere eRoller werden ja auch schon prämiert.
- Norbert
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Re: 255€ steuerfrei und jährlich auch für uns (Treibhausgasminderungsquote)
Moin,
Glaubst Du, ich habe das nicht gelesen?
Das ist keine Prämie, das ist der Verkaufserlös des CO2-Zertifikats.
Da sie von Prämie schreiben, können sie sich immer darauf zurückziehen, daß sie ja nur die Werbeprämie von 25€ für einen Freund gemeint haben.
Und warum die das so darstellen hatte ich doch geschrieben. Sie sagen Dir, wir glauben, daß Du das vielleicht versteuern musst, ganz unverbindlich aber schenke uns die gut 100€ lieber.
Unter §22 (3) EStG sind sogar die Werbungskosten erwähnt. Wenn Du damit Verlust machst, darfst Du das nicht auch noch auf Dein normales Einkommen anrechnen.
Das bedeutet logischerweise, daß man Werbungskosten für diese Einnahme auch geltend machen kann, also die Kosten des Rollers, ohne den man das Zertifikat ja nicht verkaufen könnte.
Gruß,
Norbert
Glaubst Du, ich habe das nicht gelesen?
Das ist keine Prämie, das ist der Verkaufserlös des CO2-Zertifikats.
Da sie von Prämie schreiben, können sie sich immer darauf zurückziehen, daß sie ja nur die Werbeprämie von 25€ für einen Freund gemeint haben.
Und warum die das so darstellen hatte ich doch geschrieben. Sie sagen Dir, wir glauben, daß Du das vielleicht versteuern musst, ganz unverbindlich aber schenke uns die gut 100€ lieber.
Unter §22 (3) EStG sind sogar die Werbungskosten erwähnt. Wenn Du damit Verlust machst, darfst Du das nicht auch noch auf Dein normales Einkommen anrechnen.
Das bedeutet logischerweise, daß man Werbungskosten für diese Einnahme auch geltend machen kann, also die Kosten des Rollers, ohne den man das Zertifikat ja nicht verkaufen könnte.
Gruß,
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Rate mal was ich gemacht und warum ich dennoch gefragt habe. Im Thread wird der Eindruck erweckt, Vater Staat handelt an meiner Stelle, wenn ich mich nicht selbst kümmere. Ich bekomme das Geld von den Agenturen ja mehr oder weniger im Voraus und die warten bestimmt nicht ein Jahr auf ihr Geld, sondern verhökern das umgehend, oder geben die mir einen Vorschuss auf eigenes Risiko? Wenn der CO2-Ablasshandel nachgängig funktioniert, kann das mit nicht abgerufenen Zertifikaten beim Staat natürlich funktionieren, ohne dass mir ein Nachteil entsteht. Ich durchblicke das System eben noch nicht ganz. Erzählt wird einem ja überall nur, dass man sich über diese Agenturen Geld holen kann.
Und die Frage warum man handeln lässt und nicht selbst agiert, wurde nicht einmal erwähnt. Dass es einem die Agenturen einfach machen und dafür berechtigterweise einen Obolus kassieren, steht ja außer Frage. Im Falle von Rechteverwertungen (Sende-Tantiemen, Kopierabgaben etc) macht es ja wirklich Sinn, EInrichtungen wie die GVL oder VGWort einzuschalten. Ein Zulassungsservice aber nimmt mir auch nur einen Weg zur und Wartezeit bei der Zulassungsbehörde ab und verdient daran prächtig. Steuerberater kennen Kniffs und Schlupflöcher - einfache Fälle kann man trotzdem selber lösen und sich viel Geld ersparen. Aber man wird den Eindruck nicht los, dass man sich bei den Behörden und im Steuerrecht gar keine Mühe gibt, alles kundenfreundlicher zu gestalten, damit ganze Branchen nicht arbeitslos werden. Und hier geht es munter weiter. Ich bekenne mich dabei mitschuldig und habe einer Anwaltskanzlei Unsummen in den Rachen geworfen, damit sie mich für mich geräuschlos aus einer windigen Lebensversicherung klagt. (Im Stillen denke ich immer noch, Versicherung und Kanzlei haben sich die Provision schlicht geteilt und deswegen war die Versicherung ganz zahm und hat auf einen Prozess verzichtet. Eine Hand wäscht die andere).
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Es empfielt sich dazu auch die Lektüre von unabhängigen Quellen, z.B. die FAQ zum Thema vom Umweltbundesamt, welches ja die Bescheinigungen ausstellt:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/de ... v_2022.pdf
https://www.umweltbundesamt.de/themen/v ... sjahr-2022
Zitat:
"Sind also auch Privatpersonen antragsberechtigt und können am Quotenhandel teilnehmen?
Grundsätzlich ja. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass Quotenverpflichtete bilaterale Verträge mit
einzelnen Personen über geringe Strommengen schließen. Deshalb wurde die Möglichkeit des sog.
„Poolings“ geschaffen [...]. So können [...] Privatpersonen, ein
Unternehmen bestimmen, [...] das die betreffenden Strommengen sammelt, beim
Umweltbundesamt bescheinigen lässt und anschließend an einen Quotenverpflichteten veräußert."
Patrick
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Re: 255€ steuerfrei und jährlich auch für uns (Treibhausgasminderungsquote)
Damit hast Du nach meiner Einschätzung grundsätzlich recht, was die Sache aber nicht einfacher macht.Norbert hat geschrieben: ↑Do 3. Feb 2022, 19:46Moin,
Glaubst Du, ich habe das nicht gelesen?
Das ist keine Prämie, das ist der Verkaufserlös des CO2-Zertifikats.
Da sie von Prämie schreiben, können sie sich immer darauf zurückziehen, daß sie ja nur die Werbeprämie von 25€ für einen Freund gemeint haben.
Und warum die das so darstellen hatte ich doch geschrieben. Sie sagen Dir, wir glauben, daß Du das vielleicht versteuern musst, ganz unverbindlich aber schenke uns die gut 100€ lieber.
Unter §22 (3) EStG sind sogar die Werbungskosten erwähnt. Wenn Du damit Verlust machst, darfst Du das nicht auch noch auf Dein normales Einkommen anrechnen.
Das bedeutet logischerweise, daß man Werbungskosten für diese Einnahme auch geltend machen kann, also die Kosten des Rollers, ohne den man das Zertifikat ja nicht verkaufen könnte.
Gruß,
Norbert
Etwas unbefriedigend ist, dass auch die Verbraucherzentrale nur auf die mögliche Steuerpflicht hinweist, ohne Auswege konkreter zu skizzieren:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... enen-68695
Am Ende landet man im Extremfall bei einer kompletten EÜR.
Ich sehe v.a. das Problem (ohne Steuerexperte zu sein, aber als PV-Anlagen-Besitzer), dass man, wenn man einerseits z.B. die Anschaffungskosten (AfA) als Verlust schreibt, auch die private Nutzung des Rollers sich selbst in Rechnung stellen müsste und als Gewinn verbuchen müsste. Analog zur Eigennutzung von selbst erzeugtem Strom aus einer PV-Anlage.
Hier besteht definitiv noch Bedarf nach Vereinfachung und besserer Verbraucherinformation.
Bei der PV hat man jetzt ja endlich den Weg gefunden, dass man sich die Anlage ab 2021 als Liebhaberei anerkennen lassen kann und somit keine EÜR mehr abgeben muß. Das wäre hier evtl. auch ein Weg? Müssten aber Steuerexperten klären.
Patrick
Zuletzt geändert von patba am Fr 4. Feb 2022, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Ich denke mal bei meiner Zero ginge der zu erwartende Betrag, vorher schon für's Briefporto und Kopien, drauf.
Hab jetzt den Bescheid bekommen, das jetzt soweit alles klar wäre. Man warte auf die Festlegung der Fördersumme.
Ich erwarte nicht dadurch reich zu werden, aber ich kann dann durch meine Spenden Geld weiterleiten. Ausserdem kann man ruhig mal Flagge zeigen und auf die eMotorräder aufmerksam machen. 2räder werden eh schon immer schnell vergessen. . .
Stephan
Hab jetzt den Bescheid bekommen, das jetzt soweit alles klar wäre. Man warte auf die Festlegung der Fördersumme.
Ich erwarte nicht dadurch reich zu werden, aber ich kann dann durch meine Spenden Geld weiterleiten. Ausserdem kann man ruhig mal Flagge zeigen und auf die eMotorräder aufmerksam machen. 2räder werden eh schon immer schnell vergessen. . .
Stephan
Zuletzt geändert von der niederrheiner am Sa 5. Feb 2022, 09:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Moin,
also irgendwie wurden hier wohl zwei Freds zusammengeworfen und das nicht vollständig.
Egal, warum man eine Agentur anheuert, sollte nun wohl klar sein.
Es ärgert mich auch, daß es noch keine brauchbare Aussage darüber gibt. Den "Vermittlern" traue ich da wie gesagt nicht von der Wand bis zur Tapete denn die wollen natürlich die Differenz einfach einsacken.
Das mit der EÜR werde ich erstmal sicher nicht machen. Es gibt noch ein weiteres Argument, warum das ev. gar nicht unter "Sonstige Einnahmen" fällt.
Ich besitze diee Quote ja schon, da ich Halter bin. Ich beantrage nur das Zertifikat, also den Beleg dafür, daß ich es nicht nutze.
Wenn ich ein Auto mit 8-Fachbereifung kaufe und die Winterräder verkaufe, würde ja auch keiner auf die Idee kommen, daß ich das versteuern müsste.
Es fehlt auch ganz einfach an der Gewinnerzielungsabsicht, ich habe mir das BEV ja nicht deswegen gekauft.
Also erstmal stelle ich mich auf diese Position, das ist gar keine "Sonstige Einnahme". Ein simpler Privatverkauf ohne gewerblichen Charakter.
Das ist ev. schon der erste große Unterschied zur Solaranlage auf dem Dach.
Als Zweites käme die Verrechnung mit den Kosten. Wenn sie dann doch eine EÜR haben wollen, schreibe ich hin: 7000€ Kaufpreis. Abschreibung auf 8 Jahre (weil privat, gewerblich 6 Jahre) = 12,5% macht 875€/a. Einnahme: 358€. Überschuss: -517€
EÜR fertig!
Das würde also auch für den viel günstigeren NIU NGT noch funktionieren.
Natürlich muss man erstmal abwarten, irgendwann werden sich schon noch Steuerexperten dazu äussern oder es gibt offizielle Aussagen dazu.
Immerhin betrifft das über 500.000 reine BEV (10/21) und im Laufe des Jahres kommen sicher noch viele dazu. Das ist auch kein Spezialfall, praktisch alle privaten Halter betrifft das.
Stellt sich im schlimmsten Fall noch die Frage, ob es sich immer noch rechnet, alles zu versteuern oder man lieber die Differenz dem Vermittler schenkt. Bei 40k€ zu versteuerndem Brutto pro Nase hat man bis 40k€/a mehr davon, wenn man 358€ voll versteuert anstatt nur 255€ zu nehmen. Stkl. 1, keine Kinder oder sonstwas abzusetzen. Verheiratet 80k zusammen.
Darüber wäre man mit den 255€ besser dran - wenn es denn wirklich versteuert werden muss!
Hat man wie ich zwei BEV, stellt sich diese Frage gar nicht. 716€ versteuern oder nur 255€ nehmen und den Rest verschenken. Dieses Jahr werde ich sogar drei Quoten verkaufen können.
Das ist aber ja alles noch hin, das wird nicht vor Frühjahr 2023 akut. Ich denke, es werden noch verbindliche Aussagen kommen und ich vermute stark, daß es nicht versteuert werden muss. Alleine schon aufgrund der öffenlichen Wirkung, wenn doch. Der Sinn der Regelung ist Motivation zur E-Mobilität und dann sackt der Fiskus davon wieder 1/3 ein? Wie gesagt, das betrifft alle privaten BEV-Halter und das dürften deutlich mehr sein als Leute mit alter PV-Anlage auf dem Dach, deren Förderung ausläuft. Da hat man ja auch eine erträgliche Lösung gefunden. Wobei der Vergleich sehr hinkt, das ist viel näher an Gewerbe dran, man ist Energieerzeuger mit ganz anderen Regeln usw...
Man hat dafür auch bis Februar 2023 Zeit für dieses Jahr (rückwirkend). Bis dahin wird das hoffentlich klarer sein.
Jetzt alles über 255€ zu verschenken und sich über das schnelle aber eben viel kleinere Geld zu freuen ist vielleicht etwas kurzsichtig.
Gruß,
Norbert
also irgendwie wurden hier wohl zwei Freds zusammengeworfen und das nicht vollständig.
Egal, warum man eine Agentur anheuert, sollte nun wohl klar sein.
Es ärgert mich auch, daß es noch keine brauchbare Aussage darüber gibt. Den "Vermittlern" traue ich da wie gesagt nicht von der Wand bis zur Tapete denn die wollen natürlich die Differenz einfach einsacken.
Das mit der EÜR werde ich erstmal sicher nicht machen. Es gibt noch ein weiteres Argument, warum das ev. gar nicht unter "Sonstige Einnahmen" fällt.
Ich besitze diee Quote ja schon, da ich Halter bin. Ich beantrage nur das Zertifikat, also den Beleg dafür, daß ich es nicht nutze.
Wenn ich ein Auto mit 8-Fachbereifung kaufe und die Winterräder verkaufe, würde ja auch keiner auf die Idee kommen, daß ich das versteuern müsste.
Es fehlt auch ganz einfach an der Gewinnerzielungsabsicht, ich habe mir das BEV ja nicht deswegen gekauft.
Also erstmal stelle ich mich auf diese Position, das ist gar keine "Sonstige Einnahme". Ein simpler Privatverkauf ohne gewerblichen Charakter.
Das ist ev. schon der erste große Unterschied zur Solaranlage auf dem Dach.
Als Zweites käme die Verrechnung mit den Kosten. Wenn sie dann doch eine EÜR haben wollen, schreibe ich hin: 7000€ Kaufpreis. Abschreibung auf 8 Jahre (weil privat, gewerblich 6 Jahre) = 12,5% macht 875€/a. Einnahme: 358€. Überschuss: -517€
EÜR fertig!
Das würde also auch für den viel günstigeren NIU NGT noch funktionieren.
Natürlich muss man erstmal abwarten, irgendwann werden sich schon noch Steuerexperten dazu äussern oder es gibt offizielle Aussagen dazu.
Immerhin betrifft das über 500.000 reine BEV (10/21) und im Laufe des Jahres kommen sicher noch viele dazu. Das ist auch kein Spezialfall, praktisch alle privaten Halter betrifft das.
Stellt sich im schlimmsten Fall noch die Frage, ob es sich immer noch rechnet, alles zu versteuern oder man lieber die Differenz dem Vermittler schenkt. Bei 40k€ zu versteuerndem Brutto pro Nase hat man bis 40k€/a mehr davon, wenn man 358€ voll versteuert anstatt nur 255€ zu nehmen. Stkl. 1, keine Kinder oder sonstwas abzusetzen. Verheiratet 80k zusammen.
Darüber wäre man mit den 255€ besser dran - wenn es denn wirklich versteuert werden muss!
Hat man wie ich zwei BEV, stellt sich diese Frage gar nicht. 716€ versteuern oder nur 255€ nehmen und den Rest verschenken. Dieses Jahr werde ich sogar drei Quoten verkaufen können.
Das ist aber ja alles noch hin, das wird nicht vor Frühjahr 2023 akut. Ich denke, es werden noch verbindliche Aussagen kommen und ich vermute stark, daß es nicht versteuert werden muss. Alleine schon aufgrund der öffenlichen Wirkung, wenn doch. Der Sinn der Regelung ist Motivation zur E-Mobilität und dann sackt der Fiskus davon wieder 1/3 ein? Wie gesagt, das betrifft alle privaten BEV-Halter und das dürften deutlich mehr sein als Leute mit alter PV-Anlage auf dem Dach, deren Förderung ausläuft. Da hat man ja auch eine erträgliche Lösung gefunden. Wobei der Vergleich sehr hinkt, das ist viel näher an Gewerbe dran, man ist Energieerzeuger mit ganz anderen Regeln usw...
Man hat dafür auch bis Februar 2023 Zeit für dieses Jahr (rückwirkend). Bis dahin wird das hoffentlich klarer sein.
Jetzt alles über 255€ zu verschenken und sich über das schnelle aber eben viel kleinere Geld zu freuen ist vielleicht etwas kurzsichtig.
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Hat einer eine Ahnung um welche Summen es hier geht? geld-für-eAuto.de hat mir jetzt was bezüglich der Steuern geschrieben. Ich denke aber nicht das ich mehr als 410€ oder 256€ bekommen werde. . .
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