Moin,rainer* hat geschrieben: ↑Mi 9. Feb 2022, 18:26Ja, kann man gemäß FZV §3 (3) "Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden." Warum sie das eingeführt haben, musst Du allerdings den Verodnungsgeber fragen (Bundesministerium Digitales und Verkehr).
rainer*
warum ist dann ja egal, wenn es geht. Schraubt man sich halt das etwas grössere Kuchenblech dran, diskutiert etwas mit der Versicherung herum und Zack! THG-Quote!
Hauptsache, es steht dann im Schein auch "Elektro" bei P.3.
Gruß,
Norbert