THG-Quotenhandel - schon registriert?

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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Elektrobär
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Elektrobär »

Apropos Steuer.
Hat inzwischen jemand, ohne mich dabei steuerlich zu beraten, einen Beleg für oder gegen die Geltendmachung von Kosten gefunden, die unmittelbar mit der Veräußerung der THG Quote zu tun haben?

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Fasemann
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Fasemann »

Da hat meine Frau auch schon dran gedacht, gibt es bestimmt ein Formular dafür.....
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

Moin,

bisher gibt es nur die Aussagen der Vemittler, die meinen, es wäre eine "Sonstige Einnahme" und somit ab 256€ steuerpflichtig, und zwar komplett. Freigrenze, nicht Freibetrag.
Die bieten Dir an, alles über 255€ einfach selbst zu behalten, damit Du es nicht versteuern musst. Sehr nett von denen aber auch verständlich, daß sie Dich davon überzeugen möchten, daß es eine "Sonstige Einnahme" ist.
Das kann man aber durchaus anzweifeln denn die Quote gehört Dir schon qua Gesetz. Du verkaufst Dein Eigentum, da Du es nicht brauchst. Wenn Du einen Gebrauchtwagen 8-fach bereift kaufst und die Winterräder verkaufst, würde ja auch keiner auf die Idee kommen, daß Du das versteuern musst.
Wenn das doch bejaht wird, sollte man die Kosten dafür (also das E-Fahrzeug) wiederrum geltend machen können. Dafür spricht recht sicher, daß man Kosten aus dieser sonstigen Einnahme mit anderen Einkünften ausdrücklich nicht verrechnen kann. Das bedeutet natürlich, daß man es mit der sonstigen Einnahme sehr wohl verrechnen kann.

Noch ist das alles aber offen. Keine Behörde hat sich dazu bisher geäussert, das haben die einfach komplett übersehen. Oder es war klar, daß es nicht zu versteuern ist und die Vermittler haben sich das nur ausgedacht, damit Du ihnen aus Angst vor der vermeintlichen Steuerpflicht alles über 255€ schenkst. Die reden ja auch immer von "Prämie". Das ist es nicht, es ist ein Verkauf Deines Eigentums.
Prämie sind die 25€, wenn man einen "Freund" dafür wirbt.

Wer mehr als eine Quote hat, braucht über diese Schenkung sowieso nicht nachdenken. Selbst wenn man es versteuern muss sind danach zwei Quoten immer mehr als die 255€.

Man hat mit dem Kram auch übrigens bis Februar 2023 Zeit. Ob man es dann bei der Steuer angibt oder nicht noch länger. Alles über 255€ jetzt voreilig zu verschenken wäre ziemlich unklug.

Gruß,
Norbert
Zuletzt geändert von Norbert am Mo 14. Feb 2022, 11:39, insgesamt 1-mal geändert.

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Fasemann
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Fasemann »

Heute im Spam die Mails gefunden, 3 x angenommen.
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Elektrobär
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Elektrobär »

Fasemann hat geschrieben:
Mo 14. Feb 2022, 11:36
Heute im Spam die Mails gefunden, 3 x angenommen.
Sehr geil. Steht bei mir auch für drei roller an, sobald die freiwilligen Zulassungen durch sind.

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davidflorian
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von davidflorian »

Der Abschnitt „So wird die Zahlung versteuert“ wird euch besonders interessieren :idea:

https://www.test.de/THG-Quote-mit-dem-E ... 5848186-0/

Elektrobär
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Elektrobär »

Zusammengefasst können demnach alle Arbeitnehmer, die keine sonstigen Einnahmen haben, die 410€ komplett behalten. Wahrscheinlich sogar dann auch für jeden weiteren Roller.

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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

Elektrobär hat geschrieben:
Di 15. Feb 2022, 23:11
Zusammengefasst können demnach alle Arbeitnehmer, die keine sonstigen Einnahmen haben, die 410€ komplett behalten. Wahrscheinlich sogar dann auch für jeden weiteren Roller.
Wenn man das so nimmt wie es da steht, ja, allerdings gilt das natürlich für die Gesamteinnahmen, nicht für jeden Roller 410€.
davidflorian hat geschrieben:
Di 15. Feb 2022, 22:40
Der Abschnitt „So wird die Zahlung versteuert“ wird euch besonders interessieren :idea:

https://www.test.de/THG-Quote-mit-dem-E ... 5848186-0/
Das ist tatsächlich mal eine halbwegs neutrale Quelle, woher sie das nehmen, wird aber nicht ersichtlich.
Trotzdem danke für den Link, stehen ja ein paar interessante neue Dinge drin.
Auch z.B. daß nicht beantragte Zertifikate nicht etwa verfallen sondern der Staat verscheuert die dann eben selbst!
Man braucht also bei der Nummer kein schlechtes Gewissen haben, daß man den Zertifikatshandel damit unterstützt. Die Quote landet in der Industrie, der Unterschied ist eben nur, wer die Kohle dafür einsackt. Da fällt mir die Entscheidung leicht :lol:

Geht aber schon damit los, daß es eine "Sonstige Einnahme" nach §22 Nr. 3 sein soll.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sonstige_ ... %C3%BCnfte
Oder gleich https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
"...z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. "
Das passt ja wohl gar nicht.
Eher schon https://de.wikipedia.org/wiki/Privates_ ... ungsgewinn bzw. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html hier Nr. 2 Abs. 3.
Die THG-Quote hat man ja, man bekommt das Geld nicht vom Staat. Dann verkauft man das Zertifikat dafür. Die Quote fällt aber nicht vom Himmel sondern man hat das CO2 eingespart weil E-Fahrzeug und kann sie verkaufen.
Daß man ein E-Fahrzeug hat, hat aber Mehrkosten verursacht. 2000€ sind das immer (ausser vielleicht für einen freiwillig angemeldeten 45er), auf 8 Jahre mit 12,5% abgeschrieben macht 250€. Erst was von dem Quotenverkauf von diesem Fahrzeug über bleibt ist die Einnahme.
Damit bleibt man immer unter den Freigrenzen. Beim Verkauf sind das ja sogar 600€.
Jetzt könnte man eine EÜR machen und einreichen, könnte es aber auch lassen. Man hat ja schon gerechnet und man bleibt unter der Freigrenze, also gibt es auch nichts anzugeben.

Ob das so richtig ist weiß ich nicht aber dem Braten der Vermittler ist erst recht nicht zu trauen denn von den 410€ für AN ohne weitere Einnahmen steht bei denen nichts. Aber dann gäbe es ja auch gar keinen Grund mehr, daß man ihnen alles über 255€ schenken sollte.

Im Laufe des Jahres werden sich aber sicher noch kompetente Leute dazu äussern.
Sollte das Finanzamt aber auf stur schalten, werden sich garantiert Leute finden, die dagegen klagen.
Vorher muss das Finanzamt aber auch erstmal wissen, wer denn die Quote überhaupt verkauft hat. Daß sie beim UBA anrufen und sich die komplette Liste der Halter rüberfaxen lässt, ist schon ziemlich abwegig. Dann müssten sie das abgleichen und wenn die Leute nichts verteuert haben, müssten sie erstmal fragen, was man denn damit gemacht hat. Vielleicht hat man ja nur das Geld unter der Freigrenze genommen?
Also das ist nichtmal kontrollierbar, selbst wenn der Staat sich die Blöße geben will, einen Teil dieser gewollten Subvention in Form von Steuern gleich wieder abzuknöpfen. Bei der Kaufprämie von 6000€ oder den 900€ für eine Wallbox zuhause kommt ja auch keiner auf die Idee.
Ich glaube immer mehr, daß sich das nur die Vermittler aus dem Arsch gezogen haben, damit man ihnen aus Angst alles über 255€ schenkt.

Aber warten wir mal ab noch ist das alles offen und wir sind nur Laien. Wenn ich es aber selber nicht genau weiß, dann kann ich zumindest hinterfragen, auf wen ich bei der Sache höre. Ganz sicher nicht auf den, der sich aufgrund seiner Meinung dazu von mir was schenken lassen will.

Gruß,
Norbert

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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Elektrobär »

Interessant ist auch folgendes:
(5) Ein privater Nutzer darf nur solche E-Fahrzeuge anmelden, für die er selbst, ein Mitglied seines Privathaushaltes oder im Falle eines Dienstwagens sein Arbeitgeber als Halter des E-Fahrzeugs im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Das bedeutet ja, dass sofern man mehr als ein E-Fahrzeug hat, eine andere im Haushalt lebende Person die THG-Quote veräußern kann. ;)

Quelle:
https://static1.squarespace.com/static/ ... rnergy.pdf

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Der mit dem Strom fährt
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

"Wenn Du einen Gebrauchtwagen 8-fach bereift kaufst und die Winterräder verkaufst, würde ja auch keiner auf die Idee kommen, daß Du das versteuern musst."

Bei einem Satz Reifen wird keiner was sagen, aber ab einer gewissen Summe müssen Einnahmen versteuert werden. Ansonsten bräuchte ja kein Gebrauchtwagenhändler Steuern zahlen. Der kauft ja auch nur etwas ein und verkauft es wieder.
Da die THG Quote auch eine Einnahme ist, kann sowas auch versteuert werden, wenn Freigrenzen überschritten werden.
Wenn ich ein Haus für 100.000 Euro kaufe, und das nach einem Jahr für 140.000 Euro verkaufe, muss ich den Gewinn ebenfalls versteuern.

Hat eigentlich jemand schon THG Geld überwiesen bekommen?
Fahrzeuge:
C Evolution LR
Hyundai Ioniq BEV
Canyon Speedmax CF 8

Flugzeuge:
Airbus A380 "privat Edition"
Mig 29 (Leder, Sitzheizung Tempomat)
Das Raketenfass aus Dr. Snuggles (Ploff Ploff)

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