THG-Quotenhandel - schon registriert?
- Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Moin,
1. (Sonst nix) Ja!
2. Jein. Kommt drauf an, wie das endgültig eingeordnet wird. Wenn Privatverkauf, zählt die Vermietung nicht. Unter sonstige Einnahmen zählt Vermietung einer Immobilie auch nicht, das fällt woanders drunter aber dann bist Du kein AN mehr, der sonst gar keine Einnahmen hat. Wenn es unter sonstige Einnahmen fällt, dann ist Deine Grenze 255€. Das ist der Unterschied 255€ zu 410€, durch die Vermietung gelten die 410€ nicht.
3. Wenn Ihr gemeinsam veranlagt werdet, bin ich nicht sicher, ob die Freigrenze für beide gilt. Wenn Ihr getrennt veranlagt werdet dann sicher aber ob nur der Halter das beantragen kann oder auch eine weitere Person aus dem Haushalt ist mir nicht klar.
Vieles ist noch komplett unsicher, eigentlich fast alles.
Bei einigen Varianten kann man aber jetzt schon sagen, was man jetzt tun kann, sollte oder eben nicht sollte.
Bei Vermietung oder anderen Kapitaleinkünften (oder Lizenzgebühren, was auch immer anderweitig versteuert wird) kann es sein, daß man es als sonstige Einnahme wirklich ab 255€ versteuern muss. Wird es als Privatverkauf gewertet, dann sind 600€ die Grenze.
Wenn die Rettung ist, daß es z.B. bei gemeinsamer Veranlagung zweimal jeweils die 410€ Freigrenze gibt (das müsste jetzt aber schon klar sein), dann ist die Frage, ob die Einnahme wirklich auch dem Ehepartner angerechnet wird, wenn nur einer der Halter ist. Das würde zwar nicht viel Sinn machen aber dem Steuerrecht traue ich alles zu. In dem Fall würde ich warten.
Klar ist eigentlich:
Hat man nur einen Roller (und will den auch nicht dieses Jahr wechseln) und als AN ansonsten keine Einnahmen, gelten die 410€. Alles sorglos einsacken.
Hat man mehr als einen (oder verkauft ihn und kauft einen neuen) und keine Möglichkeit, den zweiten Roller auf jmd. im Haushalt "abzuschieben": Alles einsacken und sehen, ob man es versteuern muss oder vielleicht nicht. Es bleibt nach Steuern immer mehr übrig anstatt irgendwas zu verschenken. Es geht nur um Steuern! Nicht um die gesamte Abgabenlast Brutto -> Netto!
Das Gleiche gilt natürlich für E-Auto plus Rollerwechsel, also 3x THG.
In irgendwelchen Spezialfällen würde ich einfach abwarten. Man kann das noch das ganze Jahr einreichen. Die Frage ist da eigentlich nur, ob es besser ist, das zweite E-Fahrzeug auf jmd. im Haushalt umzumelden. Das geht inzwischen meist online, der Rest kann bleiben.
Mit nur einem Roller und gleichzeitig anderen Einnahmen, sollte man vielleicht auch abwarten. Wenn es ganz dumm kommt, dann gelten vielleicht die 255€ und dann, genau nur dann, würde es sich lohnen, den Rest zu verschenken. Es ist aber auch denkbar, daß es als Privatverkauf gezählt wird oder die Ampel bzw. die Finanzbehörden den Erlös aus der THG-Quote pauschal noch als steuerfrei erklären.
Also wenn man sich mit einem Roller UND weiteren Einnahmen nicht sicher ist - abwarten, ist noch das ganze Jahr Zeit.
Hat man keinerlei weitere Einnahmen ist es sicher.
Hat man keine Möglichkeit, den zweiten Roller oder mehr an Jmd. "abzuwälzen", kann man ohnehin nichts ändern. Wenn man es versteuern muß, ja wenn, dann bleibt sowieso immer mehr übrig als was zu verschenken.
In absolut keinem Fall ist es eine gute Idee, jetzt auf alles über 255€ zu verzichten. Selbst in der ungünstigsten Konstellation kann es sein, daß es noch eine klare Ansage gibt, daß es anders eingeordnet wird oder der Erlös grundsätzlich als steuerfrei erklärt wird. Offen ist auch noch, ob man Kosten für das E-Fahrzeug vom Erlös abziehen kann und seien es nur die Mehrkosten des Kaufs, weil es ein E-Fahrzeug statt Verberenner ist.
Selbst wenn man den Verzicht auf alles über 255€ später rückgängig machen kann: Die Firma muss es dann auch noch geben, wenn klar wird, daß man nur gedacht hatte, Steuern zu sparen. Wenn genug Leute drauf reingefallen sind, wird es die Firma dann garantiert nicht mehr geben.
Ich hoffe, es ist jetzt etwas klar. Vor allem, daß nur sehr wenig bisher klar ist.
Wenn man allerding so gestopft ist, daß man seinen Roller nicht abstottern muss ("Eure Armut kotzt micht an!"), dann kann einem das natürlich egal sein und man verschenkt fröhlich alles über 255€. Rechtfertigen muss man sich dafür natürlich nicht.
Gruß,
Norbert
1. (Sonst nix) Ja!
2. Jein. Kommt drauf an, wie das endgültig eingeordnet wird. Wenn Privatverkauf, zählt die Vermietung nicht. Unter sonstige Einnahmen zählt Vermietung einer Immobilie auch nicht, das fällt woanders drunter aber dann bist Du kein AN mehr, der sonst gar keine Einnahmen hat. Wenn es unter sonstige Einnahmen fällt, dann ist Deine Grenze 255€. Das ist der Unterschied 255€ zu 410€, durch die Vermietung gelten die 410€ nicht.
3. Wenn Ihr gemeinsam veranlagt werdet, bin ich nicht sicher, ob die Freigrenze für beide gilt. Wenn Ihr getrennt veranlagt werdet dann sicher aber ob nur der Halter das beantragen kann oder auch eine weitere Person aus dem Haushalt ist mir nicht klar.
Vieles ist noch komplett unsicher, eigentlich fast alles.
Bei einigen Varianten kann man aber jetzt schon sagen, was man jetzt tun kann, sollte oder eben nicht sollte.
Bei Vermietung oder anderen Kapitaleinkünften (oder Lizenzgebühren, was auch immer anderweitig versteuert wird) kann es sein, daß man es als sonstige Einnahme wirklich ab 255€ versteuern muss. Wird es als Privatverkauf gewertet, dann sind 600€ die Grenze.
Wenn die Rettung ist, daß es z.B. bei gemeinsamer Veranlagung zweimal jeweils die 410€ Freigrenze gibt (das müsste jetzt aber schon klar sein), dann ist die Frage, ob die Einnahme wirklich auch dem Ehepartner angerechnet wird, wenn nur einer der Halter ist. Das würde zwar nicht viel Sinn machen aber dem Steuerrecht traue ich alles zu. In dem Fall würde ich warten.
Klar ist eigentlich:
Hat man nur einen Roller (und will den auch nicht dieses Jahr wechseln) und als AN ansonsten keine Einnahmen, gelten die 410€. Alles sorglos einsacken.
Hat man mehr als einen (oder verkauft ihn und kauft einen neuen) und keine Möglichkeit, den zweiten Roller auf jmd. im Haushalt "abzuschieben": Alles einsacken und sehen, ob man es versteuern muss oder vielleicht nicht. Es bleibt nach Steuern immer mehr übrig anstatt irgendwas zu verschenken. Es geht nur um Steuern! Nicht um die gesamte Abgabenlast Brutto -> Netto!
Das Gleiche gilt natürlich für E-Auto plus Rollerwechsel, also 3x THG.
In irgendwelchen Spezialfällen würde ich einfach abwarten. Man kann das noch das ganze Jahr einreichen. Die Frage ist da eigentlich nur, ob es besser ist, das zweite E-Fahrzeug auf jmd. im Haushalt umzumelden. Das geht inzwischen meist online, der Rest kann bleiben.
Mit nur einem Roller und gleichzeitig anderen Einnahmen, sollte man vielleicht auch abwarten. Wenn es ganz dumm kommt, dann gelten vielleicht die 255€ und dann, genau nur dann, würde es sich lohnen, den Rest zu verschenken. Es ist aber auch denkbar, daß es als Privatverkauf gezählt wird oder die Ampel bzw. die Finanzbehörden den Erlös aus der THG-Quote pauschal noch als steuerfrei erklären.
Also wenn man sich mit einem Roller UND weiteren Einnahmen nicht sicher ist - abwarten, ist noch das ganze Jahr Zeit.
Hat man keinerlei weitere Einnahmen ist es sicher.
Hat man keine Möglichkeit, den zweiten Roller oder mehr an Jmd. "abzuwälzen", kann man ohnehin nichts ändern. Wenn man es versteuern muß, ja wenn, dann bleibt sowieso immer mehr übrig als was zu verschenken.
In absolut keinem Fall ist es eine gute Idee, jetzt auf alles über 255€ zu verzichten. Selbst in der ungünstigsten Konstellation kann es sein, daß es noch eine klare Ansage gibt, daß es anders eingeordnet wird oder der Erlös grundsätzlich als steuerfrei erklärt wird. Offen ist auch noch, ob man Kosten für das E-Fahrzeug vom Erlös abziehen kann und seien es nur die Mehrkosten des Kaufs, weil es ein E-Fahrzeug statt Verberenner ist.
Selbst wenn man den Verzicht auf alles über 255€ später rückgängig machen kann: Die Firma muss es dann auch noch geben, wenn klar wird, daß man nur gedacht hatte, Steuern zu sparen. Wenn genug Leute drauf reingefallen sind, wird es die Firma dann garantiert nicht mehr geben.
Ich hoffe, es ist jetzt etwas klar. Vor allem, daß nur sehr wenig bisher klar ist.
Wenn man allerding so gestopft ist, daß man seinen Roller nicht abstottern muss ("Eure Armut kotzt micht an!"), dann kann einem das natürlich egal sein und man verschenkt fröhlich alles über 255€. Rechtfertigen muss man sich dafür natürlich nicht.
Gruß,
Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Ich hab nichts zu verschenken
Aber einen Anbieter der mehr als 360€ zahlt oder gar 410€, den hatte ich hier noch nicht gesehen, oder?
Aber einen Anbieter der mehr als 360€ zahlt oder gar 410€, den hatte ich hier noch nicht gesehen, oder?
- Der mit dem Strom fährt
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
@norbert: Du weißt nicht wann gut ist, oder?
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Das Raketenfass aus Dr. Snuggles (Ploff Ploff)
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- Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Wenn Du nicht nur einen Roller hast sondern auch ein E-Auto, dann hast Du schonmal zweimal die Quote zu verkaufen. Sind schon gut 700€.Elektrobär hat geschrieben: ↑Mi 23. Feb 2022, 22:44Ich hab nichts zu verschenken
Aber einen Anbieter der mehr als 360€ zahlt oder gar 410€, den hatte ich hier noch nicht gesehen, oder?
Verkaufst Du Deinen Roller dieses Jahr und kaufst einen Neuen, gilt das Gleiche.
Hast Du ein E-Auto, verkaufst dieses Jahr einen Roller und kaufst einen Neuen, dann sind es schon drei THG-Quoten, gut 1000€.
Da mich Letzteres betrifft, bin ich darauf eingegangen. Die anderen Spezialfälle betreffen mich nicht aber auch darauf bin ich eingegangen, zumindest vorsichtig.
Jeder, der sich da nicht eindeutig wiederfindet oder irgendwie unsicher ist, sollte zumindest kapiert haben, daß es eben nicht so einfach ist, vor allem, da es da noch keine klaren Ansagen seitens der Finanzbehörden gibt. Bis jetzt gibt es da einfach noch keine "herrschende Meinung" zu den meisten Fragen, im juristischen Sinne. Deswegen im Zeifelsfall warten.
...
Dieser Teil wurde vom Moderator gelöscht.
Jetzt ist damit gut und ich habe hoffentlich alles dazu gesagt.
Gruß,
Norbert
Zuletzt geändert von Mr.Eight am Do 24. Feb 2022, 08:18, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bitte die Wortwahl beachten.
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Auf goingelectric berichtete gestern ein nach meiner Einschätzung verlässlicher User, dass es ab sofort eine Anweisung an die Finanzämter gibt, dass die THG-Quote bei Fahrzeugen im Privatvermögen nicht versteuert wird.
https://www.goingelectric.de/forum/view ... 8#p1818308
vorerst ohne Gewähr, das ist anscheinend auch noch nicht offiziell veröffentlicht.
Patrick
https://www.goingelectric.de/forum/view ... 8#p1818308
vorerst ohne Gewähr, das ist anscheinend auch noch nicht offiziell veröffentlicht.
Patrick
- Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Moin,
das wäre ja zum Einen finanziell und formal sehr schön und würde diese Diskussion auch endgültig beenden
Dem Link nach klingt das für mich auch sehr plausibel.
Gruß,
Norbert
das wäre ja zum Einen finanziell und formal sehr schön und würde diese Diskussion auch endgültig beenden
Dem Link nach klingt das für mich auch sehr plausibel.
Gruß,
Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Es gibt bei Elektrovorteil eine Liste, wo die mögliche Prämie pro Fahrzeug aufgelistet ist.
Da stehen auch unsere E Roller drin. Ich tippe aber mal darauf, dass nur die da drin stehen, von denen ein Antrag bereits eingereicht würde. Denn ein EFun Pulse steht drin, aber kein Puma oder Tiger. Auch mein C Evolution ist drin, aber noch kein CE04. Auch ein BMW I8 Fahrer gibt sich damit nicht ab
PS: sehe gerade, dass der Puma darüber steht. Nur unter einem anderen Hersteller.
Da stehen auch unsere E Roller drin. Ich tippe aber mal darauf, dass nur die da drin stehen, von denen ein Antrag bereits eingereicht würde. Denn ein EFun Pulse steht drin, aber kein Puma oder Tiger. Auch mein C Evolution ist drin, aber noch kein CE04. Auch ein BMW I8 Fahrer gibt sich damit nicht ab
PS: sehe gerade, dass der Puma darüber steht. Nur unter einem anderen Hersteller.
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Moin,
auch wenn sich die Lage nun wohl geändert hat, wenn sich die komplette Steuerfreiheit bewahrheitet, hier ist noch eine differenziertere Sichtweise von Fachleuten:
https://www.steuerrat24.de/steuerrat-ak ... euern.html
Gruß,
Norbert
auch wenn sich die Lage nun wohl geändert hat, wenn sich die komplette Steuerfreiheit bewahrheitet, hier ist noch eine differenziertere Sichtweise von Fachleuten:
https://www.steuerrat24.de/steuerrat-ak ... euern.html
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Norbert
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Re: freiwillige Zulassung vom Unu - Kennzeichenhalter
Moin zusammen!
@elektrobär - mich würde interessieren, wo du deine THG-Quote beantragt hast. Ich habe total unterschiedliche Angaben im Internet gefunden, auf der relativ übersichtlichen Seite des ADAC steht allerdings, dass L1e, was der UNU ja ist, nicht für die THG-Quote zugelassen ist (allerdings Stand Jan. 2022). Wenn du mir dabei helten könntest, Licht in das Dunkel zu bringen, würde ich mich total freuen!
@elektrobär - mich würde interessieren, wo du deine THG-Quote beantragt hast. Ich habe total unterschiedliche Angaben im Internet gefunden, auf der relativ übersichtlichen Seite des ADAC steht allerdings, dass L1e, was der UNU ja ist, nicht für die THG-Quote zugelassen ist (allerdings Stand Jan. 2022). Wenn du mir dabei helten könntest, Licht in das Dunkel zu bringen, würde ich mich total freuen!
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
Ich habe dich mal ins richtige Unterforum verschoben. Hier findest du zahlreiche Links, wo man die Förderung beantragen kann.
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