THG-Quotenhandel - schon registriert?

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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Dortmunda
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Re: freiwillige Zulassung vom Unu - Kennzeichenhalter

Beitrag von Dortmunda »

Student01 hat geschrieben:
Sa 12. Mär 2022, 09:03
Moin zusammen!

@elektrobär - mich würde interessieren, wo du deine THG-Quote beantragt hast. Ich habe total unterschiedliche Angaben im Internet gefunden, auf der relativ übersichtlichen Seite des ADAC steht allerdings, dass L1e, was der UNU ja ist, nicht für die THG-Quote zugelassen ist (allerdings Stand Jan. 2022). Wenn du mir dabei helten könntest, Licht in das Dunkel zu bringen, würde ich mich total freuen!
Bin zwar nicht der Elektrobär, aber habe meinen UNU auch freiwillig zugelassen.
Im Endeffekt ist es augenscheinlich nur wichtig, dass du eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (als Antrieb muss ELEKTRO drin stehen) vorweisen kannst. Mit der in der Hand kannst du dir dann bei einem THG-Quoten Händler deiner Wahl die Prämie einheimsen. Meine THG-Quote wurde mir schon bestätigt und ich bekomme vorraussichtlich im April 325€ für dieses Jahr.

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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

Moin,

Elektrovorteil.de schrieb letzte Woche:
"
Nach heutiger Angabe des Umweltbundesamts kommt es derzeit bei den Zertifizierungen der THG-Quoten leider zu deutlichen Verzögerungen. Bis dato wurde noch keine Zertifizierung abgeschlossen und zurück an die Antragsteller geleitet. Das liege, laut deren Angaben, vor allem an der enormen Menge der zu bearbeitenden Anträge. An sich ist das ein erfreuliches Anzeichen für die rasant wachsende Zahl von Elektrofahrzeugen und den damit verbundenen Emissionseinsparungen. Allerdings wird uns dadurch leider auch mehr Geduld abverlangt, bis wir mit der Prämienauszahlung starten können."

Tja, müssen wir wohl noch etwas warten.

Gruß,
Norbert

Ds1707
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Ds1707 »

Bin sehr gespannt, ob das wirklich klappt.
Mein Nova Motors eRetro Star wurd vom UBA nicht bestätigt und das obwohl im der Zulassungsbestätigung und P3 0004 für Elektro steht.
Bin mal gespannt was Ihr für Erfahrungen habt.
Hab den Roller dann noch bei einem anderen Anbieter eingereicht.

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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

Ds1707 hat geschrieben:
Do 24. Mär 2022, 13:03
Bin sehr gespannt, ob das wirklich klappt.
Mein Nova Motors eRetro Star wurd vom UBA nicht bestätigt und das obwohl im der Zulassungsbestätigung und P3 0004 für Elektro steht.
Bin mal gespannt was Ihr für Erfahrungen habt.
Hab den Roller dann noch bei einem anderen Anbieter eingereicht.
Moin,

das UBA hat das abgelehnt? Nicht der Anbieter? Was soll dann ein anderer Anbieter bringen?

Gruß,
Norbert

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rainer*
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von rainer* »

Bei der Ablehnung sollte ein Bescheid auch eine Widerspruchsmöglichkeit bieten. Auch muss ein ablehnender Bescheid begründet werden. Was stand denn da drinne?

rainer*

Elektrobär
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Elektrobär »

Also bei ADAC und auch anderen Websites steht eindeutig, der roller müsse zulassungsPFLICHTIG sein, mehr als 45kmh fahren und damit ist die L1e rollerklasse raus.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e ... thg-quote/
Voraussetzung: Für das elektrisch betriebene Zweirad liegt eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 vor und es fährt schneller als 45 km/h. Das ist beispielsweise bei E-Rollern wie der Vespa Elettrica 70 und stärker motorisierten E-Motorrädern der Fall. Für zulassungsfreie Kleinkrafträder der EG-Fahrzeugklassen L1e und L2e gibt es keine THG-Prämie.
Gibt es jemanden der gegenteiliges bereits erfahren hat?

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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

Moin,

erfahren habe ich bisher nichts anderes aber im Gesetz steht nur etwas von zugelassenen Fahrzeugen, nichts von zulassungspflichtig.
https://www.gesetze-im-internet.de/bims ... 7/__7.html
Nachweis ist die Zul.-Bescheinigung Teil I (Fzg.-Schein).
(2) Der Dritte nach § 5 Absatz 1 Satz 2 führt Aufzeichnungen über die Personen, auf die nachweislich ein reines Batterieelektrofahrzeug zugelassen ist, sowie über das reine Batterieelektrofahrzeug selbst. Als Nachweis gilt eine Zulassungsbescheinigung Teil I des reinen Batterieelektrofahrzeugs, die gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert worden ist, ausgefertigt worden ist und als Kopie vorgelegt wird.
§11 der FZV besagt nur, wie so ein Fzg.-Schein auszusehen hat.

Daß L1e und L2e nichts bekommen sollen liegt vielleicht daran, daß den Meisten unbekannt ist, daß man diese Fahrzeuge auf Antrag auch zulassen kann. https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... 00011.html §3 (3)
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
Ich könnte mir vorstellen, daß ein Anbieter das auch nicht weiß und daher L1e oder L2e ablehnt. Vom UBA gibt es eine Excel-Vorlage für die Poolanmeldung, also das was die Anbieter beim UBA machen.
Da ist bei der Fahrzeugklasse die Auswahl M1 (PKW), N1 (LKW), M3 (Bus), und "Andere". L3e steht da auch nicht.

Also kurz: Hat die Kiste einen Schein und da steht als Antrieb "Elektro" drin, dann gibt's die Quote. Der ADAC denkt nur "45er und Mofas haben ja keinen Schein!".

Gruß,
Norbert

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callmeuhu
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von callmeuhu »

Wenn die Voraussetzung für die Förderung das Vorhalten der Zulassungsbescheinigung Teil 1(Brief) ist, dann kann L1 gar nicht förder-fähig sein, weil es für L1 gar keine Zulassungsbescheinigung Teil 1(Brief)gibt. Der Antragsteller auf "freiwillige Zulassung" muss dann auch auf Ausstellung der Zulassungsbescheinigung 1(Brief) beharren. Dann müsste der Förder-Anbieter begründen, woran die Förderung scheitert, wenn die formalen Voraussetzungen (Vorhanden sein Zulassungsbescheinigung Teil 1+2) erfüllt sind. Insofern ist die ganze Threadüberschrift
TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
maximal verwirrend :geek:
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Norbert
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Norbert »

callmeuhu hat geschrieben:
Sa 26. Mär 2022, 13:37
Wenn die Voraussetzung für die Förderung das Vorhalten der Zulassungsbescheinigung Teil 1(Brief) ist, dann kann L1 gar nicht förder-fähig sein, weil es für L1 gar keine Zulassungsbescheinigung Teil 1(Brief)gibt. Der Antragsteller auf "freiwillige Zulassung" muss dann auch auf Ausstellung der Zulassungsbescheinigung 1(Brief) beharren. Dann müsste der Förder-Anbieter begründen, woran die Förderung scheitert, wenn die formalen Voraussetzungen (Vorhanden sein Zulassungsbescheinigung Teil 1+2) erfüllt sind. Insofern ist die ganze Threadüberschrift
TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer
maximal verwirrend :geek:
Nö, Teil I ist der Schein, der Brief ist Teil II. Davon abgesehen bekommen L3e (auch A1) meistens auch einen Brief, das ist aber wohl nicht einheitlich. Ich glaube einige bekamen den nur auf Antrag, einige gar nicht und in HH gibt es den automatisch (jeweils für den Fall der Anmeldung nur mit CoC). Für meinen BMW CE 04 als L3e-A1 (11kW) habe ich den Brief gleich von BMW bekommen.
Ist aber auch egal, es geht um Teil 1 und das ist der Schein. Den bekommt man bei der Zulassung immer.
Die Vorraussetzung ist die Zulassung und die wird nachgewiesen mit dem Schein, Teil I. Da steht nirgendwo etwas von Teil II.

Gruß,
Norbert

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callmeuhu
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Re: freiwillige Zulassung vom Unu - Kennzeichenhalter

Beitrag von callmeuhu »

Dortmunda hat geschrieben:
Sa 12. Mär 2022, 11:18
Bin zwar nicht der Elektrobär, aber habe meinen UNU auch freiwillig zugelassen.
Im Endeffekt ist es augenscheinlich nur wichtig, dass du eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (als Antrieb muss ELEKTRO drin stehen) vorweisen kannst. Mit der in der Hand kannst du dir dann bei einem THG-Quoten Händler deiner Wahl die Prämie einheimsen. Meine THG-Quote wurde mir schon bestätigt und ich bekomme vorraussichtlich im April 325€ für dieses Jahr.
also müsste das Beispiel anwendbar sein, in jedem anderen Fall, weil bei "freiwilliger Zulassung" die Prämie zugesagt wurde
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