BMW CE 04

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Foxy87
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Re: BMW CE 04

Beitrag von Foxy87 »

Hallo Zerginator

Ich verstehe dich und das ist sehr nervig. Ich muss dir aber leider Folgendes sagen:

Zumindest für die Schweiz (!) ist der Fall klar: Eine Drosselung / Entdrosselung ist nicht möglich aus Homologationsgründen. Das habe ich sowohl bei 4 BMW Händlern als auch direkt bei BMW Schweiz abgeklärt. Bei den 4 BMW Händlern dabei war übrigens auch der moto hobi in Winterthur, welcher "bszu59" angeblich die Auskunft gegeben hat, dass eine Entdrosselung möglich sei. Ich gehe davon aus, dass zuerst die Info rausging, dass es möglich sei und erst danach fix abgeklärt wurde, dass es eben nicht geht. Übrigens werde ich voraussichtlich meinen CE 04 auch von dort (hobi Winterthur) kaufen.

Wie es in D aussieht, kann ich dir nicht sagen, warum gelangst du nicht direkt an BMW Motorrad Deuschland? Die werden dir ja das verbindlich beantworten können.

Allenfalls ist es technisch klar möglich, aber eben aus homolationsgründen nicht, was dann zu dieser Unklarheit geführt hat…?

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Trisolaris
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Re: BMW CE 04

Beitrag von Trisolaris »

:idea:
Wäre es denn nicht eventuell sinnvoll, um diese wirklich wichtige Frage ein für alle mal endlich und endgültig zu klären, wenn der Admin dieses Unterforums im Namen des “elektroroller-forum.de“ ganz offiziell eine Anfrage an “BMW Motorrad Deuschland“ einreicht. Darf ja nicht sein, dass es hier immer noch widersprüchliche Aussagen gibt und diese eventuell zu Fehlkäufen führen.
:idea:
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Zerginator
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Re: BMW CE 04

Beitrag von Zerginator »

Ja, das wäre sehr gut.
Ich habe nach dem Artikel und einer positiven Aussage von BMW gekauft. Und hätte das nicht, wenn mir nicht bestätigt worden wäre, dass das Softwareflag nicht für immer und ewig "eingebrannt" ist.
Ich habe leider sehr viel Vertrauen in BMW verloren, entweder sind das absichtliche Falschaussagen um Verkäufe zu generieren, oder sie behaupten einfach Dinge von denen sie keine Ahnung haben. Beides nicht gerade toll.

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Romius
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Re: BMW CE 04

Beitrag von Romius »

Ich halte das auch für eine gute Idee. Wäre einfach hilfreich, mal etwas schriftliches darüber zu haben. Es tut mir leid, dass du auch wegen meiner Rückmeldung im Glauben daran, dass diese seine Richtigkeit hatte, den Roller gekauft hast.

Vielleicht bekommen wir ja bald Klarheit.

Nikolaus
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Re: BMW CE 04

Beitrag von Nikolaus »

nur kurz zum Thema Winterreifen & zweiter Felgensatz:

Nach kurzem Check der Ersatzteilpreise (habe hier die C-Evolution Teile genommen) kostete ein Felgensatz alleine ohne Sensoren bereits einen vierstelligen Betrag - denke das rentiert sich nicht für Sommer und Winterreifen jeweils eigene Felgen anzuschaffen und dann auch noch die DRK Sensoren als zusätzlicher Kostenfaktor...

LG Nikolaus
Nikolaus

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Alfons Heck
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Re: BMW CE 04

Beitrag von Alfons Heck »

Trisolaris hat geschrieben: Wäre es denn nicht eventuell sinnvoll, um diese wirklich wichtige Frage ein für alle mal endlich und endgültig zu klären, wenn der Admin dieses Unterforums im Namen des “elektroroller-forum.de“ ganz offiziell eine Anfrage an “BMW Motorrad Deuschland“ einreicht.
:roll:
Was ist das denn für eine schräge Idee :?:
:roll:

Wie wäre es damit solche Dinge im Kaufvertrag festzunageln?
Wenn dein BMW-Händler da nicht mitmacht kaufst du einfach nicht.


Gruß
Alfons.
Naxeon I AM pro --- Elmoto Loop --- My Esel E-Tour Komfort --- seit 2015: Zoe + Kangoo HECKelektro-Shop.de

...Dosenbier und Kaviar...

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CE04
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Re: BMW CE 04

Beitrag von CE04 »

Du glaubst aber nicht ernsthaft daß selbst wenn ein Verkäufer Dir ein Lieferdatum draufschreibt dieses auch halten MUSS oder?

Wenn´s dann nicht klappt kannst Du evt von kaufvertrag zurücktreten, mehr aber auch nicht.

Immerhin können Sachen wie Lieferprobleme die Ursache sein und auf eine Art Pönale lassen die sich bestimmt nicht ein - die Zeiten sind erst einmal vorbei.

Dann eben von der Stange oder warten bis .... :?:
siehe hier: viewtopic.php?f=48&t=29239
über mich :D

CE 04 steht in der Garage 8-)

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davidflorian
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Re: BMW CE 04

Beitrag von davidflorian »

Bitte lasst uns die Themen getrennt halten:

1. Thema: (Unnötig) Reduzierte Akkukapazität bei der 11kW Version
6,2 kWh anstatt 8,5 kWh Netto

2. Thema: Veränderung der Nenndauerleistung nach Kauf bzw. Produktion
11kW auf 15kW und umgekehrt

Wir wissen, dass beides technisch möglich ist, aber aus unterschiedlichen Gründen offiziell nicht ermöglicht wird.

Wie gehen wir vor, um zumindest BMW (noch einmal) darauf aufmerksam zu machen und eine Reaktion (in unserem Sinne) zu erhalten.

zu 1. Möchte ich eine Petition starten. Mir geht es vor allem um den effizienten Umgang mit kostbaren Ressourcen, Nachhaltigkeit und natürlich auch mehr maximale Reichweite.

zu 2. finde ich den Vorschlag von Trisolaris sehr gut, BMW offiziell im Namen unseres Forums anzuschreiben und eine Reaktion einzufordern.

Eine weitere Idee, da ich beruflich mit IT-Projekten jongliere. Ich freue mich insbesondere über konstruktives Feedback (Kritik und Lob) unserer Kunden und bei Bugs, die es immer gibt, über detaillierte Beschreibungen, die die Reproduktion vereinfachen. Optimierungswünsche sind auch jederzeit willkommen und werden zumindest bei uns gerne umgesetzt. Wollen wir einen neuen Thread "BMW CE 04 - Bugs und Wünsche" für BMW eröffnen. Wir haben hier bereits Input dazu beigetragen, den wir dort zusammenfassen können, damit sie BMW direkt ins Ticketsystem haut. Ich würde versuchen, den BMW CE 04 Projektleiter aus den Spots ausfindig zu machen und darauf hinzuweisen.
Wahrscheinlich liest er schon mit ;)

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theister
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Re: BMW CE 04

Beitrag von theister »

CE04 hat geschrieben:
Mi 4. Mai 2022, 14:37
Du glaubst aber nicht ernsthaft daß selbst wenn ein Verkäufer Dir ein Lieferdatum draufschreibt dieses auch halten MUSS oder?

Wenn´s dann nicht klappt kannst Du evt von kaufvertrag zurücktreten, mehr aber auch nicht.

Immerhin können Sachen wie Lieferprobleme die Ursache sein und auf eine Art Pönale lassen die sich bestimmt nicht ein - die Zeiten sind erst einmal vorbei.

Dann eben von der Stange oder warten bis .... :?:
siehe hier: viewtopic.php?f=48&t=29239
Das stimmt so für Deutschland zumindest nicht. Nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins hat der Händler nach gängiger Rechtssprechung 6 Wochen Zeit den Vertragsgegenstand zu liefern. Danach muss er vom Käufer mit einer angemessenen Frist in Verzug gesetzt werden. Nach Ablauf auch dieser angemessenen Frist, in der Regel 14 Tage, hat der Käufer grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz des Verzugschadens, z.B. Ersatzmobilität, oder Kauf eines vergleichbaren Produkts bei Ausgleich eines eventuellen höheren Anschaffungspreis. Man muss also nicht vom Vertrag zurücktreten, aber man kann.

zkx
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Re: BMW CE 04

Beitrag von zkx »

Ich hatte meinem Verköufer bei der NL Dortmund geschrieben, er schrieb mir heute folgendes:
ich habe den Kollegen vom Service der den CE 04 Lehrgang in München besucht hat gesprochen.
Laut unseren Unterlagen ist eine spätere Erdrosselung leider nicht möglich - es gibt auch im Service-
system keine Software die eine Erdrosselung möglich machen würde.
Ich bin also ebenfalls großer Fan von einer "offziellen" Anfrage bei BMW Deutschland, um das Hören-Sagen mal zu beseitigen.

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