Die Fahrzeugklasse ist für das E-Kennzeichen nicht relevant!boby8631 hat geschrieben: ↑Fr 20. Mai 2022, 19:36Offiziell darf kein Kennzeichen mit E ausgestellt werden in der Fahrzeugklasse. Haben die mir auf der Zulassung vor zwei Wochen mitgeteilt, dazu wäre in den Zulassungen gerade ein Rundschreiben rumgegangen. Da hast du mit deiner Wuxi nochmal Glück gehabt.
Man kann auch einen Roller der L1E Klasse oder ein S-Pedelec mit 45 Km/h so zulassen.
Die Zulassungsstellen sollten mal besser ihre Gesetze und Verordnungen lesen,
die eindeutig nicht zwischen L1E und L3E Klasse bei der Zulassung unterscheiden.
In § 9a der STVZO wird auf Antrag für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug, zu dem amtlichen Kennzeichen der Buchstabe E hinzugefügt und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 evtl. auch Teil 2, eingetragen.
In § 3 der FZV Absatz 2 und 3 steht was von freiwilliger Zulassung auf Antrag
und das dann eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (wenn man möchte auch noch Teil 2) erstellt wird.
Das einzige Problem das es geben könnte wäre, dass das Fahrzeug beim KBA noch nicht gemeldet ist
(trifft auf ca. 90% der E-Roller und Motorräder zu, nach meiner Kenntnis)
und dann eine Übereinstimmungserklärung (Bescheinigung) des TÜV erforderlich wird.
Ich sage nur: Bis der erste dagegen klagen tut. Insbesondere in den Städten, die ach so darauf aus sind, die E-Mobilität zu fördern.
Oder die, welche das E-Kennzeichen benötigen, um an Ladesäulen während des Ladens parken zu dürfen.
Letzteres trifft auch auf die zu, die den Roller oder Motorrad im Landkreis zulassen wollen und in die nächste Stadt fahren, um z.B. einzukaufen.
Wenn man weiterdenkt, wird damit indirekt Kaufkraft aus den Innenstädten (aus den schon wegen der Pandemie arg gebeutelten) abgezogen....