Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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ThoMadass
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von ThoMadass »

Fasemann hat geschrieben:
Sa 21. Mai 2022, 22:00
https://pommes-maen.de/freiwillige-zula ... ccm-moped/

Hier sind noch mal viele Punkte erklärt.
Die Zusammenfassung von dem Autor ist doch eher etwas diffus...
In der Einleitung schreibt er, dass freiwillige Zulassung auch für Mofa möglich sei, nur um später dann das Richtige zu schreiben: unter/bis 25 km/h nicht möglich.

Des weiteren meint er dass Roller/Mopeds ab 2001 (45 km/h) wohl keine Freiwillige Zulassung erhalten, sondern nur die 50 km/h BRD bzw 60 km/h DDR Fahrzeuge.
E-Fahrzeuge werden dort sogar überhaupt nicht mal erwähnt...
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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Afunker hat geschrieben:
So 22. Mai 2022, 11:32
Mächschen hat geschrieben:
Sa 21. Mai 2022, 18:23
Nur die L1e Klassen bekommen offiziell kein E, die größeren, wie z.B. L3e-A1 (bis 11 kW) dagegen schon ;)
Dagegen spricht § 9a der STVZO.
Der Paragraph ist doch aufgehoben oder nicht?

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von qwert0815 »

Moin,

meiner Kumpan 154 (L1e) hat vor ein paar Wochen in Hamburg-West ein "E" bekommen. Allerdings musste ich dafür das etwas größere Kennzeichen wählen, well auf dem kleinen nicht genug Platz wäre.

LG

Martin

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von der niederrheiner »

Und wenn die Anderen es haben wollen, müssen sie es vorher sagen. Für die Quote spielt der Buchstabe auf'm Schild keine Rolle. . .


Stephan

mecc331
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von mecc331 »

Kann eine Person die Prämie mehrmals bekommen?
Natürlich mit verschiedenen Fahrzeugen.

Evolution
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Evolution »

Ja. Für mehrere Fahrzeuge und das jedes Jahr aufs neue.

Dennis Hydra
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Dennis Hydra »

Hallo zusammen,
da es mit anmelden, Versicherung etc recht umständlich und zeitintensiv ist habe ich eine Petition gestartet, damit man den Roller auch mit Versicherungskennzeichen bei der THG-QUOTE eintragen kann.
https://www.change.org/p/thg-quote-f%C3 ... -de-de%3A2

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Nachher weckt man damit noch einen schlafenden Hund und die THG Quote für Zweiräder wird erheblich gesenkt...

Basti80
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Basti80 »

Mächschen hat geschrieben:
Mo 23. Mai 2022, 13:02
Nachher weckt man damit noch einen schlafenden Hund und die THG Quote für Zweiräder wird erheblich gesenkt...
Klar, im Prinzip hast Du schon Recht. Sie wollen lieber dicke Autos (Made in Germany) fördern anstatt E-Roller (aus China). Aber die ganze Perversion des aktuellen Förderungssystems wird doch eben genau darin deutlich, dass 2-Tonnen-Autos Kaufprämien (!) und THG Quote bekommen, während wirklich umweltfreundlichere und platzsparende Kleinroller und -fahrzeuge ignoriert werden.

Insofern unterstütze ich die Petition.

Viele Grüße
Basti

Goldbacher
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Goldbacher »

Dennis Hydra hat geschrieben:
Mo 23. Mai 2022, 12:03
Hallo zusammen,
da es mit anmelden, Versicherung etc recht umständlich und zeitintensiv ist habe ich eine Petition gestartet, damit man den Roller auch mit Versicherungskennzeichen bei der THG-QUOTE eintragen kann.

Der ganze Aufwand hat kaum mehr, als 2 Stunden gedauert, jedenfalls, wenn es problemlos klappt, wie bei mir. Bei der Anmeldung kam noch die Frage auf, ob der Roller vorgeführt werden muss, um die Fahrgestellnummer prüfen zu können. Vermutlich, weil das Fahrzeug noch fast neu war, war es dann doch nicht nötig.
Ich befürchte auch, dass man da besser nicht nachhaken sollte. Anfangs ist es zwar umständlich, aber wenn man das Fahrzeug mehrere Jahre lang fährt, wird es sogar einfacher, weil man nicht jedes Jahr wieder mit dem Abschluss einer neuen Versicherung kämpfen muss, die dann eventuell vergisst, das Kennzeichen rechtzeitig abzuschicken, wie bei mir.
Außerdem kann man auch noch Schadensfreiheitsrabatt mitnehmen, bzw. günstig aufbauen.
Weil ein E-Kennzeichen genau soviel kostet und man gelegentlich Vorteile hat (Parkerlaubnis an Ladesäulen, Nutzungsmöglichkeit eingeschränkter Fahrspuren,...), aber keine Nachteile bekannt sind, außer dass man auf einen Ordnungshüter treffen kann, der noch keine Erfahrung mit HU-Befreiung hat, nimmt man natürlich eines mit E.
Wer gelegentlich als Verkehrsrowdy auffällt, ist evtl. mit einem kleinen Kennzeichen besser bedient. Fahrer der noch relativ teuren E-Roller (vor THG-Quote) fallen vermutlich seltener auf.

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