Meine Partnerin war heute bei der Zulassungsstelle in Dortmund, um ihren Niu N1S "freiwillig zuzulassen".
War gespannt: Großstadt, sollten sie ja nun schon mal gesehen haben.
Sie kam enttäuscht zurück:
Für die Erstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 würde eine "FIN-Bestätigung" einer Prüforganisation benötigt. Also im Prinzip der Nachweis, dass ein Roller mit der FIN, die im COC ausgewiesen ist, auch tatsächlich im Besitz des Antragstellers ist.
Ich habe daraufhin nochmal angerufen und gefragt, wieso bei einem KKR eine Zul.bescheinigung Teil 2 erstellt werden soll. Ich habe bei derselben Behörde schon mehrere (Elektro- und Verbrenner) KKR zugelassen und nie eine "Teil 2" (ehemals Fahrzeugbrief) bekommen.
Anwort: "Die Kollegin hat sich wohl geirrt. Es muss doch nur Teil 1 erstellt werden. Aber die FIN-Bestätigung brauchen wir trotzdem!"
Hmpffff. Mal bei einer Prüforga angerufen. Geht problemlos, kostet ca. 15 Euro.
Na wenn es denn sein soll...
Keine Ahnung, ob das hier schon so vorkam. Wollte nur beitragen, dass es passieren kann.
Macht vermutlich Sinn, vorm Besuch der Prüforga schon mal zu suchen, wo die FIN beim Fahrzeug zu sehen ist. Hab beim NIU noch nicht geguckt, bei einem 300er Roller von Honda hab ich mal mit nem Prüfer zusammen ne Viertelstunde am Roller gesucht
PS: Dem Grunde nach kann ich es ja verstehen, auf diese Weise wird verhindert, dass man z.B. mit den Papieren eines Totalschadens einen Roller zulässt, um die Quote zu kassieren. Wäre ja nicht im Sinne des Erfinders