Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

yakamoto hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 07:00
Moin Moin,
dass mit dem TÜV ist bei Vorlage der COC natürlich Nonsens...
Nein ist es nicht! Sobald
a.der Hersteller samt Modell beim KBA nicht bekannt ist
b.aus der COC nicht eindeutig für die Zulassungsstelle hervorgeht, dass es sich um ein L1e oder auch ein L3e KKR handelt und
c. (für uns E-Fahrer) um ein E-Fahrzeug tatsächlich handelt (wichtig für den Buchstaben E im Kennzeichen)

Deshalb Augen auf, wenn man auf die Zulassungsstelle kommt und den Antrag auf Freiwillige Zulassung abgibt.
Denn nicht alles (besonders bei Herstellern aus China wie bei meiner Wuxi) steht in der COC drin.....(so meine ich)
:roll:
Gruss Helmut

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Afunker hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 14:46
yakamoto hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 07:00
Moin Moin,
dass mit dem TÜV ist bei Vorlage der COC natürlich Nonsens...
Nein ist es nicht! Sobald
a.der Hersteller samt Modell beim KBA nicht bekannt ist
b.aus der COC nicht eindeutig für die Zulassungsstelle hervorgeht, dass es sich um ein L1e oder auch ein L3e KKR handelt und
c. (für uns E-Fahrer) um ein E-Fahrzeug tatsächlich handelt (wichtig für den Buchstaben E im Kennzeichen)

Deshalb Augen auf, wenn man auf die Zulassungsstelle kommt und den Antrag auf Freiwillige Zulassung abgibt.
Denn nicht alles (besonders bei Herstellern aus China wie bei meiner Wuxi) steht in der COC drin.....(so meine ich)
:roll:

Sorry wenn ich dir leider widersprechen muss... :roll:

a) wenn HSN & TSN (noch) nicht beim KBA gelistet werden, dann sind 0900/0901 sowie 000000 einzutragen...

b) L3e-B ist bereits durch die Leistung anders definiert als L1e-B und somit ein LKR und kein KKR mehr...

c) die Antriebsart ist beim Zweirad schon sehr deutlich im COC angegeben! Hybride gibt es nahezu nicht.

Ich bin ja nun kein Experte in Sachen KFZ-Zulassung. Genau darüber (COC-Papiere) hatte ich mit dem Sachgebietsleiter hier gesprochen. Ich fragte zur Notwendigkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II. Der Herr, mit weit über 10 Jahren Erfahrung bei der Zulassungsstelle in Hamburg, teilte mit, dass die COC eigentlich einheitliche Inhalte haben und so das Fahrzeug eindeutig in seiner Bauart identifiziert werden kann. Nur manchmal, wie du auch schreibst, sind technische Daten nicht vollständig. Aber ob es sich um ein KKR oderLKR handelt ist immer erkennbar.

Meine COC von Yadea sind auch nicht optimal
Screenshot_20220623-142227_Adobe Acrobat.jpg
...
Screenshot_20220623-142209_Adobe Acrobat.jpg
und weder die HSN noch die TSN sind beim KBA gelistet :idea:
20220707_205210.jpg
Darum habe ich auch den Teil II (KFZ-Brief erbeten ;)

Wenn die Zulassungsstelle bzw. die dort beschäftigen Person aber keine Lust hat/haben und Kundenfreundlichkeit ein Fremdwort ist, dann schikanieren diese (zumeist auch deprimierten und unmotivierten) Behördenmitarbeitenden den einfachen Bürger und schicken ihn an Kai bzw. zum TÜV oder sonstwohin, Hauptsache WEG.... :arrow:

Aber die meisten Behördenmitarbeitenden sind dem Bürger gegenüber hilfsbereit und freundlich :!:
Zuletzt geändert von yakamoto am Do 7. Jul 2022, 21:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Ma_Do
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Ma_Do »

Ich habe es nun heute auch endlich geschafft mit dem N1S.

Es hat über 1,5 Stunden bei der Zulassungsstelle gedauert, und wir waren ja schon zum 2. mal da.

Nachdem wir nun auch die VIN-Bestätigung dabei hatten, schien es erst ganz reibungslos zu laufen.

Dann aber stellte die Dame fest, dass die Schlüsselnummern des COC von Niu nicht mit den Schlüsselnummern in ihrer Eingabemaske übereinstimmten. Es sei auch nicht so einfach, die richtigen technischen Daten zuzuordnen, da diese ausschließlich auf Englisch ausgewiesen sind.

Ein Kollege wurde herbeigeholt und murmelte bereits etwas von "TÜV-Gutachten zur Umschlüssellung des COC".
Ich ballte schon die Faust in der Hosentasche.

Da wurde dann doch noch ein Kollege gefunden, der Begriffe wie Länge, Höhe etc. rechtssicher aus dem Englischen übersetzen und zuordnen konnte (sonst hätte ich es angeboten), die Dame übernahm alles in die Eingabemaske - und schwupps, insgesamt nach nur 1,5 Stunden, hielten wir Brief, Schein und Kennzeichen in der Hand.

Kleines Motorradkennzeichen hatten wir einfach mitgebracht, wurde akzeptiert.

Zunächst murmelte sie noch etwas wie "MUSS das nicht ein E-Kennzeichen sein"?
Außerdem meinte sie, ein 45er E-Roller sei nicht von der Steuer befreit ;-)

Nun ja, mal abwarten. Prämie ist jedenfalls schon beantragt.

Danke an alle hier!

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

PS: Das Thema E-Kennzeichen ist hier im Forum schon an mehreren Stellen ausführlich Erklärt worden!
L1e-B bzw. KKR sind nicht dafür vorgesehen bzw. berücksichtigt worden :!:

Daher dürfen diese (nach aktueller Rechtslage) auch kein E-Kennzeichen erhalten. Wer es dennoch bekommt hat Glück gehabt - muss aber immer damit rechnen, dass es ihm/ihr wieder entzogen werden kann... :idea:

Gerade wenn den Zulassungsstelle die kurzen E-Kennzeichen
(... - Xx 00) ausgehen und die FREIWILLIGEN ZULASSUNGEN zunehmen, werden diese genauer schauen, wer alles die E-Kennzeichen (unrechtmäßig) erhalten hat.

Zudem ist das E beim E-Kennzeichen nur ein Zusatz zum regelhaften Kennzeichen.
Wer also an einem Verbrenner ein schönes Wunschkennzeichen hat, bei dem noch Platz für ein E wäre,
z.B. (HH - XX 000) = (HH - XX 000 E),
Der kann sein bestehendes Kennzeichen für das zukünftige E-Fahrzeug behalten und um den Zusatz (E) ergänzen lassen... :idea:

Wußte ich bis gestern auch nicht. So werde ich es dann bei unserem PKW machen, wenn er in den nächsten Jahren einem eAuto Platz machen muss... :mrgreen:
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Ma_Do hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 21:14
Ich habe es nun heute auch endlich geschafft mit dem N1S.

Es hat über 1,5 Stunden bei der Zulassungsstelle gedauert, und wir waren ja schon zum 2. mal da.

Nachdem wir nun auch die VIN-Bestätigung dabei hatten, schien es erst ganz reibungslos zu laufen.

Dann aber stellte die Dame fest, dass die Schlüsselnummern des COC von Niu nicht mit den Schlüsselnummern in ihrer Eingabemaske übereinstimmten. Es sei auch nicht so einfach, die richtigen technischen Daten zuzuordnen, da diese ausschließlich auf Englisch ausgewiesen sind.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH 👍

Ja, dass mit dem "ENGLISCH" auf den Zulassungsstellen ist immer wieder ein Aufreger Wert... :roll:


VIN-Bestätigung... :?:

Ich hatte die VIN und das Typenschild fotografiert und als Ausdruck dabei. Wurde aber stumpf von der COC abgestimmt... :lol:


Wo hast du die THG-PRÄMIE beantragt? Kannst du da was empfehlen?


Allzeit gute Fahrt mit dem "Großen Schild" ;)
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

@yakamoto

Meintest Du ein Leichtkraftradkennzeichen ( bis zu 255 breit, 130 hoch)?

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Mächschen hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 21:47
@yakamoto

Meintest Du ein Leichtkraftradkennzeichen ( bis zu 255 breit, 130 hoch)?
Sorry, was meine ich womit...?

Bezogen Auf das E-Kennzeichen muss die Ziffernfolge noch Platz für das E bieten ;)
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Sorry, habe Dich verwechselt.
Ma_Do hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 21:14
Kleines Motorradkennzeichen hatten wir einfach mitgebracht, wurde akzeptiert.
Meintest Du ein Leichtkraftradkennzeichen ( bis zu 255 breit, 130 hoch)?

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

yakamoto hat geschrieben:
Do 7. Jul 2022, 21:17
PS: Das Thema E-Kennzeichen ist hier im Forum schon an mehreren Stellen ausführlich Erklärt worden!
L1e-B bzw. KKR sind nicht dafür vorgesehen bzw. berücksichtigt worden :!:
Erkläre dann mal jemandem, der ein E-Fahrzeug sein eigen nennt, dass er damit ohne E-Kennzeichen,
in bestimmten Städten, Gemeinden und vor allem auf den Parkplätzen an Ladesäulen, nicht parken darf....?!
Denn ohne E-Kennzeichen (auch zum laden vom Akku), wurden schon viele verwarnt bzw. sogar abgeschleppt.
Die Politessen gehen davon aus, wenn auf dem Parkplatz für E-Fahrzeuge jemand mit seinem KFZ steht,
dass dieses KFZ ein E-Kennzeichen tragen muss.
So geschehen, als ich hier in der Stadt nach dem 1.Mai an einer Ladesäule stand und an einer 230V Steckdose laden liess.
Die Politesse wollte ein Knöllchen mir verpassen, bis ich diese auf das E-Kennzeichen aufmerksam machte.....
Gruss Helmut

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Im Grunde genommen ist die Beschilderung unterschiedlich, mal reicht ein E-Kennzeichen, mal muss mit E-Kennzeichen auch geladen werden, mal geht jedes E- oder Hybrid Fahrzeug zum laden...

Und wieder woanders darf man laden, aber nicht halten, um den Stecker anzustöpseln...

Gab auch mal nen Tesla ohne E Kennzeichen, der an einer Ladesäule lud, bei der für den Parkplatz ein E-Kennzeichen vorgeschrieben war.

Der Richter sagte auf gut Deutsch, lasst mal die Kirche im Dorf...

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