Moin, also erklären muss man da gar nichts
Es kann jeder, der ein eFahrzeug hat und zu den berücksichtigen Fahrzeugklasse gehört auch ein E-Kennzeichen beantragen
Nur eben L1e-B also KKR (Fahrzeuge <= 45 km/h) NICHT
Wer also einen Tesla für mehrere zehntausende Euro kauft, und zu dämlich ist sich ein E-Kennzeichen zu beantragen, der bekommt dann eben ein Knöllchen an der Scheibe...
Unwissenheit (und Dummheit) schützt vor Strafe nicht
Und in den Städten und Kommunen, wo Ladesäulen tatsächlich SchuckoSteckdosen besitzen, da wird es in der Regel toleriert, wenn ein eRoller neben der Ladesäule ( nicht auf dem Parkplatz) steht und läd. Zumindest ist es so hier in Hamburg.
Das jemand mit L1e-B sein Ladegerät an einer Ladesäule baumelt und läd habe ich in den letzten 2 Jahren noch nicht einmal gesehen
Also, worüber reden wir hier eigentlich...
Wir sind doch alle erwachsen und keine bockig Kleinkinder mehr - oder