Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Schriftlichen Ablehnungsbescheid nebst Begründung verlangen.

Also den Antrag schriftlich stellen, dann werden die sich schriftlich melden.

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

Asador hat geschrieben:
Mo 11. Jul 2022, 11:10
Die Beamtin hat nicht schlecht gestaunt, ist auch direkt zum Zulassungsleiter gelaufen und kam erst nach einiger Zeit wieder.

Kurzum, die E-Roller mit Antrag auf freiwilliger Zulassung werden wohl nicht zugelassen, da die 45er wohl zwingend ein Versicherungskennzeichen benötigen und somit kein "richtiges" Kennzeichen inkl. Zulassungsbesch. 1 ausgestellt bekommen.
Falsch!
Ich hätte die Frau auf § 3 Absatz 2+3 hingewiesen, wo NICHTS davon steht, dass ein Roller mit 45 Km/h keinen Fahrzeugschein bekommen kann!
Die freiwillige Zulassung (der Name sagt es....) eines zwei oder dreirädrigen Kraftfahrzeuges (unabhängig von seiner Endgeschwindigkeit),
wird in diesem § geregelt und auf Antrag eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) ausgestellt.
Schriftlichen Ablehnungsbescheid verlangen!
Asador hat geschrieben:
Mo 11. Jul 2022, 11:10
Hat jemand eine Idee, wie ich die lieben Beamten dennoch dazu bekomme?
Ja mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde (schriftlich!) an den Vorgesetzten des Dienststellenleiters/leiterin.
Häufig ist das dann der Landrat des Kreises bzw. der Oberbürgermeister der Stadt.
Kopien an den Verkehrsminister des Landes NRW in Düsseldorf (Remscheid liegt in NRW?),
an den MP von NRW und an den Landtagsabgeordneten der für Remscheid im Landtag von NRW sitzt (egal von welcher Partei).....

So hat das mal einer hier in RLP gemacht und bekam Recht vom Landesverkehrsministerium in Mainz.
Mit dem Schreiben, ging dieser wieder zu seiner Zulassungstelle, gleich zum Dienststellenleiter und legt das vor.
Dann ging alles ganz schnell.... :roll:
Gruss Helmut

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Kadett 1
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Kadett 1 »

Der Kollege ist mm. Falsch vorgegangen. Ich habe zuerst die berühmte Email gesendet bevor ich dort aufgeschlagen bin. Der Dienststellenleiter hat mir persönlich geantwortet und nichts gegenteiliges geantwortet. Die Damen konnten dadurch nicht raus aus der Situation. Die eine wollte ja auch aus dem Fenster springen... :)

Newbie2022
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Newbie2022 »

Es heißt im Gesetz, dass diese Fahrzeuge zugelassen werden „können“, dh. es ist eine Ermessensvorschrift und die Zulassung keine zwingende Rechtsfolge. Die Ermessenserwägungen, die zu einer Ablehnung führen sollten, setzen m. E. einige Kreativität voraus.
Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde sollte man sich bewusst sein, dass man damit auf ein persönliches Fehlverhalten des Beschäftigten reagieren kann, und weniger auf eine möglicherweise falsche Sachentscheidung.

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Aus meiner Sicht heißt das können in diesem Fall, dass man den Antrag stellen kann, aber nicht muss und nicht, dass die Behörde das Fahrzeug zulassen kann, aber nicht muss.

Daher hat die Behörde hier kein Ermessen.

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Fasemann
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Fasemann »

Da hat jemand einfach keine Lust auf was anstrengendes außerhalb der Norm oder ist nicht auf aktuellem Stand. Es gab vor 4 oder 5 Jahren schon vereinzelt Landkreise die das ganze schon ungern für Simson und Co gemacht haben.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Newbie2022 »

Mächschen hat geschrieben:
Mo 11. Jul 2022, 13:05
Aus meiner Sicht heißt das können in diesem Fall, dass man den Antrag stellen kann, aber nicht muss und nicht, dass die Behörde das Fahrzeug zulassen kann, aber nicht muss.

Daher hat die Behörde hier kein Ermessen.
Das können gehört schon eindeutig zur Rechtsfolge.

Dortmunda
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Dortmunda »

Asador hat geschrieben:
Mo 11. Jul 2022, 11:10
Hat jemand eine Idee, wie ich die lieben Beamten dennoch dazu bekomme?
Kannst du eine andere Zulassungsstelle aufsuchen? Ich habe in Dortmund zB die Möglichkeit aus mehreren zu wählen.

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Sonderfälle werden aber meist nur in einer bearbeitet...

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

Mächschen hat geschrieben:
Mo 11. Jul 2022, 13:05
Aus meiner Sicht heißt das können in diesem Fall, dass man den Antrag stellen kann, aber nicht muss und nicht, dass die Behörde das Fahrzeug zulassen kann, aber nicht muss.

Daher hat die Behörde hier kein Ermessen.
So ist es....
Man sollte mal den §3 FZV von Anfang an lesen, indem es im Absatz 1 heisst:

"Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung."

Genau das ist die vorrangige Aufgabe einer Zulassungstelle.
Davon gibt es m.M.n. kein Ermessensspielraum der Zulassungstelle.
Vielleicht bei der Zuteilung des Kennzeichens (Wunschkennzeichen?).
Aber doch nicht bei den nachfolgenden Absätzen 2+3....
Gruss Helmut

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