Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

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Jemand
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Jemand »

RausZ hat geschrieben:
Do 14. Jul 2022, 17:29
Musterschreiben ist im NIU Store Frankfurt gespeichert.
Hast du das Schreiben nicht mehr? Da ich keinen NIU habe, wird es wohl schwer für mich, das von denen zu bekommen...

Jemand
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Jemand »

Ich habe der KfZ-Zulassungsstelle Frankfurt eine Mail gesendet, was für die freiwillige Zulassung notwendig ist. Das hier ist die Antwort:
für die freiwillige Zulassung benötigen Sie eine EVB-Nummer der Versicherung und das COC Papier Ihres Fahrzeuges sowie:
- ein Gutachten nach §19(2) StVZO von einer TÜV Prüfstelle über die Anbringung und Ausleuchtung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens
oder
- eine Bescheinigung des Herstellers die besagt, dass ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen aufgenommen werden kann und die Beleuchtung hierfür ausreichend ist.
Wenn Sie über die Unterlagen verfügen, dann mailen Sie uns diese bitte zu.
Ich habe jetzt mal Segway angeschrieben und hoffe, dass die das mir zusenden. Sonst muss ich zum Tüv (mit dem nicht zugelassenen Roller...)

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

Jemand hat geschrieben:
Fr 15. Jul 2022, 08:00
Sonst muss ich zum Tüv (mit dem nicht zugelassenen Roller...)
Nein, der Roller ist dann (vorläufig) zugelassen, wenn du auf der Fahrt zu der Zulassungsstelle die EVB-Nr. der Versicherung weisst/dabei hast.
Du hast damit zumindest einen Versicherungsschutz für einige Wochen.....
Das gilt auch für Fahrten zum TÜV für ein Gutachten.

Das mit dem TÜV bleibt dir dann nicht erspart, wenn bestimmte vorgeschriebene Teile
(wie ABS o.ä. bei grösseren Rollern & Motorrädern, Kennzeichenbeleuchtung usw.) nicht vorhanden sind und/oder nachgerüstet werden müssen.
Diese müssten dann dem TÜV (nicht Dekra, Küs ect.!) für ein Gutachten vorgeführt werden.
Mit diesem Gutachten, der COC, der EVB-Nr. der Versicherung und dem schriftlichen Antrag für freiwillige Zulassung, dann zur Zulassungsstelle.
Gruss Helmut

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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Also man braucht ne EVB Nummer, wo auf dem Zettel steht, dass die auch für Fahrten in Verbindung mit der Zulassung gilt, nen zugeteiltes Kennzeichen (reservieren reicht nicht) und das CoC Papier, um mit dem Fahrzeug ggf. zum TÜV und zur Zulassungsstelle mit dem ungesiegelten Kennzeichen fahren zu dürfen.

Aber bei der L1e Klasse geht auch ein Versicherungskennzeichen, ist aber nicht notwendig.

Jemand
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Jemand »

Das doofe ist einfach, dass der Roller bestimmt alle Vorraussetzungen hat. Kennzeichenbeleuchtung hat er und ein 20x18cm Kennzeichen passt auch wunderbar dran. Das heißt, es ist nur Formsache für die Zulassungsstelle.

Die Frage ist, ob ich den Roller vor der freiwilligen Zulassung einfach normal per Versicherungskennzeichen versichere. Dann kann ich damit wenigstens normal zum TÜV fahren, ohne dass ich wiederum irgendwas spezielles brauche oder aber der Roller am Ende doch unversichert bewegt wird und ich ne Anzeige am Hals habe...

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Versicherungskennzeichen sind halt zusätzliche Kosten, ich würde es mit passender EVB + zugeteilten Kennzeichen machen, aber den direkten Weg zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle.

Jemand
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Jemand »

Nagut, dann muss ich mal schauen, ob mir die Zulassungsstelle vorab ein Kennzeichen erteilt. Reservieren geht auf jeden Fall. Dann muss/kann ich dafür schon ein Kennzeichen bestellen, was der TÜV dann auch abnehmen kann. Und dann muss ich mit der HUK klären, dass ich die EVB-Nummer inkl. der Erlaubnis für Fahrten zur Zulassungsstelle und TÜV bekomme.
Puh...ziemliches Getöse :-)

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Moin Moin,

Du brauchst mit der HUK nichts klären!
Auf der Rückseite der eVB steht immer der Hinweis, dass der Versicherungschutz auch mit ungesiegeltem Kennzeichen für Zulassungfahrten besteht.

:idea:
Solltest du dir den Umweg über er Versicherungskennzeichen machen ( gilt auch für Fahrzeuge die bereits gefahren werden und erst nachträglich die FREIWILLIGE ZULASSUNG erhalten sollen) kann es dir wie mir passieren, dass die Zulassungsstelle einen Nachweis der RÜCKGABE der Versicherungskennzeichen an die Versicherung vorgelegt bekommen möchte :!:

Hintergrund ist (vorgeschoben) Vorbot der Doppelversicherung. Ich glaube eher, die Zulassungsstelle wollte sicher gehen, dass das Versicherungskennzeichen nicht "anderweitig" zur Anwendung kommt :roll:

Meine Empfehlung:
Hole dir bei der HUK die eVB, reserviere dir ein Kennzeichen (ohne E), lass dieses drucken und schraube dieses Kennzeichen an deinen Roller.
Nun kannst du alle Fahrten bzgl. Zulassungsstelle & TÜV und evtl. Händler wegen Nachrüstung machen.

Du solltest dann die eVB, COC und wenn vorhanden Schreiben von der Zulassungsstelle bei den Fahrten mitführen :!:

Versichert bist du damit und dass will die Rennleitung bestätigt sehen und alles ist 👌 OK!
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

yakamoto hat geschrieben:
Sa 16. Jul 2022, 07:00
Meine Empfehlung:
Hole dir bei der HUK die eVB, reserviere dir ein Kennzeichen (ohne E), lass dieses drucken und schraube dieses Kennzeichen an deinen Roller.
Nun kannst du alle Fahrten bzgl. Zulassungsstelle & TÜV und evtl. Händler wegen Nachrüstung machen.
Das ist fast Anstiftung zur Straftat, weil das falsch ist, eine Reservierung eines Kennzeichens reicht nicht, die Zulassungsstelle muss es zuvor zuweisen.

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

So wurde es mir von der Zulassungsstelle mitgeteilt, weil ich ja mein Versicherungskennzeichen nachweislich bei der Versicherung (HUK) abgeben musste... :roll:

Die Online-Reservierung ist unter Vorbehalt bindend. Nur im Fall eines rechtlich begründeten Anlasses besteht kein Anspruch auf die Kennzeichen... ( z.B. Strafverfahren an anderer Stelle bzgl. des Kennzeichens)
Eine KennzeichenResavierung online ist nur für FREI verfügbare Kennzeichen möglich und dann für 4 oder 24 Wochen kostenpflichtig (Paypal oder Kreditkarte) für andere gesperrt!


Daher kann nach Reservierung z.B. das Kennzeichen online oder auch im Ladengeschäft erstellt und gekauft werden.

So wird es zumindest in Hamburg bei OnlineKennzeichenReservierung gehandhabt (Auto/Motorrad & Co.)

Steht aber auch alles auf d÷n Websites und der Reservierungsbestätigung selbst :!:
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