THG-Quotenhandel - schon registriert?
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Hallo!
Gilt die THG Quote ausschließlich für neue Elektro-Roller?
Ich habe einen Roller von 2017. Wäre der Roller THG Quoten berechtigt wenn ich ihn jetzt freiwillig zulassen würde?
VG
Gilt die THG Quote ausschließlich für neue Elektro-Roller?
Ich habe einen Roller von 2017. Wäre der Roller THG Quoten berechtigt wenn ich ihn jetzt freiwillig zulassen würde?
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- Fasemann
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Es geht auch für E-Roller aus 2012, einfach den einen wichtigen Beitrag lesen und loslegen.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Danke für die Rückmeldung
Den Beitrag hab ich gelesen. Muss ich darauf bestehen dass als Erstzulassungsdatum das heutige Datum eingetragen wird oder ist man auch fein mit der Quotenbestellung wenn er 2017 als Erstzulassung einträgt?
- Fasemann
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Ich habe 2 Mal das Datum vom Kaufvertrag meinerseits drin stehen, wobei die Roller immer gebraucht waren.
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Das ist falsch, es muss das Datum der ersten Inbetriebnahme eingetragen werden, wenn nicht ermittelbar nur Monat oder nur Jahr.
Geht das auch nicht, dann der 01.07. des Baujahres.
Geht das auch nicht, dann der 01.07. des Baujahres.
- Stivikivi
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Warum sollte 2017 bei der Quote Probleme machen.
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Die Behörde muss von allein das richtige Datum ermitteln...
- Stivikivi
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Was wäre denn das richtige Datum? Normal müsste man doch die EZ nehmen die auf dem coc steht oder etwa nicht?
- yakamoto
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Auf der COC steht maximal das Herstellungsdatum....
Aber wenn das Fahrzeug per GDV bereits versichert war, dann ist dieses darüber auch beim KBA gemeldet worden. Da kann und sollte die Zulassungsstelle das Datum der Erstzulassung abfragen. Bei mir wurde dass vom System bei Prüfung der VIN automatisch angezeigt und deshalb musste ich ja erst das Versicherungskennzeichen nachweislich an die Versicherung zurückgegeben...
Also, wenn deine Zulassungsstelle bereits mit Computern arbeiten, dann sollte es über die Zulassungssoftware automatisch bei Abfrage des Fahrzeug beim KBA erfolgen.
Dies ist übrigens Pflicht, um auszuschließen, dass das Fahrzeug nicht schon bereits anderswo zugelassen ist
Aber wenn das Fahrzeug per GDV bereits versichert war, dann ist dieses darüber auch beim KBA gemeldet worden. Da kann und sollte die Zulassungsstelle das Datum der Erstzulassung abfragen. Bei mir wurde dass vom System bei Prüfung der VIN automatisch angezeigt und deshalb musste ich ja erst das Versicherungskennzeichen nachweislich an die Versicherung zurückgegeben...
Also, wenn deine Zulassungsstelle bereits mit Computern arbeiten, dann sollte es über die Zulassungssoftware automatisch bei Abfrage des Fahrzeug beim KBA erfolgen.
Dies ist übrigens Pflicht, um auszuschließen, dass das Fahrzeug nicht schon bereits anderswo zugelassen ist
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!!
- Stivikivi
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Re: THG-Quotenhandel - schon registriert?
Oh Okay also damit ich nicht zweimal fahre sollte ich am besten das GDV vorher abmelden und dann zur Zulassung Eiern?yakamoto hat geschrieben: ↑Sa 23. Jul 2022, 05:55Auf der COC steht maximal das Herstellungsdatum....
Aber wenn das Fahrzeug per GDV bereits versichert war, dann ist dieses darüber auch beim KBA gemeldet worden. Da kann und sollte die Zulassungsstelle das Datum der Erstzulassung abfragen. Bei mir wurde dass vom System bei Prüfung der VIN automatisch angezeigt und deshalb musste ich ja erst das Versicherungskennzeichen nachweislich an die Versicherung zurückgegeben...
Also, wenn deine Zulassungsstelle bereits mit Computern arbeiten, dann sollte es über die Zulassungssoftware automatisch bei Abfrage des Fahrzeug beim KBA erfolgen.
Dies ist übrigens Pflicht, um auszuschließen, dass das Fahrzeug nicht schon bereits anderswo zugelassen ist
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