Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
Antworten
Sushi_nee
Beiträge: 48
Registriert: Fr 22. Okt 2021, 00:26
Roller: Noch keinen
PLZ: 49
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Sushi_nee »

Ich habe auch keinen Brief erhalten und COC ist auch "unverändert" - ist mir aber auch egal.

Wegen der Prämie: Ein Moped mit 45km/h hat halt kein so großes Einsparpotential, wie z.B. ein Tesla und daher ist die THG Prämie eigentlich viel zu hoch. Da muss der Gesetzgeber anpassen, weil das nicht Sinn der Sache ist.
[/quote]

Das ist richtig aber hat ein grosses Leichtkraftrad so grosses Einsparpotential wie ein E Auto?
Wenn man das anpassen würde wäre es okay .
Komplett zu streichen wäre nicht richtig.
Ich fahre jeden Tag von Frühjahr bis späten Herbst mit meinem E Roller zur Arbeit etwa 24 km und ersetze so meinen Diesel.
Zudem tanke ich meinen E Roller die meiste Zeit über unsere eigene PV Anlage.
Jetzt sag mal einer das ich dadurch nicht mehr einsparen kann.

Benutzeravatar
Link210
Beiträge: 158
Registriert: Mo 27. Jul 2020, 20:46
Roller: NiU M1 Pro und NiU M+ Sport
PLZ: 32105
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Link210 »

Jemand hat geschrieben:
Do 4. Aug 2022, 09:09
Sushi_nee hat geschrieben:
Do 4. Aug 2022, 08:56
Warum sollte der Gesetzgeber diese Möglichkeit nun ändern und wenn wann wird das Geschehen?
Klar der Gedanke war nur große Leichtkrafträder zu fördern was ich dann wiederum diskriminierend empfinde.
Nur die kleinen Elektroroller außen vor zu lassen ist nicht der richtige Weg.
Das man den Födersatz dann evt noch mehr Unterteil wäre natürlich okay.
Ich habe keinen Brief erhalten mit meiner freiwilligen Zulassung.
Ich habe auch keinen Brief erhalten und COC ist auch "unverändert" - ist mir aber auch egal.

Wegen der Prämie: Ein Moped mit 45km/h hat halt kein so großes Einsparpotential, wie z.B. ein Tesla und daher ist die THG Prämie eigentlich viel zu hoch. Da muss der Gesetzgeber anpassen, weil das nicht Sinn der Sache ist.
Bitte nicht pauschalisieren. Ich bin mit meinen beiden NiUs in zwei Jahren 13000 Kilometer gefahren. 😊

Benutzeravatar
Afunker
Beiträge: 1978
Registriert: Mi 25. Okt 2017, 13:23
Roller: Wuxi M3 60 Ah LiIon Akku
PLZ: 66955
Wohnort: Pirmasens
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

Sushi_nee hat geschrieben:
Do 4. Aug 2022, 08:56
Warum sollte der Gesetzgeber diese Möglichkeit nun ändern und wenn wann wird das Geschehen?
Klar der Gedanke war nur große Leichtkrafträder zu fördern was ich dann wiederum diskriminierend empfinde.
Nur die kleinen Elektroroller außen vor zu lassen ist nicht der richtige Weg.
Das man den Födersatz dann evt noch mehr Unterteil wäre natürlich okay.
Ich habe keinen Brief erhalten mit meiner freiwilligen Zulassung.
Das kann der Gesetzgeber nicht!
GG Art. 3 Absatz 1
Wenn einer (mit einem dicken E-SUV) die Förderung bekommt und der andere mit kleinem E-Roller nicht, dann ist was ganz schief in diesem Staat.....
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.15000 Km gefahren :mrgreen:
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km

Benutzeravatar
Stivikivi
Beiträge: 4680
Registriert: Sa 16. Jul 2022, 23:10
Roller: [NIU] & [ZERO] & [BMW]
PLZ: 0
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Afunker hat geschrieben:
Do 4. Aug 2022, 11:18
Sushi_nee hat geschrieben:
Do 4. Aug 2022, 08:56
Warum sollte der Gesetzgeber diese Möglichkeit nun ändern und wenn wann wird das Geschehen?
Klar der Gedanke war nur große Leichtkrafträder zu fördern was ich dann wiederum diskriminierend empfinde.
Nur die kleinen Elektroroller außen vor zu lassen ist nicht der richtige Weg.
Das man den Födersatz dann evt noch mehr Unterteil wäre natürlich okay.
Ich habe keinen Brief erhalten mit meiner freiwilligen Zulassung.
Das kann der Gesetzgeber nicht!
GG Art. 3 Absatz 1
Wenn einer (mit einem dicken E-SUV) die Förderung bekommt und der andere mit kleinem E-Roller nicht, dann ist was ganz schief in diesem Staat.....
Der Staat macht was er will. Sieht man ja an den Erhöhungen der Diäten während andere zum Sparen und zum Hungern aufgefordert werden.
Fahrzeuge

NIU N PRO 06/2019 [Alltagsmaschine]
ZERO SR/S ZF15.6 06/2020 [Pendlermaschine Sommer]

Bild Zero S ZF14.4 old love sold

Bild Zero SR/S ZF15.6

Benutzeravatar
Neuhauser
Beiträge: 78
Registriert: Fr 18. Jan 2019, 12:03
Roller: Niu M+
PLZ: 80
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Neuhauser »

Und schon kommen die Wutbürger wieder aus ihren Löchern und schreien Zeter und Mordio. :roll:
Sorry, Afunker, aber nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
Hier Art. 3 Abs. 1 GG zu zitieren ist extrem lächerlich.
Nicht nur, weil es völlig unverhältnismäßig ist, sondern auch, weil da nicht steht „Alle elektrischen Fortbewegungsmittel sind vor dem Gesetz gleich.“

Jemand
Beiträge: 384
Registriert: Di 12. Jul 2022, 17:05
Roller: Segway E110SE + E300SE
PLZ: 60
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Jemand »

Wenn der Gesetzgeber 45km/h Mopeds für die THG Prämie vorgesehen hätte, dann hätte er es gemacht. Dass es "zufällig" mit der freiwilligen Zulassung geht, ist ja was anderes und bestimmt so nicht vorgesehen gewesen. Und wie der Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle hier ja geschrieben hat, wird hinter den Kulissen schon an einer Änderung gearbeitet.

Selbst wenn ich nur einmal 400 Euro bekomme, hat sich das auch schon gelohnt.

Benutzeravatar
Neuhauser
Beiträge: 78
Registriert: Fr 18. Jan 2019, 12:03
Roller: Niu M+
PLZ: 80
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Neuhauser »

Und vielen Dank auch von mir an User44187 für die wertvollen Informationen!
Insbesondere der Teil deckt sich genau mit meinem Erlebten:
User44187 hat geschrieben:
Mi 3. Aug 2022, 23:02
wichtig ist hier Leichtkraftrad. Das ist nun mal kein Kleinkraftrad. In Abschnitt 1, Punkt 4 der Anlage 4, den Ergänzungsbestimmungen, steht für Interessierte noch mehr Kram. Man kann bauliche Veränderungen verlangen, solange die keinen "unverhältnismäßigen Aufwand" bedeuten (alleine das sollte bei solch günstigen Fahrzeugen schon klar sein, dass das unverhältnismäßig ist), das Kennzeichen muss in die vorgesehene Halterung passen und so weiter - aber in der Praxis verstünde ich eine Ablehnung nur wegen der absoluten Geilheit auf Gesetzestreue oder weil man euch auf den Sack gehen will. Denn praxisnahe ist das eher selten, jedenfalls aus meiner Erfahrung. Ihr könntet auch darum bitten, in Feld 22 die Ausnahme für die Kennzeichen reinzuschreiben, falls Interesse besteht könnte ich mal einen Passus dafür raussuchen. Grundsätzlich kann dafür auch eine saftige Gebühr verlangt werden, fände ich bei sowas aber absolut peinlich und kleinlich.

Benutzeravatar
Link210
Beiträge: 158
Registriert: Mo 27. Jul 2020, 20:46
Roller: NiU M1 Pro und NiU M+ Sport
PLZ: 32105
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Link210 »

So, kurzes Updates zu meinen Zulassungen. Beide NiUs sind angemeldet (ohne E Kennzeichen).

Ach und wenn wir hier schon über Verhältnismäßigkeit reden. Ein Tesla für 50000 bis 10000 Euro bekommt eine von unseren Steuergeldern finanzierte Unweltprämie + THG Bonus. Letzteres soll für einen 45er E Roller laut einigen Usern NICHT verhältnismäßig sein. Genau mein Humor. 🤣

Benutzeravatar
Neuhauser
Beiträge: 78
Registriert: Fr 18. Jan 2019, 12:03
Roller: Niu M+
PLZ: 80
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Neuhauser »

Ich hab zwar „unverhältnismäßig“ geschrieben, aber überhaupt nicht in dem Kontext, den du benennst.
Solltest du trotzdem mich meinen: ich halte es für unverhältnismäßig, die EU-Menschenrechtskommission wegen einer hypothetischen Streichung der THG-Prämie für elektrische Kleinkrafträder anzurufen, ja.
Ansonsten bin ich grundsätzlich bei dir, stelle mir aber die Frage, warum die Prämie dann nicht auch demjenigen zusteht, der Fahrrad fährt. Ich hab in meinem Haushalt acht Fahrräder, das würde sich lohnen.

Benutzeravatar
Link210
Beiträge: 158
Registriert: Mo 27. Jul 2020, 20:46
Roller: NiU M1 Pro und NiU M+ Sport
PLZ: 32105
Kontaktdaten:

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Link210 »

Neuhauser hat geschrieben:
Do 4. Aug 2022, 11:56
Ich hab zwar „unverhältnismäßig“ geschrieben, aber überhaupt nicht in dem Kontext, den du benennst.
Solltest du trotzdem mich meinen: ich halte es für unverhältnismäßig, die EU-Menschenrechtskommission wegen einer hypothetischen Streichung der THG-Prämie für elektrische Kleinkrafträder anzurufen, ja.
Ansonsten bin ich grundsätzlich bei dir, stelle mir aber die Frage, warum die Prämie dann nicht auch demjenigen zusteht, der Fahrrad fährt. Ich hab in meinem Haushalt acht Fahrräder, das würde sich lohnen.
Wie gesagt, ich habe über 13000 Kilometer mit den beiden Rollern in zwei Jahren runter. Ich lass das Auto so gut es geht stehen und pendel 50 Kilometer mit den NiUs zur Arbeit. Dein Fahrrad-Vergleich passt nicht. Abgesehen davon sollte das kein Angriff meinerseits sein. Ich verstehe nur nicht, warum "der kleine Mann" immer alles direkt akzeptiert ohne zu hinterfragen bzw. Schwachsinn versucht zu rechtfertigen.

Antworten

Zurück zu „Förderungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste