Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Bin da der gleichen Meinung wie der "angebliche Wutbürger".

Wir sind weder das noch rechts. Einfach nur Leute denen langsam aber sicher die Schnauze voll haben.

Für jeden der es nicht begreift. Die Politiker sind unsere Angestellten. Und wenn diese Mist bauen gehören die entmachtet.

Aber viele sind irgendwie auf dem Stand das der Politiker das sagen hat.

Mich stört diese gewisse Nichtsgönner Kultur die besonders bei uns deutschen ausgeprägt ist. Aber wenn sich da einer mit Wirecard oder Porsche oder sogar Maskendeals die Taschen voll macht juckt das keinen. Aber wenn der Bürger mal 400 Euro zurückbekommt oder Mal was schwarz macht dann gibst direkt die Keule.

Bin Rechtschutzversichert und würde da genauso vorgehen bis zum letzten. Wobei ich bei diesen gekauften Richtern eh nicht viel Hoffnung habe aber man kann die davor ja mal auf ein Essen einladen.
Fahrzeuge

NIU N PRO 06/2019 [Alltagsmaschine]
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sentry3
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von sentry3 »

Ich frage mich allerdings, was dieser Beitrag inhaltlich mit dem Thema THG Quote oder freiwillige Zulassung zu tun hat.
Ich warte besser auf klare Aussagen von Mitarbeitern in Zulassungsstellen oder offizielle Meldungen über Gesetzesänderungen im Bundesanzeiger.
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bonny02
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von bonny02 »

So else Vollzug. In Offenbach meinen NIU M+ angemeldet bekommen. Fahrzeugschein 24€ bezahlt und ca. 1h gebraucht. 0004 in P3 war sehr hilfreich.

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

Neuhauser hat geschrieben:
Fr 5. Aug 2022, 13:12
Herr A fährt einen E-SUV und bekommt eine THG-Prämie.
Herr B fährt einen L1e und bekommt ebenfalls eine THG-Prämie.
Jetzt wird das Gesetz geändert und L1e bekommen keine Prämie mehr.
Das Gesetz wird nicht einfach so durch die Exekutive geändert, weil das gegen das GG verstösst/verstossen würde.....!
Wir haben noch immer eine Gewaltenteilung:
Legislative, Exekutive und Judikative.
Die Legislative muss nach Eingabe durch die Exekutive, ein Gesetz mit 2/3 Mehrheit ändern.
Das wäre zuerst der Bundestag, da es ein Bundesgesetz ist. Der Bundesrat (die Bundesländer) müssten dem mit 2/3 Mehrheit zustimmen.
(die einfache Mehrheit reicht für eine Gesetzesänderung nicht)
Dann muss das der Bundespräsident unterschreiben, bevor es wirksam wird.
Gibt es irgendwo in diesem Prozess Unstimmigkeiten,
oder jemand sieht sich in seinen verfassungsmässigen Rechten laut GG verletzt, beschnitten,
bleibt diesem der Klageweg zum BVfG in Karlsruhe. (Judikative)
Ein laaaaaanger Prozess.....
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.15000 Km gefahren :mrgreen:
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Bergziege »

Afunker hat geschrieben:
Fr 5. Aug 2022, 16:13
Neuhauser hat geschrieben:
Fr 5. Aug 2022, 13:12
Herr A fährt einen E-SUV und bekommt eine THG-Prämie.
Herr B fährt einen L1e und bekommt ebenfalls eine THG-Prämie.
Jetzt wird das Gesetz geändert und L1e bekommen keine Prämie mehr.
Das Gesetz wird nicht einfach so durch die Exekutive geändert, weil das gegen das GG verstösst/verstossen würde.....!
Wir haben noch immer eine Gewaltenteilung:
Legislative, Exekutive und Judikative.
Die Legislative muss nach Eingabe durch die Exekutive, ein Gesetz mit 2/3 Mehrheit ändern.
Das wäre zuerst der Bundestag, da es ein Bundesgesetz ist. Der Bundesrat (die Bundesländer) müssten dem mit 2/3 Mehrheit zustimmen.
(die einfache Mehrheit reicht für eine Gesetzesänderung nicht)
Dann muss das der Bundespräsident unterschreiben, bevor es wirksam wird.
Gibt es irgendwo in diesem Prozess Unstimmigkeiten,
oder jemand sieht sich in seinen verfassungsmässigen Rechten laut GG verletzt, beschnitten,
bleibt diesem der Klageweg zum BVfG in Karlsruhe. (Judikative)
Ein laaaaaanger Prozess.....
wie kommst du auf eine notwendige 2/3-Mehrheit? Ist die THG-Prämie schon im Grundgesetz verankert?

Clatole
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Clatole »

Stand 08/2022 - Hamburg

Heute mal nett bei meiner Zulassungsstelle angerufen, um mich zu erkundigen was für eine "freiwillige Zulassung" an Unterlagen gewünscht wird.
Zu meinem Erstaunen wurde ich von der Gegenseite eines Besserem belehrt - "wie soll das gehen?" Durch meinem positiven Tatendrang habe ich Unterstützung zur Aufklärung meines Anliegens angeboten.
Leider konnte ich die Person am anderen Ende der Leitung nicht empfänglich für eine "freiwillige Zulassung" machen.
Das war frustrierend! :roll:
Gibt es jemand im Forum der ein "HH-××" Kennzeichen durchsetzen konnte?

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Link210
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Link210 »

Clatole hat geschrieben:
Fr 5. Aug 2022, 20:09
Stand 08/2022 - Hamburg

Heute mal nett bei meiner Zulassungsstelle angerufen, um mich zu erkundigen was für eine "freiwillige Zulassung" an Unterlagen gewünscht wird.
Zu meinem Erstaunen wurde ich von der Gegenseite eines Besserem belehrt - "wie soll das gehen?" Durch meinem positiven Tatendrang habe ich Unterstützung zur Aufklärung meines Anliegens angeboten.
Leider konnte ich die Person am anderen Ende der Leitung nicht empfänglich für eine "freiwillige Zulassung" machen.
Das war frustrierend! :roll:
Gibt es jemand im Forum der ein "HH-××" Kennzeichen durchsetzen konnte?
Buch einen Termin und klär das persönlich. Wer weiß wen du da am Telefon hattest. Vielleicht leidet
die Person an einer Arbeitsphobie.

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Clatole hat geschrieben:
Fr 5. Aug 2022, 20:09
Stand 08/2022 - Hamburg
Gibt es jemand im Forum der ein "HH-××" Kennzeichen durchsetzen konnte?
Moin,
Mit einem Anruf auf Zentralnummern erreichst du zu über 90% bei den Hamburger Behörden nur Personen ohne fachlich fundiertes Wissen. Zumeist können die Personen nur die Anliegen aufnehmen oder im besten Fall weiter verbinden...
"Insiderwissen" ;)

Zu deiner Frage, JA :!:
20220706_173932.jpg
LBV Hamburg-Mitte (Süderstraße).

Wenn es Probleme gibt, dann wende dich an Herrn Jarmer - Sachgebietsleiter
Der ist super nett und vorallem kompetent! Meine Sachbearbeiterin war aber auch sehr freundlich.
Wichtig, sollte der eRoller derzeit von/schon ein Versicherungskennzeichen haben, dann musst du das zuerst nachweislich bei der Versicherung zurückgegeben. Suche hier mal nach weiteren Postings von mir. Ich habe meine Erfahrungen mit/für den LBV Hamburg-Mitte sehr ausführlich geschrieben. :idea:

Edit:
viewtopic.php?f=99&t=30298&p=268308#p268308

Gruß und viel Erfolg 8-)
Zuletzt geändert von yakamoto am Sa 6. Aug 2022, 09:31, insgesamt 1-mal geändert.
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Meine Zulassung hat die kurzzeitige Doppelversicherung nicht im geringsten interessiert. Erst zugelassen danach zur HUK Versicherungskennzeichen abgegeben. Fertig.
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Fasemann
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Fasemann »

In Buxtehude wurde nicht Mal die evB gebraucht und die alten Schilder haben auch keinen interessiert, da kocht wohl echt jeder sein eigenes Süppchen.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen

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