Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

Bergziege hat geschrieben:
Fr 5. Aug 2022, 19:05
wie kommst du auf eine notwendige 2/3-Mehrheit? Ist die THG-Prämie schon im Grundgesetz verankert?
Letzteres nicht, aber:
§ 22 III EStG ist die THG-Prämie für Privatleute steuerfrei und das EstG ist ein Bundesgesetz, welches dann geändert werden müsste...
und noch ein Zitat (Online unter https://www.autobild.de/artikel/thg-pra ... 74369.html )
"Wer die von der Bundesregierung festgelegte Treibhausgasminderungsquote für sein elektrisch..."
Also von der Exekutive festgelegt und wenn dann daran was geändert werden sollte, muss es von der Legislative "genehmigt" werden....

Bitte auch den Artikel bei AutoBild zur THG-Prämie für E-Roller mit 45 Km/h lesen:
https://www.autobild.de/artikel/thg-quo ... 11263.html

Das sind meine Schlussworte zu diesem Thema. Alles weitere per PN oder Mail.
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.15000 Km gefahren :mrgreen:
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Neuhauser
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Neuhauser »

Das ist im BImSchG und den BImSchV geregelt und hat null mit dem EStG zu tun, ob da L1e mit reinfallen oder nicht. Bei den BImSchV sind wir aktuell glaub ich bei der 44. - da kann mit der 45. natürlich auch eine Fahrzeugkategorie ausgeschlossen werden, wenn das der politische Wille ist. Womöglich gar ohne Unterschrift des Bundespräsidenten und ohne Änderung des Art. 3 GG oder des EStG.
Vielleicht mal nicht ganz so viel in irgendwelche Formulierungen der AutoBild reininterpretieren, dann ärgert man sich hoffentlich weniger.
Und genau die Politiker, auf die hier manche so wütend sind, haben irgendwann erst dafür gesorgt, dass ein Rollerfahrer in Buxtehude (sorry, Fasemann, das passte hier grad so gut) überhaupt ein Stück vom THG-Kuchen abbekommen kann.
Zuletzt geändert von Neuhauser am Sa 6. Aug 2022, 14:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Fasemann
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Fasemann »

Jetzt ist die kleine Stadt vor den Toren Hamburgs wieder Schuld 🤣🤣, ich fahre gleich mal an der Quarkmühle vorbei und gucke ob der Pfeffer noch wächst!!
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
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4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Fasemann hat geschrieben:
Sa 6. Aug 2022, 11:29
In Buxtehude wurde nicht Mal die evB gebraucht und die alten Schilder haben auch keinen interessiert, da kocht wohl echt jeder sein eigenes Süppchen.
Die haben ein KFZ zugelassen ohne Versicherung...
Wenn die Zulassungsstelle die eVB nicht berücksichtigt, ist das Fahrzeug ohne Versicherungsnachweis gar nicht zulassungsfähig.

Sehr merkwürdig, oder meinst du, die wollten das Schreiben der eVB nicht behalten... :?:
Die eVB-Nummer muss bei der Zulassung im System eingetragen werden, weil die Zulassungsstelle der Versicherung die Zulassung melden muss :!:

FREIWILLIGE ZULASSUNG ja keine Ummeldung :lol:
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Fasemann
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Fasemann »

Ich hatte ja alle 4Nummern dabei, hat er aber nichts davon abgeschrieben oder ich habe es nicht direkt bemerkt.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Bergziege »

Afunker hat geschrieben:
Sa 6. Aug 2022, 11:39
Das sind meine Schlussworte zu diesem Thema. Alles weitere per PN oder Mail.
Das ist schön, dass du hier nicht weiter falsches Zeug behaupten willst.

Für alle, die es auch nicht wissen, zur Klarstellung:
Für normale Gesetze reicht eine einfache Mehrheit, nur Verfassungsänderungen brauchen eine 2/3-Mehrheit.

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Bergziege hat geschrieben:
Sa 6. Aug 2022, 20:02
Afunker hat geschrieben:
Sa 6. Aug 2022, 11:39
Das sind meine Schlussworte zu diesem Thema. Alles weitere per PN oder Mail.
Das ist schön, dass du hier nicht weiter falsches Zeug behaupten willst.

Für alle, die es auch nicht wissen, zur Klarstellung:
Für normale Gesetze reicht eine einfache Mehrheit, nur Verfassungsänderungen brauchen eine 2/3-Mehrheit.
Besser wäre es doch wenn die Bürger dies entscheiden würden und nicht irgendwelche Leute die sich beim Essen überreden lassen.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von User44187 »

Fasemann hat geschrieben:
Sa 6. Aug 2022, 11:29
In Buxtehude wurde nicht Mal die evB gebraucht und die alten Schilder haben auch keinen interessiert, da kocht wohl echt jeder sein eigenes Süppchen.
Dann wäre ich jetzt sehr vorsichtig! Es gibt tatsächlich die Möglichkeit, dass man keine Versicherung erfasst, dann wird ein spezieller Code angegeben. Denn es gibt nun mal Ausnahmen von der Pflichtversicherung, vergleiche § 2 Abs. 2 Nr. 6 PflVG, das betrifft zum Beispiel Anhänger Arbeitsmaschinen. Aber das betrifft nun mal eben keine Kleinkrafträder. Wenn der Sachbearbeiter deine eVB wirklich nicht erfasst haben sollte, dann bedeutet das, dass dein Fahrzeug nichtversichert ist! Solltest du dir unsicher sein unbedingt anrufen/vorbeifahren/etc. und zwar sofort morgen! Und theoretisch, je nachdem wie die arbeiten, kannst du auch angeschrieben werden, dass dein Versicherungsschutz abgelaufen ist, das kostet dann mal eben dreistellig an Strafe. Je nach Behörde kann das ein ganz schöner Akt werden...
Bei rechtlichen Fragen stehe ich gerne per PN oder im Forum zur Verfügung. Es kann immer nur etwas dauern, bis ich mal antworte. ;)

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Fasemann
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Fasemann »

Ich habe ja Papiere von der Versicherung mit den passenden Kennzeichen dazu, das passt schon .
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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Fasemann hat geschrieben:
Mo 8. Aug 2022, 19:35
Ich habe ja Papiere von der Versicherung mit den passenden Kennzeichen dazu, das passt schon .
Nein, passt eben nicht :!:
Die Versicherung wurde nicht für das Fahrzeug bei der Zulassung erfasst und somit wird u.a. auch die eVB nicht genutzt, da deine Versicherung nicht über die erfolgte Zulassung informiert wird... ;)

Ergo, du hast zwar Papiere aber die sind noch nicht "aktiviert" für dein Fahrzeug! Ich habe es sicher nicht richtig bzw. versicherungstechnisch ausgedrückt, aber der Sachverhalt ist richtig. Zumindest solltest du deine Versicherung anfragen, ob die Zulassungsstelle deine Versicherung über die Zulassung informiert hat. Wenn nicht, sende deiner Versicherung zumindest eine Kopie oder Scan deines KFZ-SCHEINs zu. :idea:
Damit beginnt dein Versicherungschutz.
Ansonsten hat eine eVB eine gewisse Gültigkeit wie lange diese für eine Zulassung genutzt werden kann. Läuft diese Frist ab, ohne dass die Zulassung gemeldet wird, nützt dir das Papier nix mehr. Dann hast du keinen Versicherungschutz und das ist brandgefährlich... :shock:

Sollte die Zulassungsstelle tatsächlich die eVB nicht genutzt bzw. eingetragen haben, musst du jetzt selbst aktiv werden.
Erhältst du hingegen von der Versicherung in den nächsten Tagen eine Rechnung bzw. buchen die den Versicherungsbeitrag ab, ist alles gut 👍
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